Drucksache - 0459/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 03.12.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0459 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Reinigung des Seggeluchbeckens
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013 - Drucksache Nr. 0459/XIX-:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, das Seggeluchbecken in den Uferbereichen, insbesondere im Bereich der Einmündung der Gräben, reinigen zu lassen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Reinigung des Seggeluchbeckens liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Diese hat mit Schreiben vom 19.11.2013 wie folgt Stellung genommen:
„[…] Die Gewässerunterhaltung im Land Berlin ist eine öffentlich rechtliche Verbindlichkeit. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe wird die Gewässerunterhaltung bezirksweise in einem zweijährigen Rhythmus öffentlich ausgeschrieben und an Firmen vergeben. Diese seit Jahren praktizierte Verfahrensweise gilt selbstverständlich auch für die Gewässer im Märkischen Viertel im Bezirk Reinickendorf. Die Gewässerunterhaltung umfasst u. a. die Reinigung der Gewässer, wobei hier zu unterscheiden ist zwischen:
a) der turnusmäßigen Reinigung von Siedlungsabfällen, Müll, Unrat und dergleichen
b) der Entnahme von Ablagerungen in der Gewässersohle.
Die beauftragten Arbeiten zur Reinigung des Seggeluchbeckens in der aktuellen Gewässerunterhaltung 2013-2015 umfassen nach a) die wöchentliche Reinigung der Uferbereiche bis Böschungsoberkante einschließlich aller Ein- und Ausläufe und der Wasserfläche. Selbstverständlich wird die Gewässerräumung nach b) aller fließenden Gewässer II. Ordnung im Märkischen Viertel weiterhin durchgeführt.
Priorität hat zur Zeit die Laubbeseitigung in den davon besonders betroffenen Gewässern, um Abflussbehinderungen und Überflutungen vorzubeugen. Eine Entschlammung des Seggeluchbeckens übersteigt den Rahmen der Gewässerunterhaltung und ist derzeit nicht vorgesehen.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0459/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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