Auszug - Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf Federführung: Ausschuss f. Gesundheit u. Soziales weitere Mitberatung: Integrations-A.
Herr Muschner berichtet über des Beratungsergebnis des ebenfalls mitberatenden Ausschusses für Integration.
Herr Valentin begründet den Entschließungsantrag seitens der antragstellenden Fraktion.
Auf Nachfrage von Herrn von Marschall teilt Frau BzStR´in Schultze-Berndt mit, dass Kinder im Grundschulalter in der Nähe des Wohnortes beschult werden sollten. Dies werde auch nach Möglichkeit bei den Asylbewerberkindern versucht, sobald sie eine dauerhafte Unterkunft haben. Für einige Kinder erfolgt eine erste Beschulung in der Notunterkunft, für die anderen erfolgt die Beschulung derzeit in der Otfried-Peußler-Grundschule.
Frau Füllgraf ergänzt, dass die Kinder mit Grundkenntnissen in der deutschen Sprache in der Otfried-Preußler-Grundschule beschult werden. Die übrigen 7‑8 Kinder werden vor Ort auch in Deutsch unterrichtet. Es wird die Unterbringung in den nahegelegenen Sekundarschulen geprüft. Vor Ort in der Unterkunft seien engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine baldige Beschulung aller Kinder soll gewährleistet werden.
Hinsichtlich der festen Unterkunft in der Waldstraße berichtet Frau BzStR´in Schultze-Berndt, dass diese noch nicht fertig gestellt sei. Die Beschulungsfrage der Kinder in der festen Unterkunft ist ein wichtiges Anliegen. Bei einer großen Anzahl von Kindern könnten ggf. die umliegenden Schulen überfordert sein, deshalb wurde vorsorglich das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt mit der Frage bezüglich der Kapazitäten in der Dauerunterkunft beauftragt. Die Steuerung der Beschulung ist in ganz Berlin ein Problem und wurde bereits im Rat der Bürgermeister angesprochen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Schulausschusses sprechen sich einstimmig gegenüber dem federführenden Ausschuss für Gesundheit und Soziales dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 0303/XIX-01 -
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die Erstunterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.
Dabei soll durch den Senat sicher gestellt werden, dass
- Plätze in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden,
- die Einrichtungen in ihrer Größe und Lage so gestaltet werden, dass die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet und übermäßige Belastungen der Anwohner vermieden werden,
- im Falle von neuen Einrichtungen oder der Erhöhung von Platzzahlen die Anwohner im Vorfeld informiert werden,
- der Senat die Bezirke dabei unterstützt, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und dafür alle Mehrkosten (z. B. Impfkosten, Schulinfrastrukturkosten) als Ist-Kosten außerhalb der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) erstattet.
anzunehmen. |
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