Drucksache - 0154/XX
Sachverhalt:
Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat des Jobcenters Berlin Reinickendorf
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Zum Mitglied und stellvertretenden Mitglied für den Beirat des Jobcenters Berlin Reinickendorf werden bis auf Weiteres gewählt:
Mitglied: Stellvertretendes Mitglied:
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Begründung:
In der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Reinickendorf besteht ein Beirat gem. § 18 d SGB II. Der Beirat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen und berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen. Ein Mitglied des Beirates ist gem. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat (§ 18 d SGB II) der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Reinickendorf von der Bezirksverordnetenversammlung zu entsenden. Die Mitglieder des Beirates können sich durch ein Mitglied der Entsende-Institution vertreten lassen. Es ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass Vertreter und Vertreterinnen einer Organisation, die ihrerseits Eingliederungsleistungen nach SGB II anbietet, nicht vorgeschlagen werden können.
§ 4 der Vereinbarung nach § 44 b Abs. 2 SGB II
Keine
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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