Auszug - Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ruppiner Chaussee zwischen Schulzendorfer Straße und Karolinenstraße zur ausnahmsweisen Nutzung als Umleitungsstrecke wieder als öffentliche Straße gewidmet wird.
Die Öffnung für den Individualverkehr soll nur im Fall einer Sperrung der BAB 111 als Umleitungsstrecke möglich sein. Die generelle Sperrung für den Durchgangsverkehr und die bestehenden Ausnahmeregelungen für den Anliegerverkehr und die Durchfahrt der BVG sollen erhalten bleiben.
Annahme mit Mehrheit
Vertagung Abstimmungsergebnis:
dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: / Enthaltung: / |
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