Teilhabefachdienst - Jugend -

Zum 01.01.2020 hat der Teilhabefachdienst – Jugend – seine Arbeit aufgenommen.
Der Teilhabefachdienst des Jugendamtes ist zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – KJHG) und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres bei denen eine seelische, körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, bzw. die von einer solchen bedroht sind.
Gleichzeitig ist der Teilhabefachdienst für die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz Berlin (LPflGG) für Kinder und Jugendliche zuständig.
Die Bewilligung der Hilfen erfolgt nach den Bestimmungen des SGB VIII, SGB IX, SGB XII und dem LPflGG und wird als ganzheitliche Aufgabe umgesetzt.

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer seelischen, körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung, oder die von einer solchen bedroht sind, die in ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich beeinträchtigt sind.

Was ist die Aufgabe der Eingliederungshilfe?

Eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.

Welche Leistungen können beantragt / geboten werden?

• ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen nach dem SGB VIII, SGB IX und SGB XII
• Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz für Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehinderung, wegen Blindheit oder einer Hörbehinderung, bzw. einer körperlichen oder geistigen Behinderung
• Beratung von Eltern über die Fördermöglichkeiten ihrer Kinder mit Behinderung und über Rechtsansprüche gegenüber anderen Reha-Leistungsträgern
• Personenzentrierte Beratung über Leistungen des Bundesteilhabegesetzes und Leistungen anderer Rehabilitationsträger

Sprechzeiten:

  • Dienstag von 9 – 12 Uhr
  • Donnerstag von 16 – 18 Uhr
    sowie nach telefonischer Terminabsprache.

Wo finden Sie uns?

Erstkontakt, Eingangs- und Antragsberatung:
Eingangsmanagement des Teilhabefachdienstes Jugend

Ansprechpartnerinnen:
Frau Reiche
- JugFamTHF EM1 -
Tel.: 030-90294 5133

Frau Kliche
- JugFamTHF EM2 -
Tel.: 030-90294 6305

Eingliederungshilfe für eine (drohende) seelische Behinderung (§ 35 a SGB VIII)
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in der nach Wohnort zuständigen Region Nord, Ost, West oder MV des Regional Sozialpädagogischen Dienstes.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen und / oder geistigen Behinderung, Hilfe zur Pflege, Landespflegegeld
Teilhabemanagement – Jugend –

Ansprechpartner:
Herr Beckmann
- JugFamTHF 1.0 -
Tel.: 030-90294 5199

Fach- und Standortkoordination:

Ansprechpartnerin:
Frau Tews
- JugFamTHF K -
Tel.: 030-90294 6731

Leitung des Teilhabefachdienstes
Frau Weigert
- JugFamZAL 1.0 -
Eichborndamm 215
13437 Berlin
Tel.: 030-90294 6066