Auszug - Örtliche Zuständigkeit für Leistungen nach § 33 SGB VIII  

 
 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 13.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 11.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 09.01.2017, 17:00 Uhr, Raum 338
0100/XX Örtliche Zuständigkeit für Leistungen nach § 33 SGB VIII
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Thorsten Koch
Stefan Valentin
Alexander Ewers
 
Drucksache-Art:EmpfehlungEmpfehlung
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss

 

Sachverhalt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den geeigneten Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die Zuständigkeit für Leistungen nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) nach einer Verweildauer von mindestens zwei Jahren nicht durch den Wegzug der Antragsberechtigten (Herkunftseltern) auf ein anderes Jugendamt übertragen wird.

 
 

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