Drucksache - 0155/XIX  

 
 
Betreff: Betreuung IT-Systeme an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PiratenBezirksamt
Verfasser:Michael Windisch 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Schule, Bildung und Kultur
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
18.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.01.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.04.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 29.03.2012
2. Version vom 19.04.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.12.2012

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              12.03.2013

Abteilung Schule, Bildung und Kultur

 

 

              An die                                                                                                                Drucksache Nr. 0155

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

              Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Betreuung IT-Systeme an Schulen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 18.04.2012 - Drucksache Nr. 0155/XIX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass die für die Computerinstallation, -wartung und -pflege an allen Schulen erforderlichen Mittel laut eEducation Berlin Masterplan (Punkt 4.4.1 - http://goo.gl/2NmQp) zur Verfügung gestellt werden.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 11.02.2013 nimmt der zuständige Staatssekretär wie folgt Stellung:

 

„[…] Bitte gestatten Sie mir, dass ich meine Stellungnahme in zwei Bereiche unterteile.

1.   Masterplanbezug

Das Kapitel 4.4.1 des „eEducation Berlin Masterplan“, auf das in dem Beschluss Bezug genommen wird, befasst sich nicht, wie die BVV offensichtlich irrtümlich annimmt, mit der technischen IT-Betreuung von Schulrechneranlagen („Wartung“), sondern ausschließlich mit der pädagogischen IT-Betreuung, wobei im letzten Spiegelstrich lediglich die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die Installation von Anwenderprogrammen und Lernsoftware durch die Lehrkraft erfolgen kann, die die Aufgaben eines/einer schulischen pädagogischen IT-Betreuers/IT-Betreuerin (ITB) wahrnimmt.

Ausführungen zur technischen IT-Betreuung („Wartung“) finden sich im „eEducation Berlin Masterplan“ in der Anlage 2, Anhang 3.

2.   Zuständigkeiten

Zuständig für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie für deren technische IT-Betreuung („Wartung“) ist in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich der Schulträger.

Im Land Berlin wird seit 2004 zwischen „pädagogischer IT-Betreuung“ und „technischer IT-Betreuung“ der Schulrechneranlagen für den unterrichtlichen Einsatz unterschieden. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe einer „pädagogischen IT-Betreuung“ durch eine Lehrkraft erhalten die Schulen in Abhängigkeit von ihrer Größe Stundenanteile an Anrechnungsstunden. Im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung kann die Schulleitung aus der Gesamtstundenzuweisung diese Stundenanteile im für erforderlich gehaltenen Umfang aufstocken. Lehrkräfte im Rahmen ihrer Abminderungsstunden mit der „technischen IT-Betreuung“ zu beauftragen, widerspricht den Vorgaben der Bildungsverwaltung.

Wie bekannt ist, wurden die Ansätze für Lehrmittel in den letzten Jahren erheblich erhöht. Für die öffentlichen Schulen konnte der Ansatz bereits im Haushaltsplan 2008/2009 um 2,427 Mio. € (im Jahr 2008), um 4,886 Mio. € (im Jahr 2009), um 7,345 Mio. € (im Jahr 2010) und um weitere 9,805 Mio. € (im Jahr 2011) erhöht werden. Für den Bezirk Reinickendorf betrug der Mittelansatz für 2012 insgesamt 1.948.621 €, für das Jahr 2013 sind es 1.953.936 €. Daraus werden gem. §7, Nr. 5 SchulG die von der Schule benötigten Lehrmittel, einschl. des Lehrmittels „Computer“ sowie die Wartung und der Ersatz finanziert.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) unterstützt Berliner Schulen in begründeten Fällen und im Rahmen der verfügbaren Mittel bei der projektbezogenen Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ (im Netz unter www.masterplan.be.schule.de). Voraussetzung ist dabei das Vorhandensein eines prüffähigen Medienkonzepts, das dem inhaltlich und medienkonzeptionell ausreichend begründeten Förderantrag beigelegt werden muss sowie die Bereitschaft der Schule, einen entsprechenden Projektbericht über die gesammelten Erfahrungen aufzuliefern und an der Evaluation des Masterplans mitzuwirken.

Computer, die die Schulen in diesem Zusammenhang kostenlos von der Senatsverwaltung erhalten, werden grundsätzlich mit fünfjähriger Gewährleistung und fünfjähriger Instandhaltungsgarantie eingekauft, um den Schulträger von einer möglichen Reparaturlast zu befreien. Den Schulen ist dieser Gewährleistungsumfang bekannt. Zusätzlich verfügen diese Geräte über ein Recoverysystem, das eine unerwünschte Systemveränderung verhindert sowie über ein bereits installiertes Softwarepaket mit über 300 Programmen (Tools, Lernsoftware, Libre Office, Multimedia-Software usw.).

Die Senatsverwaltung reicht aber auch gute gebrauchte PCs und IT-Peripherie aus, die einem qualitativen Mindeststandard entsprechen und von den Schulen problemlos in die bestehenden Netzwerke eingebunden werden können. Deshalb wird davon abgeraten, Gebrauchtgeräte nicht bekannter Qualität von Firmen und anderen Einrichtungen anzunehmen.

Allein durch die o.g. Maßnahmen trägt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) wesentlich dazu bei, den Schulträger von seinen o.g. originären Aufgaben erheblich zu entlasten.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0155/XIX als erledigt zu betrachten.

 

             

 

Frank Balzer                                                                                    Katrin Schultze-Berndt              

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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