Auszug - Stundenzumessungen von Betreuung und Verwaltung trennen
Frau Köppen begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und teilt Änderungen zur Drucksache mit. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0266/XIX -
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuverlässig den Kindern zugute kommen. Die "reinen" Verwaltungsaufgaben sind getrennt von der pädagogischen, erzieherischen Arbeit mit mindestens 4 Wochenstunden auszuweisen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören unter anderem Eltern- und Gremienarbeit, Koordinierungs- und kooperierende Arbeiten.
in folgender geänderter Fassung als Empfehlung anzunehmen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) und dem Hort die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuverlässig den Kindern zugute kommen. Die "reinen" Verwaltungsaufgaben sind getrennt von der pädagogischen, erzieherischen Arbeit mit mindestens 4 Wochenstunden auszuweisen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören unter anderem Eltern- und Gremienarbeit, Koordinierungs- und kooperierende Arbeiten. |
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