Auszug - Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen (Vorlage zur Kenntnisnahme  

 
 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 6.16
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 08.04.2019, 17 Uhr, Raum 338
1223/XX-01 Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1223/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.01.2019 - Drucksache Nr. 1223/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich beim Jobcenter dafür eingesetzt, dass Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht beim Jobcenter hingewiesen werden.

 

Aus dem Jobcenter Reinickendorf liegt uns die Antwort vor, dass dort die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung, in Einladungsschreiben zu persönlichen Gesprächen im Jobcenter auf das Beistandsrecht explizit hinzuweisen, zur Kenntnis genommen wurde. Im Weiteren wird zur Empfehlung ausgeführt:

 

Wir werden sie nicht umsetzen, weil der Text der Einladungsschreiben zentral festgelegt ist und diese Schreiben über die Fachverfahren erstellt und zentral ausgedruckt werden. Bestünde die rechtliche Notwendigkeit, den Passus zu § 13 SGB X aufzunehmen, so müsste (und würde) dies auch zentral umgesetzt werden. Der Aufwand, die Schreiben manuell in allen Fällen zu ergänzen, ist weder gerechtfertigt noch leistbar. Die Schreiben enthalten schon andere (rechtlich zwingend erforderliche) Hinweise und würden durch weitere Ergänzungen unübersichtlich. Es würde zu weit führen, alle denkbaren Fallgestaltungen und Rechte (aber auch Pflichten, auch die aus § 13 SGB X), die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergeben, aufzunehmen.

 

Unsere Erfahrung zeigt auch, dass diejenigen, die Beistand und Unterstützung benötigen, diese auch ohne die explizite Belehrung … mitbringen. Beschwerden über die fehlende Aufklärung über diese Möglichkeit sind mir im Rahmen des Kundenreaktionsmanagements nicht bekanntgeworden.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1223/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer Uwe Brockhausen

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Vertagung


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen