Drucksache - 0642/XIX  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Halteverbotes Alemannenstraße / Maximiliankorso
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Stephan Schmidt
Frank Marten
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.02.2014 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
27.02.2014 
17. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.04.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.10.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 30.01.2014
Beschlussempfehlung vom 28.02.2014
Beschluss vom 10.04.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.09.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  29.09.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

             

An die                                                                                                                                   Drucksache Nr. 0642

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                       XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Einrichtung eines Halteverbotes Alemannenstraße / Maximiliankorso

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.04.2014 - Drucksache Nr. 0642/XIX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, an der Einmündung vom Maximiliankorso in die Alemannenstraße Richtung Norden eine Strecke von 12 Metern in der Alemannenstraße, von der Kreuzung an gemessen, mit einem beidseitigen eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) zu versehen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Rechtsgrundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen- und einrichtungen ist der § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach darf die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr beschränken.

Zudem sind Verkehrszeichen gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Nach Auswertung der Unfalllage für den Zeitraum 01.01.201330.06.2015, in der sich lediglich ein Verkehrsunfall in der hier in Rede stehenden Örtlichkeit ereignete (ein „Parkrempler“ im ruhenden Verkehr), kann der zwingende Grund nicht erkannt werden.

 

Letztendlich gehört das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen zum Gemeingebrauch an der Straße. Bei dem hohen Grad der Motorisierung und der weiteren zunehmenden Verkehrsdichte in unserer Stadt sind die Straßenverkehrsbehörden gehalten, Beschränkungen für den ruhenden Verkehr nur bei Vorliegen eines unabweisbaren Erfordernisses anzuordnen. Dies kann hier bislang nicht erkannt werden. Bei neuen Erkenntnissen wird die Situation neu beurteilt werden.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0642/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                       Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat

 
 

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