Auszug - Planungsvorgabe Freigabe Ruppiner Chaussee und Gewährleistung Durchfahrt nur in Ausnahmesituation  

 
 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 2.14
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: schriftlich beantwortet
Datum: Mi, 10.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 08.01.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0789/XX Planungsvorgabe Freigabe Ruppiner Chaussee und Gewährleistung Durchfahrt nur in Ausnahmesituation
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Manfred Taschka 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:

 

Im Verkehrsausschuss wurde mitgeteilt, dass bereits eine Planungsvorlage erarbeitet wird, die Ruppiner Chaussee im Tegeler Forst wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben.

 

Was ist damit konkret gemeint? Gilt die Freigabe grundsätzlich oder nur bei Komplettsperrrungen der A111?

 

Nachfrage:

 

Wenn die Durchfahrt nur bei der Sperrung der Autobahn erlaubt wird, wie wird gewährleistet, dass in den anderen Zeiten keine Durchfahrt durch den Tegeler Forst möglich ist?

 

Die derzeitige Beschilderung reicht dafür nicht aus, da sie bereits jetzt von vielen Fahrzeugführern ignoriert wird.

 

 

Aufgrund von Zeitablauf erfolgt schriftliche Beantwortung gemäß § 49 (4) GO BVV

 
 

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