Auszug - Redezeiten in der BVV-Sitzung   

 
 
6. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 29.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beginn: 18:06 Uhr

 

-          Herr Weser erklärt, dass die CDU-Fraktion einen Vorschlag für eine neue Redezeitregelung einbringen möchte, vorab solle jedoch geklärt werden, inwieweit es rechtliche Einschränkungen gäbe

-          Herr Schmidt berichtet aus der BVV in Charlottenburg-Wilmersdorf, dass es hier keine Redezeitregelung gäbe, sondern der Ältestenrat von Fall zu Fall entscheide

-          Herr Koch verliest den Kommentar von Herrn Ottenberg zum § 11 BezVG

Durch Regelung in der GO darf dieses Antrags- und Frage-(Rede-)Recht grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden; die Ausgestaltung (z. B. Art und Zahl der Anfragen, Dauer des Rederechts, Behandlung in der Reihenfolge der Tagesordnung) unterliegt jedoch der Organisationshoheit der BVV. Rechtlich nicht zu beanstanden ist z. B.

 fraktionslosen BV die Stellung einer Großen Anfrage (mit der Möglichkeit von Zusatzfragen und anschließender Debatte) zu verweigern bzw. quantitativ im Vergleich zu solchen einer Fraktion zu unterscheiden,

 Anträge und/oder (bestimmte) Anfragen (jeweils) nach dem Tagesordnungspunkt der von Fraktionen eingebrachten Drucksachen zu behandeln,

 das Rederecht zu Verfahrensfragen und Sachangelegenheiten zeitlich zu begrenzen, ggf. sogar nach den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen differenziert zu staffeln.

-          Herr Wüpper zitiert weiter:

In der Praxis ist dies allerdings keine „schlichte“ Rechtsfrage; das Verhältnis zwischen den Mitgliedern der BVV spielt sich vielmehr im (partei-)politischen Spannungsfeld ab.

-          Herr Walk sehe zwei Varianten: 1. eine Gleichbehandlung der Fraktionen ohne Berücksichtigung der Fraktionsstärke oder 2. analog dem Bundestag eine proportionale Lösung

-          beide Varianten wären zulässig, so Herr Wüpper

-          Herr Siesmayer erklärt, dass die juristischen Fragen zu diesem Punkt geklärt seien, es würde sich eine inhaltliche Debatte anschließen, die einige Zeit in Anspruch nehmen könnte, aus diesem Grund plädiert er dafür, den TOP 4.3 aufzurufen, um mit Herrn Wüpper die rechtlichen Fragen zu klären, damit er anschließend die Sitzung verlassen könne, danach können die inhaltlichen Debatten der Fraktionen folgen

-          dem wird seitens der Ausschussmitglieder zugestimmt

-          auf die Frage von Herrn Lederle, inwieweit die Streichung des letzten Satzes des § 36 (8) GO BVV rechtlich umsetzbar sei, erklärt Herr Wüpper, dass ein rechtlicher Hinderungsgrund nicht herzuleiten sei, jedoch habe eine Große Anfrage eine besondere Bedeutung, dies sollte bei der Entscheidung berückrichtigt werden

 

Unterbrechung der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt

 

Beginn: 18:38 Uhr

 

-          Herr Siesmayer unterbreitet den Vorschlag, die Redezeiten proportional auf die Stärke der Fraktionen aufzuteilen, er habe hierzu jedem Bezirksverordneten 1 Minute Redezeit zugeordnet, das entspreche einer Verteilung von

21 Minuten für die CDU

13 Minuten für die SPD

8 Minuten für die AfD

6 Minuten für die B90/Grüne

4 Minuten für die FDP

3 Minuten für die Linke

wobei er bei den beiden großen Fraktion auf jeweils 10 Minuten reduzieren würde, dies würde bei Ausschöpfung der Redezeit eine Halbierung in Bezug auf die bisherige Regelung ergeben

-          Frau Klünder spricht sich für die jetzige Regelung aus und appelliert an die Disziplin der einzelnen Fraktionsmitglieder, des Weiteren sei der Vorschlag aus demokratischen Erwägungen nicht unterstützenswert

-          Herr Walk gibt zu Bedenken, inwieweit es nicht sinnvoller wäre in den Fraktionen zu überlegen, ob jede Große Anfrage als solche eingebracht werden müsse oder die Fragen über andere Wege wie Kleine Anfragen gestellt werden können, der Ansatz bezüglich der Redezeitenregelung sei nicht unterstützenswert

-          Herr Lederle und Herr Schmidt stimmen dem Vorschlag nicht zu

-          Herr Siesmayer bittet, seinen Vorschlag als Diskussionsgrundlage zu werten und wünscht sich alternative Vorschläge seitens der Ausschussmitglieder


 

 
 

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