Auszug - Kinderschutz Mitberatung: Schulausschuss
Frau Behnke teilt mit, dass der mitberatende Schulausschuss die Annahme der Drucksache empfiehlt. Sie weist darauf hin, dass Ehrenamtliche, die AGs betreuen, nicht in der Vorlage berücksichtigt wurden. Herr Höhne macht klar, dass alle Mitarbeiter von Trägern der Jugendhilfe ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Die Rechtsgrundlage findet sich im KHJG. Frau Desens ergänzt, dass alle 5 Jahre eine Überprüfung stattfindet. In Berlin gilt das auch für Schulen im Rahmen der Ausführungsvorschriften.
Frau Köppen spricht sich für eine Auflistung aus, wer in welchen Einrichtungen definitiv ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.
Die Vorlage wird mit folgender Änderung abgestimmt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, in welchen öffentlichen Einrichtungen die Personen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.“
? Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen einstimmig (bei einer Enthaltung), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache – Nr. 0269/XIX –
Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, in welchen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z. B. Musikschulen) die Personen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, in welchen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen die Personen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
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