Auszug - Benennung von geeigneten Grundstücken für die Bebauung mit modularen Systembau-Kitas
Herr Dollase ergänzt, dass weitere Kita-Plätze in Reinickendorf geschaffen werden müssen. Diese können durch modulare Systembauten schnell und kostengünstig errichtet werden.
Dazu wurden 5 geeignete Grundstücke der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie benannt. Das unter Nr. 5 genannte Grundstück in der Fichtestraße 5-9, 13467 Berlin, wird auf Hinweis von Frau Behnke geprüft, ob die richtige Hausnummer angegeben wurde. Für die Errichtung weiterer Kitaplätze finden ständig Gespräche mit freien Trägern statt. Personalprobleme sind bekannt. Erziehergesuche werden in verschiedener Form verbreitet und geworben.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen in der 07. JHA-Sitzung am 28.06.2017 die Drucksache zur Kenntnis. Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 beschlossen:
Die in den Anlagen näher beschriebenen Grundstücke
Nr. 1 - Am Brunnen 17, 13509 Berlin, Nr. 2 - Wittenauer Straße 151, 13435 Berlin, Nr. 3 - Namslaustraße 49, 13507 Berlin, Nr. 4 - Königshorster Str. 11, 13439 Berlin sowie Nr. 5 – Fichtestraße 5-9, 13467 Berlin
werden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als geeignete Grundstücke zur Bebauung mit modularen Systembau-Kitas benannt.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung in den kitarelevanten Jahrgängen einschließlich der Flüchtlingszahlen steigt im laufenden und im kommenden Jahr der Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung in Berlin sehr stark an. Die Kindertagesentwicklungsplanung (KEP) der Senatsverwaltung geht davon aus, dass bis zu 30.320 zusätzliche Plätze bis Ende des Kita-Jahres 2019/2020 erforderlich sein werden, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Für Reinickendorf wird ein zusätzlicher Bedarf von 2.952 Plätzen prognostiziert.
Zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen sollen – in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – nun auch im Kita-Bau standardisierte modulare Bauformen (sogenannte Systembau-Kitas) genutzt werden. Die Errichtung von Systembau-Kitas erfolgt auf landeseigenen Grundstücken, die an den örtlich zuständigen Kita Eigenbetrieb oder aber im Rahmen der neuen Liegenschaftspolitik des Landes Berlin an freie Träger übertragen werden.
Die genauen Verfahren und Modalitäten hierzu werden in einer Projektgruppe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Finanzen mit Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene unter Beteiligung der Bezirke erarbeitet.
Die als geeignet zur Bebauung mit modularen Systembau-Kitas identifizierten Grundstücke wurden auf Grundlage der Bestandserfassung für das Soziale Infrastrukturkonzept (SIKO) festgelegt und mit den Vermögensträgern abgestimmt. Die genaue Festlegung der Größe und Begrenzungen der identifizierten Grundstücke erfolgt im Zuge des Planungs- und Bebauungsverfahrens.
Frank Balzer Tobias Dollase Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es wird folgender Beschluss gefasst:
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