Drucksache - 0245/XIX-01  

 
 
Betreff: "Vom Berliner Senat" verordneter Personalabbau "in den Bezirken" bis 2016
Konzeption bezirklicher Personalabbau
Status:öffentlichBezüglich:
0245/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Gilbert Collé
Thorsten Koch
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Haushaltsausschuss Beratung
05.11.2012 
12. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.11.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.02.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Haushaltsausschuss Beratung
04.03.2013 
17. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 13.09.2012
2. Version vom 06.11.2012
Beschluss vom 15.11.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.01.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                   29.01.2013

Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal

 

 

 

 

    An die                                                                                                   Drucksache Nr. 0245-01

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                 XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Vom Berliner Senatverordneter Personalabbau in den Bezirkenbis 2016

Konzeption bezirklicher Personalabbau

 

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 - Drucksache Nr. 0245/XIX-01 - :

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung seine Konzeption für den bezirklichen Personalabbau unmittelbar nach Fertigstellung schriftlich und nach Ämtern gegliedert darzulegen.

 

Die Darstellung soll Angaben zur systematischen Aufgabenkritik, Umsetzungsschritten, zukünftig zu erwartenden Problemen bei der Bearbeitung freiwilliger und verpflichtender Aufgaben sowie über geplante Schließungen oder Übertragungen von Einrichtungen enthalten.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Die Abteilungen haben für ihren Verantwortungsbereich eine Stellungnahme erstellt. Diese Stellungnahmen sind nunmehr zusammengeführt worden und dienen als Grundlage der Beantwortung.

 

Aus den bisher erfolgten Gesprächen, Informationen des Haushaltsausschusses und der Bezirksverordnetenversammlung ergibt sich die grundsätzliche Einschätzung und Überzeugung, dass trotz vorzunehmender Einsparungen im Personalbereich durch organisatorische Anpassungen und Optimierungen von Arbeits- und Verfahrensprozessen der Dienst und die Aufgaben insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin in guter Qualität (zeitlich wie inhaltlich) geleistet werden.

 

Die mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgeschlossene Vereinbarung zur VZÄ-Abbauplanung (bis zum Ende dieser Legislaturperiode) wird Jahr für Jahr dahingehend überprüft, dass die bis 2016 zu unterlegende Zielzahl von 1.363,6 VZÄ erreicht wird. Die Vereinbarung beinhaltet eine notwendige Flexibilität dahingehend, dass aufgrund von geänderten personellen oder organisatorischen Bedingungen in den Arbeitsbereichen der Ämter oder Serviceeinheiten Austausche in der Unterlegung der VZÄ vorgenommen werden können. Im Ergebnis sind 94,7 abzubauende VZÄ zu unterlegen.

 

Die Abteilungen haben bei der Entscheidung über die Unterlegung ihrer eigenen Zielzahl verantwortlich, zukunftsorientiert und mit Augenmaß gehandelt. Bei einer Optimierung von Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisationen liegt immer auch die Sicht der Aufgabenkritik zugrunde. Die Unterscheidung zwischen freiwilligen und verpflichtenden Aufgaben sorgt ebenso für eine begründete und nachvollziehbare Unterscheidung bei der Unterlegung von Einsparungen. Das Bezirksamt hat hier eine zielführende und kollegiale Entscheidung getroffen, indem die besondere Situation der Abteilung Jugend, Familie und Soziales Berücksichtigung fand.

 

Im Nachfolgenden sind nun die Stellungnahmen der Abteilungen dargestellt:

 

 

Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal  

 

Im Gegensatz zu einigen anderen Abteilungen muss die Abt. FinLiegPers keine gesetzlichen Pflichtangebote für die Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger bereithalten, so dass Schließungen oder Übertragungen von Einrichtungen an bspw. private Träger nicht in Betracht kommen.

 

Bezüglich der Unterlegung der VZÄ-Einsparvorgabe hat die Abt. FinLiegPers primär ein Augenmerk auf die bis zum Jahr 2016 altersbedingt ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen gerichtet und festgestellt, dass die zu erbringende Quote allein durch jene ausscheidenden Dienstkräfte erbracht werden kann. Hierzu zählen i. ü. auch alle Dienstkräfte, die in der laufenden Legislaturperiode die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit beenden und formal ausscheiden.

