Auszug - Lärmschutz in der Markstraße  

 
 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 10.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates am Montag, dem 08.10.2018, 17:00 Uhr, Zimmer 338
0044/XX-01 Lärmschutz in der Markstraße
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0044/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.07.2017

- Drucksache Nr. 0044/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Nachtruhe der Anwohnerschaft im Bereich der Trödelmärkte Markstr. an Wochenenden und feiertags zu gewährleisten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Einschlägig für die Bewertung der vorliegenden Situation der Auf- und Abbauarbeiten der Trödelmärkte sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln).

Grundsätzlich sind Auf- und Abbauarbeiten der Stände auch in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zulässig; dies aber nur, wenn niemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

Zur Ahndung von Verstößen gegen die genannten Vorschriften ist hierzu der Nachweis der Störung zwingend erforderlich. Dies geschieht in der Regel durch Benennung von Zeugen sowie der Nennung der genauen Zeit und des Ortes des Verstoßes. In der Nachtzeit kann hierzu auch die Polizei hinzugezogen werden. Im Einzelfall können hier also Bußgeldverfahren gegen den Betreiber des Marktes eingeleitet werden. Bei wiederholten Verstößen wäre hier auch die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Untersagung nächtlicher Arbeiten möglich.

 

Die Marktbetreiber wurden in der Vergangenheit mehrfach auf die Notwendigkeit der Vermeidung von störenden Geräuschen bei den Auf- und Abbauarbeiten hingewiesen und zur Einhaltung aufgefordert.

Für die Jahre 2017 und 2018 liegen dem Umwelt- und Naturschutzamt 4 Beschwerden vor.

Ein Bußgeldverfahren gegen den Einsatz eines Laubbläsers wurde eingeleitet, ein weiteres befindet sich in Vorbereitung.

 

Die davor vorliegenden letzten Beschwerden datieren aus 08.2010 und 12.2016.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass sich Eingriffsmöglichkeiten für das Bezirksamt Reinickendorf auf die Trödelmärkte auf den LIDL- und EDEKA- Parkplätzen beschränken; der Trödelmarkt auf dem Parkplatz des Schuhcenters befindet sich im Bezirk Mitte.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr.0044/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten

 
 

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