Drucksache - 0386/XIX
Sachverhalt:
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Warum hält das Bezirksamt die Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Marie-Schlei-Haus für die Anwohner in diesem Wohngebiet für unzumutbar? 2. Welche Belegungszahl hält das Bezirksamt an diesem Standort für genehmigungsfähig und welche baulichen Maßnahmen sind möglicherweise aus Sicht des Bezirksamtes erforderlich, um die Einrichtung zur geeigneten Unterbringung von Flüchtlingen nutzbar zu machen? 3. Wie steht das für Flüchtlinge zuständige Landesamt für Soziales und Gesundheit (LaGeSo) zur Ablehnung der beantragten Nutzung mit 220 Plätzen durch das Bezirksamt, und wie bewertet das Bezirksamt die Wahrscheinlichkeit, dass die Ablehnung Bestand haben wird? 4. Was tut das Bezirksamt, um die vom Berliner Sozialsenator Czaja geforderte Anzahl von 410 Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Reinickendorf zu schaffen? Welche Konsequenzen hat die ablehnende Haltung des Bezirksamtes zur beantragten Unterbringung der Flüchtlinge im Marie-Schlei-Haus für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen am Schulstandort Heiligenseegrundschule?
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