Drucksache - 0266/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 07.05.2013Abteilung Schule, Bildung und Kultur
An die Drucksache Nr. 0266 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Stundenzumessungen von Betreuung und Verwaltung trennen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.12.2012 - Drucksache Nr. 0266/XIX -:
"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) und dem Hort die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuverlässig den Kindern zugute kommen. Die "reinen" Verwaltungsaufgaben sind getrennt von der pädagogischen, erzieherischen Arbeit mit mindestens 4 Wochenstunden auszuweisen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören unter anderem Eltern- und Gremienarbeit, Koordinierungs- und kooperierende Arbeiten."
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Schreiben vom 04.01.2014 um Stellungnahme gebeten. Die Senatorin nimmt mit Schreiben vom 16.04.2013 wie folgt Stellung: "Ich danke Ihnen für die Übermittlung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf und möchte Ihnen zunächst versichern, dass ich großes Interesse daran habe, Erzieherinnen und Erzieher darin zu unterstützen, den Anforderungen ihres pädagogischen Alltags gerecht werden zu können. Die personellen Ressourcen in der ergänzenden Förderung und Betreuung sowie im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule werden auf der Grundlage von Jahresarbeitszeitminuten (JAM) zugemessen. Die Berechnung der JAM ist auf eine Vorgabe der Senatsverwaltung für Inneres aus dem Jahr 1988 zurückzuführen. Die JAM enthalten, ausgehend von den Anwesenheitstagen, auch nicht der unmittelbaren Aufgabenerfüllung dienende Verteilzeiten wie Fortbildung, Ausbildertätigkeit und Personalvertretung. Den Schulleiterinnen und Schulleitern obliegt es, im Dialog mit Erzieherinnen und Erziehern die Dienstpläne unter Beachtung aller Anforderungen abzustimmen. Ich nehme den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf sehr ernst und werde mit der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres Kontakt aufnehmen und prüfen, welche Schritte erforderlich sind, um eine Anpassung der Arbeitszeitberechnung an die Erfordernisse von Ganztagsschulen zu erreichen. Über das Ergebnis der Gespräche werde ich Sie informieren."
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0266/XIX als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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