Auszug - Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden (Vorlage zur Kenntnisnahme)  

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.03.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
1108/XIX-02-01 Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1108/XIX-02
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Redebeiträge: Herr Schmidt, Herr Weser


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2016

- Drucksache Nr. 1108/XIX-02 - :

 

 „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Senat von Berlin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Verstöße gegen die nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB erlassene Erhaltungsverordnung, insbesondere der Rückbau oder die Veränderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung, nach § 213 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 BauGB mit einer höheren Geldbuße geahndet werden können. Eine Bußgeldhöhe von bis zu 100.000,00 Euro ist anzustreben.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Seit Mitte 2016 wendet der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz erfolgreich das Prüfschema für die Erteilung von Abrissgenehmigungen für Gebäude in Frohnau an. Mittlerweile hat sich das Bewusstsein für die Erhaltungsverordnung bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern weiter gefestigt, was durch die steigende Anzahl von Anträgen belegt wird. Es sind keine Verstöße gegen die Beantragungspflicht im vergangenen Jahr bekannt geworden. Dies führt das Bezirksamt auch auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zurück. Aus diesen Gründen wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen, die bestehende Bußgeldhöhe zu erhöhen.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr. 1108/XIX-02 damit als erledigt zu betrachten.

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnisnahme

 
 

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