Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.04.2015
- Drucksache Nr. 0994/XIX:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
Der in der Anlage beigefügte Abschlussbericht des „Temporären Ausschusses für transparente und moderne Öffentlichkeitsarbeit“ wird der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Das Bezirksamt wird ersucht, die darin enthaltenen Anregungen umzusetzen und der BVV zu berichten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Nachdem im Abschlussbericht des Temporären Ausschusses bereits 19 Vorschläge als „realisiert“ deklariert sowie vier Vorschläge als „nicht realisierbar“ ausgewiesen wurden, blieben nur zwei Vorschläge, „deren Realisierung noch im Fluss ist“, wie es dort heißt.
- E-Partizipation zur Bürgerbeteiligung einführen (0229/XIX-14)
Unter der Webadresse https://www.berlin.de/buergeraktiv/beteiligen/ findet sich eine Auflistung von Möglichkeiten der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung im Land Berlin. Neben direkten Volksentscheiden und Bürgerbegehren wird auch die Mitgestaltung bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplanverfahren ermöglicht. Dies geschieht zunächst in Form von Informationsveranstaltungen, bei denen auch Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung äußern können. In einer zweiten Phase werden die Pläne veröffentlicht und ein Reaktionszeitraum eröffnet, innerhalb dessen erneut Anregungen und Meinungen aus der Bevölkerung gesammelt werden. Die Veröffentlichung und auch die Beteiligung erfolgen
mittlerweile auch online. Bei Planfeststellungsverfahren (z.B. für Bauvorhaben im Straßen- und Schienenverkehr) erfolgt die Bekanntmachung inzwischen ebenfalls online, Einwendungen sind elektronisch möglich.
In Reinickendorf wurde eine Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2018/2019 angeboten. Die Beteiligung war auch über ein elektronisches Formular möglich. Auch bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2020/21 sollen sich Bürgerinnen und Bürger wieder einbringen können. Ein dediziertes Bürgerbudget ist indes nicht angedacht.
Über den Internetauftritt des Landes Berlin (www.berlin.de) können auch die Internetauftritte der einzelnen Bezirksämter erreicht werden. Dort stehen weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger über Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung. Für Reinickendorf lautet die Webadresse: https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/service/buergerbeteiligung/.
Eine Zusammenführung sämtlicher berlinweit verfügbarer Partizipationsmöglichkeiten erfolgt über das von der Senatskanzlei verantwortete Portal „meinBerlin“ (mein.berlin.de). Dort werden Beteiligungsverfahren durch die zuständigen Stellen veröffentlicht. Interessierte können sich nach einer einfachen Authentifizierung (Nutzername und Passwort nach kurzer Registrierung) einbringen. Geplant ist, sämtliche Beteiligungen auch mittels Anmeldung im Basisdienst „Service-Konto“ zu ermöglichen, sodass die Registrierung für einzelne Beteiligungsvorhaben entfällt. Die Verpflichtung, sämtliche Beteiligungsverfahren samt Ergebnissen im elektronischen Stadtinformationssystem für das Land Berlin zugänglich zu machen, geht aus § 14 Abs. 2 des Berliner Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG) hervor, deren Bündelung in einem Portal in den Richtlinien der Regierungspolitik für die Jahre 2016 bis 2021, Unterpunkt 16, (www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/richtlinien-der-politik/#16) enthalten ist.
Auch das BA Reinickendorf hat bereits Beteiligungen über das Portal abgeschlossen. So konnten die Anwohnerinnen und Anwohner im März 2018 Ideen zur Gestaltung des Tegeler Hafenfestes 2018 online einbringen. Auch zur Parkplatzsituation in Hermsdorf und Frohnau, genauer zur Einführung von Kurzzeit-Parkplatzzonen, wurde online die Diskussion ermöglicht.
Um für die Ausweitung der Bürgerbeteiligung zu werben und Einsatzszenarien aufzuzeigen, wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung unter www.stadtentwicklung.berlin.de/soziale_stadt/partizipation/download/Handbuch_Partizipation.pdf ein „Handbuch zur Partizipation“ zur Verfügung gestellt. Die Begriffe aus der Bürgerbeteiligung werden dort erläutert und mit Fallbeispielen ergänzt. Zum Bereich
„E-Partizipation“ findet sich darin ein eigenes Kapitel, welches die daraus erwachsenden Möglichkeiten umreißt.
- Papierlose BVV
Die Umstellung auf die papierlose BVV ist mittlerweile weit fortgeschritten. Laut Auskunft des BVV-Büros erhalten nur noch ein geringer Prozentsatz der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Sitzungsunterlagen von Ausschusssitzungen in Papierform. Hingegen besteht noch ein Großteil der Bezirksverordneten auf die postalische Versendung der Einladung sowie der Tagesordnung der monatlichen BVV-Sitzungen.
Ich bitte, die Drucksache Nr.0994/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme