Drucksache - 0494/XIX-02
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 14.01.2014 Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal
V 1. An die Drucksache Nr. 0494/XIX-02 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt)
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013 - Drucksache Nr. 0494/XIX -02 :
"Die BVV ersucht das Bezirksamt, in der kommenden Haushaltsperiode anzustreben, dass die zugewiesenen Haushaltsmittel für Ausbildungsvergütungen möglichst vollständig ausgeschöpft werden."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Veranschlagung der Ausbildungsmittel erfolgt entsprechend der im Stellenplan bei Titel 42821 ausgewiesenen Ausbildungspositionen nach Durchschnittssätzen, so dass unabhängig von unterjährigen Ereignissen in der Haushaltswirtschaft (z.B. Ausfallzeiten ohne Entgelt, Verlängerung der Ausbildung wg. Nichtbestehens der Prüfung u.ä.) die Personalmittel für Ausbildung auskömmlich veranschlagt sind.
Neben dem Angebot der eigenen Ausbildungsplätze in den Berufen Kauffrau/-mann für Bürokommunikation, Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Informations- und Mediendienste - Fachrichtung Bibliotheken, Vermessungstechniker/in, Gärtner/in beteiligt sich das Bezirksamt an einer Verbundausbildung für den Beruf "Veranstaltungskauffrau/-mann".
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass aufgrund der Bewerberlage und kurzfristigen Absagen von geeigneten Bewerbern/innen die Besetzung aller Ausbildungsplätze nicht realisiert werden konnte. Auch für das aktuelle Ausbildungsjahr (ab 01.09.2013) führten kurzfristige Absagen trotz Berücksichtigung von Nachrückern/innen zur Nichtbesetzung der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze.
Darüber hinaus führen auch unvorhergesehene Ereignisse innerhalb der Haushaltswirtschaft, auf die das Bezirksamt keinen Einfluss hat, zur Nichtausschöpfung von Ausbildungsmitteln. Dazu zählen u.a. - die Verkürzung der Ausbildung um sechs Monate aufgrund von guten Leistungen und vorzeitige Beendigung der Ausbildung, - der Abbruch von Ausbildungen, - Ausfallzeiten ohne Entgelt (z.B. Elternzeit).
Das Bezirksamt war in der Vergangenheit und ist auch zukünftig bestrebt, die jährlich zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze auch vollständig zu besetzen und die Angebote im Rahmen der Verbundausbildung beizubehalten.
Die Ausschreibungsverfahren für das neue Ausbildungsjahr ab 01.09.2014 haben bereits begonnen.
Das Bezirksamt wird über Ausschöpfung der Ausbildungsmittel im jeweiligen Haushaltsjahr im Haushaltsausschuss berichten.
Ich bitte, die Drucksache Nr. 0494/XIX-02 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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