Auszug - Stundenzumessungen von Betreuung und Verwaltung trennen  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:45 - 20:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jean-Krämer-Schule
Ort: Alt-Wittenau 8-12, 13437 Berlin
0266/XIX Stundenzumessungen von Betreuung und Verwaltung trennen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksamt
Verfasser:Stephan Schmidt
Kerstin Köppen
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Schule, Bildung und Kultur
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Köppen begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und bittet um Änderung in eine Empfehlung

Frau Köppen begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und teilt Änderungen zur Drucksache mit.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0266/XIX -

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuverlässig den Kindern zugute kommen. Die "reinen" Verwaltungsaufgaben sind getrennt von der pädagogischen, erzieherischen Arbeit mit mindestens 4 Wochenstunden auszuweisen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören unter anderem Eltern- und Gremienarbeit, Koordinierungs- und kooperierende Arbeiten.

 

in folgender geänderter Fassung als Empfehlung anzunehmen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) und dem Hort die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuverlässig den Kindern zugute kommen. Die "reinen" Verwaltungsaufgaben sind getrennt von der pädagogischen, erzieherischen Arbeit mit mindestens 4 Wochenstunden auszuweisen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören unter anderem Eltern- und Gremienarbeit, Koordinierungs- und kooperierende Arbeiten.

 
 

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