Drucksache - 0372/XIX  

 
 
Betreff: Beleuchtung Rue Lamartine
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt
Verfasser:Torsten Hauschild
Elke Klünder
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.02.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.04.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 31.01.2013
Beschluss vom 14.02.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.03.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

Begründung zur Drucksache Nr

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              11.03..2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0372

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Beleuchtung Rue Lamartine

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.02.2013- Drucksache Nr. 0372/XIX - :

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen sich gegenüber der BImA dafür einzusetzen, dass in der Rue Lamartine (Cité Foch) im Sinne der Verkehrssicherheit für eine adäquate Beleuchtung gesorgt wird."

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Derzeit führt das Bezirksamt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) das Bebauungsplanverfahren XX-277b durch. Im Rahmen der Abstimmung wurde vom Bezirksamt immer wieder auf die Situation von Straßenzustand, Straßenbeleuchtung

bzw. -pflege hingewiesen. Von den Mitarbeitern der BImA wurde immer versichert, diese Problemstellung innerhalb ihres Hauses weiterzutragen, da es keinen Zweifel daran gibt, dass die BImA als Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr.  0372/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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