In einigen Arbeitsbereichen hat sich eine Reduzierung der VZÄ automatisch durch zwischenzeitlich erfolgte Umsetzungen in andere Abteilungen ergeben (Soll/Ist-Abgleich per Stichtag 31.12.2011).

 

Im zweiten Umsetzungsschritt wurde aufgabenkritisch hinterfragt, in welchen Arbeitsbereichen eine Nachbesetzung dringend erforderlich ist bzw. in welchen Bereichen allein durch Geschäftsprozessoptimierungen (GPO) oder Verringerung der eigenen Fallzahlen ein interner Ausgleich ohne entsprechende Nachbesetzung möglich ist.

 

Serviceeinheit Personal

 

Die angemeldeten VZÄ-Einsparungen in der Serviceeinheit Personal werden durch die kürzlich erfolgte Einführung der Allzuständigkeit bei der Personalsachbearbeitung (zuvor Trennung zwischen Sachbearbeitung Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen/ Beamte) und der daraus resultierenden Geschäftsprozessoptimierung weitestgehend kompensiert.

 


Serviceeinheit Finanzen

 

Die Serviceeinheit Finanzen ist nur in einem sehr geringen Umfang von den VZÄ-Einsparungen betroffen, so dass von keiner Qualitätsminderung der zu erbringenden Leistungen auszugehen ist.

 

Serviceeinheit Facility Management

 

Innerhalb  der Serviceeinheit Facility Management wird die VZÄ-Einsparung im Bereich der Botinnen/Boten der Hauptpoststelle im Rathaus durch Personalverlagerung aus der Vervielfältigungsstelle kompensiert. Durch die Bereitstellung bzw. Anmietung von leistungsfähigeren Kopierern ist bereits jetzt ein starker Rückgang der Vervielfältigungsaufträge zu verzeichnen, so dass entsprechende Personalkapazitäten für die eben genannten VZÄ-Einsparungen bereit stünden.

Im einem weiteren Bereich der Serviceeinheit Facility Management, der Telefonzentrale,  könnten die anfallenden Aufgaben sukzessive durch das ITDZ übernommen werden. In diesem Zusammenhang gibt es bereits erste Überlegungen hinsichtlich der Einführung des "Voice-over-IP"-Programms (Telefonieren über Computernetzwerke, welche nach Internet-Standards aufgebaut sind).

 

Im Ergebnis ist innerhalb der Abt. FinLiegPers eine bedarfsorientierte Auswahl der einzusparenden Stellen (mit Person) getroffen worden, die - nach heutigem Stand - zu keinen spürbaren Einschränkungen freiwilliger Leistungen, wie z.B. im Senioren-, Aussiedler- oder Sportbereich, führen dürften.

 

 

Abt. Jugend, Familie und Soziales

 

Der vom Bezirksamt Reinickendorf von Berlin beschlossene Abbau von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in der Abteilung Jugend, Familie und Soziales verteilt sich gerundet wie folgt:

 

1)   4,5 VZÄ  -  Amt für Soziales

2) 15,5 VZÄ  -  Jugendamt

3)   1,0 VZÄ  -  Koordinierende Dienste

4)   4,8 VZÄ  -  Setzen von KW-Vermerken im Erzieherbereich des Jugendamtes

 

Alle in 1 bis 3 bezifferten VZÄ sind mit tatsächlich ausscheidendem Personal unterlegt. Entscheidend ist jedoch die inhaltliche Ausgestaltung, da im Sinne von Prioritätensetzungen Personal ggf. innerhalb der Abteilung umgesetzt werden muss. Konkret bedeutet dies:

 

Amt für Soziales

 

Es scheiden 2,5 Sozialarbeiter und 2,0 Verwaltungskräfte von 2013 bis 2016 aus. Die fachliche Unterlegung ist geplant zum einen durch die Aufgabe des Wohnheims Kopenhagener Straße als bezirkliche Einrichtung (vermutlich zum 01.07.2013) sowie durch eine Aufgabe eines Teils der Allgemeinen Sozialberatung für Erwachsene und gleichzeitige Übertragung der Aufgabe an einen Träger.

