Drucksache - 0154/XX  

 
 
Betreff: Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat des Jobcenters Berlin Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und SozialesBezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Gegenstand des Antrages :

 

Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat des Jobcenters Berlin Reinickendorf

 

  1. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Zum Mitglied und stellvertretenden Mitglied für den Beirat des Jobcenters Berlin Reinickendorf werden bis auf Weiteres gewählt:

 

Mitglied:                                                                    Stellvertretendes Mitglied:

 

____________________                                          _____________________

 

 

 

 

      Begründung:

 

In der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Reinickendorf besteht ein Beirat

gem. § 18 d SGB II. Der Beirat setzt sich   aus   sieben  Mitgliedern  zusammen und   

berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen. Ein Mitglied des Beirates ist gem. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat (§ 18 d SGB II) der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Reinickendorf von der Bezirksverordnetenversammlung zu entsenden. Die Mitglieder des Beirates können sich durch ein Mitglied der Entsende-Institution vertreten lassen. Es ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass Vertreter und Vertreterinnen einer Organisation, die ihrerseits Eingliederungsleistungen nach SGB II anbietet, nicht vorgeschlagen werden können.

 

 

 

 

 

  1. Rechtsgrundlage:

      § 4 der Vereinbarung nach § 44 b Abs. 2 SGB II

 

 

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

      Keine

 

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                      Uwe Brockhausen

Bezirksbürgermeister                                           Bezirksstadtrat

 

 
 

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