Auszug - Änderung § 27 VIII GO
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss
Sachverhalt / Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Jeder und jede Bezirksverordnete der BVV Reinickendorf ist berechtigt, im Anschluss an die Fragestunde in einer bis zu fünfzehnminütigen Spontanfragestunde ohne vorherige schriftliche Einreichung eine mündliche Anfrage an das Bezirksamt zu richten (spontane Anfragen). Die Anfragen sind durch den zuständigen Stadtrat zu beantworten. Sie müssen ohne Begründung kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein.
Der Vorsteher weist Anfragen zurück, die diesen Anforderungen nicht genügen. |
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