Drucksache - 0257/XIX  

 
 
Betreff: Bürgerinnen und Bürger vor Lärm schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:Anke Petters
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
25.10.2012 
7. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.11.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.04.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 11.09.2012
2. Version vom 26.10.2012
Beschluss vom 15.11.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.03.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  12.03.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

              An die                                                                                                                                   Drucksache Nr. 0257

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                       XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Bürgerinnen und Bürger vor Lärm schützen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 - Drucksache Nr. 0257/XIX -:

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen

 

1.            für eine Einführung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel zwischen 22 und

   6 Uhr sowie

 

2.            für die Reduzierung und damit Anpassung der Flugbewegungen an die Kapazitäten  

         des Flugplatzes Tegel

 

ab dem Winterflugplan 2012/13 bis zur Eröffnung des neuen Großflughafens BER

einzusetzen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt.

 

Der für Verkehr und Umwelt zuständige Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  teilte dem Bezirksamt Folgendes mit: „Zu der Forderung nach weiter gehenden Beschränkungen der Betriebszeit des Flughafens Berlin-Tegel hat sich meine Verwaltung bereits mehrfach geäußert. Ich bitte um Verständnis, wenn neben den Interessen der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auch die sonstigen öffentlichen Interessen eines internationalen Verkehrsflughafens für die Hauptstadt Berlin und deren Rolle als internationale Metropole zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund sind zunächst im Rahmen der Verhältnismäßigkeit weniger einschneidende Mittel zu ergreifen.

 

Eine Vorverlegung des Nachtflugverbotes für den Flughafen Berlin-Tegel auf 22.00 Uhr Ortszeit ist nach meinen Informationen in der Fluglärmkommission diskutiert, aber nicht beschlossen worden. Vielmehr hat die Kommission die Luftfahrtbehörde aufgefordert, praktische Schritte zur Reduzierung der Anzahl verspäteter Flüge am Flughafen Berlin-Tegel zu unternehmen.

 

So ist die Luftfahrtbehörde einer auf Beschluss der Kommission vom 26.01.2006 zustande gekommenen Empfehlung gefolgt: Flüge mit hoher Verspätungsrate, die wiederholt zu verspäteten Landungen auf dem Flughafen Tegel nach 23:00 Uhr führen, stehen unter permanenter Kontrolle.

Gelingt es innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht, die Verspätungsrate deutlich zu senken, schränkt die Luftfahrtbehörde die bestehende Ausnahmeregelung bei eigenem Nichtverschulden der Airline ein. Entsprechenden Ausnahmeanträgen wird nicht mehr stattgegeben.

 

Des Weiteren können Ausnahmegenehmigungen für verspätete Abflüge nach 23:30 Uhr seit dem 1. August 2012 nur noch nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erteilt werden.

 

Beide Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen und zu einem Rückgang der Anzahl entsprechender Anträge auf Ausnahmen von Nachtflugbeschränkungen geführt.

 

Innerhalb der geltenden und veröffentlichten Betriebszeiten eines Flughafens sind die Luftverkehrsgesellschaften zur uneingeschränkten Durchführung von Flügen berechtigt. An den deutschen Verkehrsflughäfen, darunter Berlin-Tegel, gelten sogenannte Koordinierungseckwerte.

 

Ein solcher Eckwert wird vom Bundesverkehrsministerium im Einvernehmen mit den Ländern festgelegt und vom Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des weltweiten Luftverkehrssystems koordiniert.

 

Für die Flugplanperioden Winter 2012 /13 und Sommer 2013 gelten wie in den Vorjahren unverändert für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel folgende Eckwerte:

 

Terminals:

max. Landungen pro Stunde                                                       

max. Starts pro Stunde                                                        32

 

Bahnsystem:

max. Arrivals                                                                                    30

max. Departures                                                                      30                                         

Mixed                                                                                                  52.

 

Der Eckwert legt die maximale Anzahl von Starts und Landungen pro Stunde fest. Er wird am Flughafen Tegel zu den Spitzenzeiten zeitweilig erreicht, jedoch nicht überschritten.

Mein Haus sieht keine Notwendigkeit für eine Anhebung der Eckwerte und ist der Auffassung, dass weitere Kapazitätserhöhungen in Tegel nicht realisiert werden sollten. Um weiteren Verkehr nach Erreichen der mit den Eckwerten gesetzten Grenzwerte zu bestimmten Zeiten abwickeln zu können, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften die Alternative, nach Schönefeld auszuweichen, wo Reserven derzeit noch verfügbar sind.

 

Die Verschiebung des Inbetriebnahmetermins des neuen Hauptstadtflughafens BER ist für alle Beteiligten sehr bedauerlich. Leider ist die entstandene Situation kurzfristig nicht änderbar, so dass für den vorübergehenden Weiterbetrieb des Flughafens Tegel keine Alternative besteht.“

 

Das Bezirksamt wird weiterhin die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger an die entsprechenden Instanzen (z.B. an die Fluglärmkommission) weiterleiten und die Interessen der Betroffenen intensiv vertreten.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0257/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer                                                                                       Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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