Auszug - Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf Federführung: GesSoz-Ausschuss weitere Mitberatung: Schulausschuss  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 5.1
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 27.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kocasinan Camii
Ort: Pankower Allee 45 / Ecke Kühleweinstraße, 13409 Berlin
0303/XIX-01 Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0303/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Gilbert Collé
Karin Hiller-Ewers
Carmen Regin
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Jugend, Familie und Soziales
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hiller-Ewers erklärt, dass dieses Thema bereits ausführlich in der BVV erörtert wurde

Frau Hiller-Ewers erklärt, dass dieses Thema bereits ausführlich in der BVV erörtert wurde.

 

Frau Regin erläutert, aus welchen Gründen seitens der SPD-Fraktion der Antrag entstanden sei und bittet um Zustimmung.

 

Frau Köppen signalisiert Zustimmung zum Antrag.

 

Herr BzStR Höhne gibt eine aktuellen Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf. Er würde es befürworten, dass in jedem Ortsteil ein Quartier für ca. 40 Flüchtlinge geschaffen wird.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn BzStR Höhne beantwortet.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Integration sprechen sich gegenüber dem federführenden Ausschuss für Gesundheit und Soziales dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Entschließungsantrag – Drucksache Nr. 0303/XIX-01 – anzunehmen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die Erstunterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.

 

Dabei soll durch den Senat sicher gestellt werden, dass

 

?         Plätze in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden,

 

?         die Einrichtungen in ihrer Größe und Lage so gestaltet werden, dass die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet und übermäßige Belastungen der Anwohner vermieden werden,

 

?         im Falle von neuen Einrichtungen oder der Erhöhung von Platzzahlen die Anwohner im Vorfeld informiert werden,

 

?         der Senat die Bezirke dabei unterstützt, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und dafür alle Mehrkosten (z. B. Impfkosten, Schulinfrastrukturkosten) als Ist-Kosten außerhalb der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) erstattet.

 

 
 

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