Auszug - Kinderschutz Federführung: Jugendhilfeausschuss
Herr Rietz begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktionen.
Es folgt eine kurze Diskussion aufgrund der Frage von Frau Borsky-Tausch, ob die schriftliche Beantwortung hinfällig sei, wenn dass Bezirksamt in der heutigen Sitzung mündlich die Antwort vorträgt. Die Mitglieder verständigen sich dahingehend, eine schriftliche Beantwortung durch das Bezirksamt vorlegen zu lassen, zumal der Jugendhilfeausschuss federführend sei und noch über das Ersuchen beraten müsse.
Auf Wunsch von Frau Köppen und Herrn Valentin soll im Bericht des Bezirksamtes aufgeführt werden, wie lange ein Führungszeugnis Gültigkeit hat und in welchen Abständen ein Führungszeugnis erneuert und vorgelegt werden muss. Diese Ergänzungen sollen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses eingefügt werden. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Schulausschusses sprechen sich einstimmig gegenüber dem federführenden Jugendhilfeausschuss dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0269/XIX -
Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, in welchen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z. B. Musikschulen) die Personen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
anzunehmen. |
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