 


Jugendamt

 

Die ausscheidenden Kräfte verteilen sich einigermaßen gleichmäßig in den Jahren 2012 bis 2016 wie folgt auf die verschiedenen Berufsgruppen:

 

7,9 Erzieher/innen

4,9 Sozialarbeiter/innen

2,8 Verwaltungskräfte

 

Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

 

?         Bei den Verwaltungskräften handelt es sich zum einen um zwei seit langem beurlaubte Personen (Hausmeister Freizeit- und Übernachtungsstätte Grebenhain und Schullandheim Walter-May), zum anderen um jeweils 0,4 VZÄ in den Organisationseinheiten Zentrale Angebote und Leistungensowie Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung. Die entsprechende Ressourcenverringerung muss nach jetzigen Analysen und Planungen durch Verdichtung und Geschäftsprozessoptimierung ausgeglichen werden.

?         Bei den Sozialarbeiter/innen handelt es sich zum einen um zwei seit langem beurlaubte Personen, zum anderen um insgesamt 2,9 VZÄ im Bereich des Fachteams und der Jugendfreizeiteinrichtungen, wobei hier die freiwerdenden Personalmittel anschließend für Honorare oder die Übertragung von Aufgaben an freie Träger verwendet werden können und müssen, um das dringend erforderliche Angebot zu erhalten.

?         Bei den 7,9 Erzieher/innen können und müssen alle freiwerdenden Mittel anschließend für Honorare oder als Zuwendung für die Übertragung an freie Träger verwendet werden.

 

Derzeit laufen ausführliche Analysen im Jugendamt, welche Teile der noch in eigener Trägerschaft befindlichen Jugendfreizeiteinrichtungen übertragen werden können oder sollen und an welchen Stellen Tätigkeiten durch Honorarkräfte wahrgenommen werden können. In diesem Prozess sind die Regionen und auch Mitarbeiter/innen der Einrichtungen eingebunden; eine abschließende Entscheidung ist im I. Quartal 2013 vorgesehen. Im II. Quartal 2013 wird entsprechend den Vorgaben des SGB VIII der Jugendhilfeausschuss eingebunden, dem auf der Sitzung im September 2012 das Grobkonzept bereits vorgestellt worden ist.

 

Abschließend ist festzustellen, dass die Abteilung Jugend, Familie und Soziales in großen Bereichen mit steigenden Fallzahlen zu tun hat. Das Bezirksamt hat daher beim Beschluss über den Abbau der VZÄ gleichzeitig eine regelmäßige Überprüfung vereinbart.

 

Die tatsächliche Reduzierung vorhandener Stellen ist insbesondere im Jugendamt weitaus höher, da zusätzlich zu den beschlossenen und oben erläuterten Zahlen alle Stellen gestrichen werden müssen, die am 31.12.2011 unbesetzt waren. Dadurch wird die Leistungsverdichtung und der Arbeitsdruck in fast allen Bereichen der Abteilung insbesondere im Jugendamt deutlich erhöht.

 

 

 

 

Abt. Schule, Bildung und Kultur 

 

Die Festlegung der VZÄ-Einsparvorgaben des Senats für die Bezirke und damit auch für die Abt. Schule, Bildung und Kultur wurde ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der KLR getroffen. Diese Entscheidung steht im Kontrast zu zwei Kernsachverhalten:

 

1. Die bei einem Bezirksvergleich feststellbare eher unterdurchschnittliche    

    Personalausstattung der unterschiedlichen Bereiche Schule, Bildung und Kultur

2. Die erhebliche Ausweitung der Abteilungsangebote in den letzten 5 Jahren

 

Beides führte in der Vergangenheit zu einer deutlichen Verbesserung der überbezirklichen Wettbewerbsfähigkeit der Abteilung und zu äußerst positiven Ergebnissen in der Kosten- und Leistungsrechung.

