Auszug - Unangekündigte Kontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.01.2018 - Drucksache Nr. 0656/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass vermehrt unangemeldete Anlass- und Regelkontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen im Bezirk Reinickendorf stattfinden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, dass vermehrt unangemeldete Anlass- und Regelkontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen im Bezirk Reinickendorf stattfinden.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat wie folgt Stellung genommen:
„[…] Das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung, durch die Heimaufsicht mehr unangemeldete Anlass- und Regelkontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen durchführen zu lassen, wird von meinem Hause unterstützt.
Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnteilhabegesetz (WTG) kann die Heimaufsicht in Berlin sowohl angemeldete als auch unangemeldete Prüfungen durchführen. Beide Prüfarten stehen gleichberechtigt nebeneinander. Die Heimaufsicht muss sich im Rahmen ihres Ermessens jedoch im Einzelfall unter Berücksichtigung des beabsichtigten Prüfzweckes für die Prüfmethode entscheiden, die zur Zielerreichung konkret am besten geeignet ist. Soll etwa die Betriebs- und Organisationsstruktur, die Prozessstruktur oder die Pflegedokumentation überprüft werden, müssen erforderliche Unterlagen vorliegen, so das eine angemeldete Regelprüfung hier Sinn macht. Dagegen sind unangemeldete Prüfungen eher das geeignete Mittel, wenn Verdachtsmomente oder die Umsetzung von aufsichtsbehördlichen Anordnungen überwacht werden sollen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn z.B. die Einhaltung von Hygienestandards oder die Zulässigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen kontrolliert werden soll. Beide Prüfarten haben daher ihre Daseinsberechtigung.
In den letzten Jahren wurden Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen zumeist angemeldet durchgeführt. Nach Angaben des Rechnungshofes von Berlin ging es hier um eine Größenordnung von rund 90%.
Die daraus folgenden rund 10% unangemeldeter Prüfungen bei Regelprüfungen sind nach meiner Auffassung jedenfalls zu wenig. Meine Verwaltung hat daher veranlasst, dass mehr unangemeldete Regelprüfungen durchgeführt werden. Die Heimaufsicht erarbeitet derzeit dazu ein modifiziertes Prüfkonzept.
Gemeinsam mit der Heimaufsicht gehe ich davon aus, dass aufgrund veränderter Prüfregularien bereits in 2018 rund 20% der Regelprüfungen in Berliner Pflegeeinrichtungen unangemeldet durchgeführt werden können. Das wäre jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Verhältniszahl gilt allerdings für Gesamtberlin und nicht für die einzelnen Bezirke. Ich gehe aber davon aus, dass auch die Bezirke im Ergebnis davon profitieren werden […].“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0656/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
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