Drucksache - 0468/XIX  

 
 
Betreff: Kein Schwerlastverkehr im Dannenwalder Weg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt
Verfasser:Stephan Schmidt
Olaf Schmidt
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.06.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
22.08.2013 
13.öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.09.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.02.2014 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 30.05.2013
Beschlussempfehlung vom 23.08.2013
Beschluss vom 12.09.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.01.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                    16.01.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                     Drucksache Nr. 0468

Bezirksverordnetenversammlung                                                                         XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Kein Schwerlastverkehr im Dannenwalder Weg

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013 - Drucksache Nr. 0468/XIX -:

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass durch eine geeignete Beschilderung der Durchgangsverkehr mit schweren LKW durch den Dannenwalder Weg (zwischen Schorfheidestraße und der Kreuzung Wilhelmsruher Damm/Treuenbrietzener Straße) unterbunden wird."

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Entsprechend des Beschlusses hat sich das Bezirksamt mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Verkehrslenkung Berlin (VLB), in Verbindung gesetzt. Diese teilte daraufhin Folgendes mit: "[.] Der Dannenwalder Weg ist nach dem Stadtentwicklungs-

plan (StEP) Verkehr als Ergänzungsstraße dem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz zugehörig. Die Fahrbahn ist rund 10 m breit. Er wird von einer Buslinie befahren. Nach vorliegenden Verkehrserhebungen ist der Lkw-Anteil in der Regel unter 5%. Dieser Anteil der

Lkw-Verkehrsbeteiligung ist für eine Hauptverkehrsstraße eher als gering zu betrachten und entspricht überwiegend dem Anliegerverkehr.

 

Besondere Gefahren, welche durch den Lkw-Verkehr ausgehen, sind nach Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik nicht erkennbar. lm Zeitraum 01.07.2010 - 31.08.2013 haben sich 32 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Lkw, Sattelzügen und Bussen ereignet. Haupt-unfallursachen waren fehlerhaftes rückwärtiges Fahren und/oder Wenden sowie unzureichender Sicherheitsabstand - vorwiegend zum ruhenden Verkehr. Dies mag zuerst als ein erhöhtes Unfallaufkommen erscheinen, gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um einen Zeitraum von 38 Monaten und einer durchschnittlichen täglichen

Verkehrsbelastung von 7.800 Kfz/24 h handelt. Zudem kann nach Auskunft der Polizei hierbei leider keine differenzierte Auswertung nach Unfällen nur mit Beteiligung von Lkw über 3,5 t vorgenommen werden. Dies ist erst ab 01.01.2014 möglich. Bei der weiteren Beurteilung der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Lkw ist darüber hinaus zu beachten, dass bei der polizeilichen Aufnahme die Klassifizierung nach Zulassung des Kfz erfolgt,

sodass je nach Ausführung auch Pkw ohne Fenster im rückwärtigen Bereich, z.B. Kasten-

wagen, als Lieferfahrzeuge zugelassen sind. Verkehrsunfälle, in denen Lieferfahrzeuge Fußgänger oder Radfahrer verletzten oder ihnen Schäden beifügten, sind polizeilich nicht bekannt.

 

 

 

 

Der rund 1,5 km lange Abschnitt des Dannenwalder Weges von Schorfheidestr. bis Wilhelmsruher Damm weist drei Lichtzeichenanlagen (LZA), einen FGÜ mit Verkehrsinsel sowie drei weitere lnseln zur sicheren Querung auf.

lm Rahmen der Schulwegsicherung wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von Montag bis Freitag 07.00 - 18.00 Uhr von Wentowsteig bis südlich des Wilhelmsruher Damms reduziert.

 

Der Dannenwalder Weg ist eine dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmete Straße, der vom Lkw-Verkehr nicht über Gebühr beansprucht wird. Eine besondere Gefahrenlage, welche straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Untersagung des Lkw-Durchgangsverkehrs über 3,5 t begründen würden, ist gegenwärtig nicht gegeben." Aus den vorgenannten Gründen wird dem Ansinnen der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung nicht von der VLB entsprochen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0468/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                       Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat

 

 
 

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