 

Die vom Bezirksamt beschlossene Einsparquote der Abteilung Schule, Bildung und Kultur verteilt sich wie folgt:

 

7,348 VZÄ im Bereich Schule

4,273 VZÄ im Bereich Weiterbildung und Kultur

 

Die Einsparmaßnahmen werden schrittweise bis 2016 realisiert.

 

Schule

 

Im Bereich Schule erfolgt die Umsetzung der Einsparquote primär mit der Kompensation des Verzichts auf die Nachbesetzung von Planstellen, die durch das altersbedingte Ausscheiden von Dienstkräften frei sind bzw. bis 2016 frei werden. Zusätzlich wird eine Einsparung in Höhe von  0,5 VZÄ durch die VZÄ-neutrale Auflösung eines sog. Altersteilzeitfalls erbracht. Möglich wird dies durch innerorganisatorische Maßnahmen. So wurde eine weitere Optimierung der Geschäftsprozesse vorgenommen (z.B. die Neuorganisation der Geschäftsstelle Bezirksschulbeirat) und es erfolgt eine Reduzierung der noch vorgehaltenen Springerstellen im Bereich der Schulhausmeister. So wird auf der einen Seite weiterhin sichergestellt, dass alle Schulen über einen eigenen Schulhausmeister verfügen können, jedoch wird für notwendige Vertretungsfälle, wie z.B. Krankheit, der Auffangpuffer abgeschmolzen.  Darüber hinaus wird die Abendstundenbetreuung an den Schulen in einer Größenordnung von 1,818 VZÄ vertraglich umgestaltet und es wird auf die im Jahr 2015 anstehende Nachbesetzung einer Bibliothekarsstelle an der Bettina-von-Arnim-Schule verzichtet, da dieser im Bezirk einzigartige Leistungsvorsprung bzw. -überhang strukturell dann VZÄ-relevant abgebaut werden kann. Weiterhin werden 1,0 VZÄ durch die dauerhafte Dienstunfähigkeit einer/eines Beschäftigten realisiert. 

 

Weiterbildung und Kultur

 

Für den Bereich Weiterbildung und Kultur wurde sichergestellt, dass der Weiterbetrieb aller Einrichtungen bzw. Standorte bis 2016 trotz der Personaleinsparvorgaben möglich ist. Die Einsparungen im Bereich Bibliotheken erfolgt durch die VZÄ-neutrale Auflösung von 1,5 sog. Altersteilzeitfällen. In der Volkshochschule erfolgt die Einsparung von 0,5 VZÄ durch den teilweisen Verzicht auf die   Nachbesetzung von Planstellen, die altersbedingt bis 2016 frei werden.

 

Durch innerorganisatorische Maßnahmen, die weitere Optimierung von Geschäftsprozessen (z.B. Einsatz von RFID) sowie den verstärkten Einsatz von externen Dienstleistern wird insgesamt das Ziel verfolgt, das hochwertige und umfangreiche Leistungsangebot in allen Bereichen trotz der Personaleinsparungen zu stabilisieren.

 

Im übrigen prüft die Abteilung, ob durch eine andere Organisationsform bzw. durch die Kooperation mit einem externen Kooperationspartner das bezirkliche Spielstättenmanagement bis 2016 strukturell neu ausgerichtet werden und die damit verbundene Personalreduktion bis 2016 realisiert werden kann.

 

 

Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

Der vom Bezirksamt Reinickendorf von Berlin beschlossene Abbau von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in der Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe verteilt sich wie folgt:

 

1)       20,73 VZÄ Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

2)       4,75 VZÄ Ordnungsamt

3)       5,45 VZÄ Stadtentwicklungsamt

4)       1 VZÄ Umwelt- und Naturschutzamt

 

Bezüglich der Unterlegung der VZÄ-Einsparvorgabe hat die Abt. StadtUmOrdGew zunächst den Focus auf die bis zum Jahr 2016 altersbedingt ausscheidenden Dienstkräfte gerichtet und festgestellt, dass die zu erbringende Quote überwiegend durch jene ausscheidenden Dienstkräfte erbracht werden kann. Hierzu zählen insbesondere auch die Dienstkräfte, die in der laufenden Legislaturperiode die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit beenden und formal ausscheiden.

