Drucksache - 0489/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 04.03.2014Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0489 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Luft- und Lärmmessstationen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.12.2013 - Drucksache Nr. 0489/XIX -:
"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Luft- und Lärmmessstationen im Bereich des Flughafens Tegel und Flughafensees eingerichtet werden."
wird gemäß § 13 BzVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte Folgendes mit:
"[.] Die Flughafengesellschaft kommt auch für den Standort Tegel der Verpflichtung nach § 19a des Luftverkehrsgesetzes nach, auf dem Flughafen und in dessen Umgebung Anlagen zur fortlaufend registrierenden Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche einzurichten und zu betreiben. Die Ergebnisse werden regelmäßig veröffentlicht und stehen, ebenso wie lnformationen zu den Standorten der Messungen, im lnternet zur Verfügung unter (http://www.berlin-airport.de/de/unternehmen/umwelt/fluglaerm/ fluglaermmessungen/stationaere-messungen/index.php).
Die Überwachung der Luftqualität wird im Land Berlin entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt. Das Berliner Luftgütemessnetz mit seinen derzeit 16 Stationen erfüllt die Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV) vollumfänglich und ermöglicht so für das gesamte Gebiet des Landes Berlin alle gesetzlich festgelegten Aussagen zur Belastung der Umgebungsluft."
Des Weiteren teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit, dass sie die Einrichtung zusätzlicher Messstationen angesichts der zu erbringenden Einsparungen für nicht vertretbar hält, und eine Verlagerung bestehender Stationen auf Grund des Abbruchs langjähriger Messreihen die Aussagegüte der Datenbasis gefährden würden, auf der die gesamte Luftreinhalteplanung basiert. Überdies hält es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sache nicht für geboten, dem Wunsch der BW Reinickendorf nachzukommen: Alle bekannten Messungen an deutschen Großflughäfen haben gezeigt, dass die gemäß der 39. BlmSchV ermittelten lmmissionskonzentrationen überwiegend durch den KFZ-Verkehr bestimmt wurden, der Flugverkehr mit seinen Emissionen sich hier also nicht abbildet.
Angesichts der sehr massiven Belästigungen der Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Tegel durch steigende Flugbewegungen bedauert das Bezirksamt die abschlägige Antwort.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0489/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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