Auszug - Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-58 für die Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
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7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
TOP: |
Ö 4.3 |
Gremium: |
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
Beschlussart: |
mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
Datum: |
Do, 23.11.2017 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:01 - 19:21 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau) |
Ort: |
Eichborndamm 215, 13437 Berlin |
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0658/XX Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-58 für die Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel |
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Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt | |
Verfasser: | Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt | |
Drucksache-Art: | | Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Wortprotokoll Beschluss |
Beginn: 17:50 Uhr - dies sei der erste Bebauungsplan im Bezirks Reinickendorf, der nach den Vorgaben der neuen Kooperativen Baulandentwicklung bearbeitet wurde, so Herr BzBm Balzer
- Herr Helmuth-Paland geht auf den Bebauungsplan ein:
- ehemals gewerbliche Fläche werde in Wohnbaufläche, Mischgebietsfläche und gewerbliche Fläche umgewandelt
- 170 Wohnungen geplant, 25% im geförderten Wohnungsbau
- Kindertagesstätte werde auf dem Grundstück errichtet
- derzeit öffentliche Auslegung, hier sei Interesse von Anwohnern vorhanden, bisher jedoch keine Bedenken gegen die Planungen
- städtebaulicher Vertrag müsse von der Wohnungsbauleitstelle genehmigt werden, bevor der Bebauungsplan ausgelegt werden könne
- die Bebauung könne im Jahr 2018 beginnen
Es wird folgender Beschluss gefasst: Sachverhalt: Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen: - Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-58 wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 12-58 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. 0658/XX- ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (452.552 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird der Erweiterung der Havelmüllergrundschule zugeordnet.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (47.520 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an öffentlichen Spielplatzflächen – wird der Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes auf dem Grundstück Borsigdamm 4 zugeordnet.
Kenntnisnahme
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