 

Anschließend wurde aufgabenkritisch hinterfragt, in welchen Arbeitsbereichen eine Nachbesetzung dringend erforderlich ist bzw. in welchen Bereichen allein durch Umstrukturierungen ein interner Ausgleich ohne entsprechende Nachbesetzung möglich ist.

 

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

 

Der größte Anteil der zu unterlegenden Einsparung betrifft den Fachbereich Gartenbau mit insgesamt 20,02 VZÄ.

Im Fachbereich Gartenbau sind 50% von den ca. 411 Beschäftigten der Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe tätig.

Bis Ende 2016 werden allein in diesem Bereich 34 Mitarbeiter/innen die Altersgrenze erreichen und aus dem Dienst ausscheiden.

Der überwiegende Teil der ausscheidenden Mitarbeiter/innen ist mit der Pflege der bezirkseigenen Grünflächen betraut.

Um die Qualität der Pflege und Unterhaltung im Standard zu halten, ist beabsichtigt, ein Großteil der gemeldeten Stellen in konsumtive Sachmittel umzuwandeln.

Freiwerdende Gärtnerstellen sollen hingegen nicht wegfallen, sondern wieder nach- besetzt werden.

Mit dieser Maßnahme soll garantiert werden, dass die vergebenen Pflegearbeiten kontrolliert werden können.

Bei der Nachbesetzung von Gärtnerstellen wird der Fachbereich Wert darauf legen, bezirkseigene Gärtnerazubis zu übernehmen.

 

Ordnungsamt

 

Allein 3,75 VZÄ fallen mit Schließung des Flughafens Tegel weg. Die dort tätigen Tierärztinnen sind mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt.

Die restlichen VZÄ werden durch Umstrukturierungen aufgefangen.

 

Stadtentwicklungsamt

 

Die 5,45 VZÄ werden von den Fachbereichen Stadtplanung, Vermessung und Bauaufsicht erbracht und führen nicht zu Problemen bei der Bearbeitung freiwilliger und verpflichtender Aufgaben, da es sich größtenteils um den Wegfall nicht besetzter Stellen und Abgänge von Mitarbeiter/innen in der Freizeitphase handelt.

 

Umwelt- und Naturschutzamt

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt ist nur in einem sehr geringen Umfang von den VZÄ-Einsparungen betroffen, so dass von keiner Qualitätsminderung der zu erbringenden Leistungen auszugehen ist.

 

 

Im Ergebnis ist innerhalb der Abt. StadtUmOrdGew eine bedarfsorientierte Auswahl der einzusparenden Stellen getroffen worden, die - nach heutigem Sicht - zu keinen Einschränkungen bei den gesetzlichen Pflichtaufgaben sowie bei den freiwilligen Leistungen führen dürften.

 

 

Abt. Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste

 

Die Planungen für die Einsparungen wurden funktionsbezogen durchgeführt und aufgabenkritisch betrachtet. Ein wesentlicher Anteil der Personaleinsparungen wird durch die Nichtnachbesetzung von altersbedingt ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen erbracht.  Der konkrete Abbau von insgesamt 14,78 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) wird in der Abteilung bis 2016 wie folgt vollzogen:

 

1,0   VZÄ Vorzimmer BzStR

1,0   VZÄ QPK

5,82 VZÄ Gesundheitsamt

6,96 VZÄ Bürgerdienste

 

Die vorgenommenen Einsparungen werden mit Umstrukturierungen in einzelnen Bereichen begleitet, so dass im Ergebnis die zwingend notwendigen gesetzlichen Pflichtaufgaben auch bei Berücksichtigung der VZÄ-Einsparungen wahrgenommen werden können. Insbesondere wird bei Nachbesetzungen ein wesentlicher Schwerpunkt künftig weiterhin in einer aufgabenkritischen Betrachtung, in der Beachtung der aktuellen Erfordernisse in den einzelnen Bereichen der Abteilung und vor allem der Kosten- und Leistungsrechnung liegen.

