Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2015  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 13.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0011/XX Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. PersonalBezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. Personal
Verfasser:Bezirksamt - Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 17:12 Uhr

 

-Einzelfragen der Ausschussmitglieder, u. a. nach Arten der Deckungsfähigkeit, werden von Herrn BzBm Balzer und Herrn Bahr beantwortet


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

1.  Gegenstand des Antrages:

 

Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2015

 

2.  Beschlussentwurf :

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.

 

3.  Begründung:

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

Das Haushaltsjahr 2015 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von
6.759.563,70 Euro abgeschlossen. Das Ergebnis wird in das Haushaltsjahr 2017 vorgetragen.

Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 6 und 7 der Bezirkshaushaltsrechnung).

In Summe wurden 802.568,84 Euro an über- und 3.887.504,36 Euro an außerplan­
mäßigen Ausgaben zugelassen. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (u. a. im Rahmen der Basiskorrektur).

 

4.  Rechtsgrundlage:

 

§ 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG

Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Siehe Anlage

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Zustimmung


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 
 

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