Drucksache - 0431/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 11.03..2014 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0431 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Einmündungssituation Thaterstr. Ecke Residenzstr. verbessern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.08.2013 - Drucksache Nr. 0431/XIX -:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Einmündungssituation Thaterstraße / Residenzstraße an die verkehrliche Situation anzupassen. Das Bezirksamt wird ersucht, die Überwachung des Halteverbotes an der Einmündung Thaterstr. Ecke Residenzstr. zu verstärken. Ob eine Verlegung des Halteverbotes auf die andere Seite der Thaterstr. sinnvoll ist, soll geprüft werden."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
In der Thaterstraße ist eingangs der Residenzstraße eine Haltverbotsstrecke mit einer Länge von etwa 10 Metern und dort anschließend eine zeitlich befristete Ladezone mit einer Länge von etwa 25 Metern eingerichtet. Diese am 23.11.2006 angeordnete Maßnahme wurde der damaligen (neuen) verkehrlichen Situation angepasst, da beobachtet und festgestellt wurde, dass der Lieferverkehr mit Eröffnung des dortigen Supermarkts im Jahre 2006 in erheblichem Maße zugenommen hat.
Die Haltverbotsstrecke eingangs der Residenzstraße dient hier dem Lieferverkehr des dortigen Supermarktes, dem es somit ermöglicht wird, ohne Inanspruchnahme der Fahrbahn des Gegenverkehrs zur anschließenden Ladezone zu gelangen. Eine Verlegung des Haltverbots auf die gegenüberliegende Seite steht einerseits der Leichtigkeit des Lieferverkehrs entgegen, andererseits würde es mit Wegfall des Haltverbots zu ungewollten "Quetschvorgängen" im Einmündungsbereich Thaterstraße/Residenzstraße kommen.
Leider ist stadtweit zu beobachten, dass die Leichtigkeit des Verkehrs durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist jedoch nicht automatisch durch ein solches Fehlverhalten gegeben.
Die Einhaltung der per Gesetz bestehenden Park- und Haltvorschriften für den ruhenden Verkehr wird - insbesondere in der Thaterstraße - regelmäßig durch die Außendienstmitarbeiter des allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) im Bezirksamt Reinickendorf kontrolliert.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0431/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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