Auszug - Keine Wildtiere im Zirkus!  

 
 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.06.2018, 17:00 Uhr, Zimmer 338
0043/XX-01 Keine Wildtiere im Zirkus!
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0043/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.11.2017     - Drucksache Nr. 0043/XIX -:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Zirkussen mit Wildtieren, die auf bezirkseigenen Grundstücken aufbauen wollen, keine Genehmigung zu erteilen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, auch bei möglichen privaten Grundstücksvermietern für den Tierschutz zu werben.

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Den Bezirk erreichen regelmäßig Anfragen von Zirkusfamilien bezüglich der Nutzung von landeseigenen Grundstücken. Vor Vertragsabschluss muss die Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz vorgelegt werden. Ergänzend wird der Tierbestand des beantragenden Zirkusses abgefragt.

 

Bezüglich der Abgrenzung, welche „Wildtiere“ gemeint sind, liegt keine abschließende Aufzählung vor. Hilfsweise wird das Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz aus Mai 2010 zugrunde gelegt, das eine artgerechte Haltung von Affen, Elefanten, Giraffen, Nashörnern, Raubkatzen, Delfinen, Seelöwen und Flusspferden in Zirkussen grundsätzlich verneint.

 

Der Bezirk Reinickendorf überlässt landeseigene Flächen ausschließlich auf Grundlage der oben beschriebenen Voraussetzungen.

 

Zirkusse, die auf Privatflächen in Reinickendorf gastieren, müssen sich beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht anmelden. Das Veterinäramt hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, gemäß § 11 Tierschutzgesetz vorliegt. Ausstellende Behörde sind in der Regel die Veterinärämter am Stammsitz oder am Winterlager der Zirkusse. Ferner werden die Haltungsbedingungen der zugelassenen Tiere vor Ort überprüft.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0043/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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