 

Allgemein lässt sich für die Bereiche der Abteilung feststellen:

 

Gesundheitsamt

 

Die steigende Arbeitslast aufgrund des VZÄ-Abbauplans führt - wie in den anderen Bereichen der Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste -  zur Verdichtung der Aufgaben bei den übrigen Mitarbeitern/innen. Durch die zunehmende Überalterung im öffentlichen Dienst sind die Fachbereiche des Gesundheitsamtes mit einer deutlich steigenden Anzahl an Krankheitstagen konfrontiert, die zusätzlich aufgefangen werden müssen. Gleichzeitig sind insbesondere wesentliche Teile des Gesundheitsamtes wie Behindertenberatung und Sozialpsychiatrischer Dienst mit einer Zunahme an Hilfeersuchen durch die Überalterung der Bevölkerung belastet. Des Weiteren verzeichnen die meisten Bereiche eine stete Steigerung rechtlicher Verordnungen und Gesetze, die zusätzlich neue Aufgabenfelder zu gesetzlichen Pflichtaufgaben werden lassen, mit zum Teil erheblichem fachlichen Fortbildungsbedarf sowie einer Zunahme bürokratischer Erfordernisse (z.B. Kinderschutz, Trinkwasserverordnung, Hygieneverordnung, Einführung neuer Fachsoftware, etc.). Mit dem Personalbestand werden die gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben gewährleistet werden können. Zusätzliche sinnvolle Projekte werden allerdings perspektivisch betrachtet schwieriger durchzuführen sein. Eine optimale Arbeit des Gesundheitsamtes würde mehr Personal und Ressourcen erfordern. Außerplanmäßige Situationen, in denen das Gesundheitsamt gefordert ist, werden erhebliche Anstrengungen erfordern.

 

Gesundheitsplanung (QPK)

 

Um den Pflichtaufgaben des Gesundheitsdienstgesetzes (GdG) gerecht werden zu können, wurde eine Priorisierung und Umverteilung von Aufgaben vorgenommen. Allerdings ist eine Bündelung von Funktionsbereichen mit den entsprechenden Auswirkungen im Hinblick auf eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bzw. Rückwirkungen auf die Qualität der Aufgabenerfüllung dabei unumgänglich.

 

Bürgerdienste

 

Hinsichtlich der erheblichen Fortschritte und positiven Ergebnisse dieses Bereiches in der Kosten- und Leistungsrechnung und damit im Budget würde für die Bürgerämter an sich kein weiterer Personalabbau anstehen. Insgesamt ist festzustellen, dass der weitere Personalabbau nicht in vollem Umfang durch den Einsatz verstärkter/verbesserter Technik oder anderer Organisation kompensiert werden kann, sondern einerseits zu einer Aufgabenverdichtung bei der verbleibenden Mitarbeiterschaft und andererseits zu ggf. verminderten Serviceangeboten führen kann. Hier müssen also erhebliche Anstrengungen unternommen werden, damit der weitere Personalabbau nicht zu Einschränkungen der Serviceleistungen in den nächsten Jahren führen wird.


Wirtschaftsförderung

 

In der Wirtschaftsförderung wird eine Vielzahl von Leistungen erbracht. Auch wenn das bisherige Leistungsspektrum in den nächsten Jahren weiter gewährleistet wird, muss berücksichtigt werden, dass neue und zusätzliche Leistungen oder Veranstaltungen nur erbracht werden können, wenn im Gegenzug bestehende Angebote eingeschränkt werden.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr. 0245/XIX-01 damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                    

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Stammbaum:
0245/XIX   "Vom Berliner Senat" verordneter Personalabbau "in den Bezirken" bis 2016   B90/Grüne/CDU   Große Anfrage
0245/XIX-01   "Vom Berliner Senat" verordneter Personalabbau "in den Bezirken" bis 2016 Konzeption bezirklicher Personalabbau   SPD-Fraktion   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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