Drucksache - 0015/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 22.01.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0015 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Sicherung Friedhof auf dem Karl-Bonhoeffer-Gelände
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.03.2012 - Drucksache Nr. 0015/XIX-:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich umgehend mit der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH in Verbindung zu setzen und gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass der ehemalige Friedhof auf dem Gelände der früheren Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik wieder als solcher erkennbar und als Gedenkstätte gesichert wird.
Für die Zukunft ist zu prüfen, ob die Pflege des Friedhofs nicht in ähnlicher Weise erfolgen kann, wie dies beim Rosenbeet aus Lidice am Rathaus geschieht und dafür Schulklassen gewonnen werden können.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik hat mit Schreiben vom 21.09.1994 bei der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Aufhebung des Friedhofes und die Verlegung von Gräbern der Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft zu dem dafür vorgesehenen Friedhof im Freiheitsweg in Berlin-Reinickendorf beantragt.
Mit Schreiben vom 11.10.1994 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz der beantragten Verlegung der auf dem Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik befindlichen Gräber gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 1. Juli 1965 in der seit 1. Januar 1993 geltenden Fassung (BGBl. I S. 179) zugestimmt.
Insgesamt befanden sich auf dem Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik 29 Gräber, von denen eines jedoch das Grab von Gustav Adolf Waetzoldt war. Gustav Adolf Waetzoldt ist kein Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft. Er war seit 1933 Ärztlicher Direktor der größten und ältesten psychiatrischen Klinik und an den Maßnahmen zur Zwangssterilisation, an der Selektion und Durchführung der Deportationen von Patienten in den Tod beteiligt. Er ist nicht im Rahmen von Kriegshandlungen ums Leben gekommen, sondern hat sich selbst und seinen damals 3-jährigen Sohn am 10.05.1945 getötet. Deshalb wurde die irrtümliche Anerkennung als Kriegsgrab widerrufen. Die Grabstelle wurde auf schriftlichen Wunsch eines weiteren Sohnes aus der Gräberliste gestrichen und die Grabstelle eingeebnet.
Im Ergebnis wurden 39 Kriegsopfer im März 1995 auf dem Klinikgelände ausgebettet und auf dem Friedhof am Freiheitsweg beigesetzt.
Mit Schreiben vom 11.12.1995 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit, dass der Friedhof auf dem Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik nicht als öffentlicher Friedhof gewidmet wurde. Mit der Umbettung im März 1995 erfolgte im Einvernehmen zwischen der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik und dem Bezirksamt die formlose Auflassung.
Der Friedhof im Freiheitsweg ist eine Gedenkstätte für Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Hier haben die umgebetteten Opfer der Maßnahmen der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ihre letzte Ruhestätte erhalten.
Um jedoch der Empfehlung der Bezirksverordneten zu folgen, hat sich das Bezirksamt entsprechend des Beschlusses noch einmal an die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH gewandt.
Diese teilte dem Bezirksamt mit, dass sie dem Beschluss und auch dem weiteren Ansinnen - Pflege des Friedhofes – leider nicht entsprechen können, „da es sich hier nie um einen gewidmeten Friedhof handelte, alle Kriegsgräber umgebettet worden sind, die ehemalige Begräbnisstelle heute bewaldet und als solche nicht mehr auffindbar ist“.
Dem Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wird auch weiterhin auf dem Friedhof im Freiheitsweg würdig Rechnung getragen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0015/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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