Gesundheitsamt Reinickendorf veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen

Pressemitteilung Nr. 9963 vom 23.11.2021

Das Gesundheitsamt Reinickendorf hat eine neue Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen erlassen, um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Virus vorgehen zu können. Diese Allgemeinverfügung ist am 23. November 2021 vom Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) erlassen und bis zum 31. März 2022 befristet. Mit der Allgemeinverfügung werden die Arbeit des Gesundheitsamtes erleichtert, Meldewege verkürzt sowie Personen unmittelbar zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) verpflichtet, wenn für sie z.B. ein positives Testergebnis vorliegt oder sie Kontaktpersonen nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) sind.

Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (SPD): „Die hohen Inzidenzen in der vierten Welle machen die erneute Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung zur wirksameren Eindämmung der Pandemie notwendig. Die Arbeit des Lagezentrums kann so effizienter gestaltet werden. Nur mit einer konsequenten Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen ist es möglich die Gefahren aus der vierten Welle zu kontrollieren. Darüber hinaus möchte ich an alle Reinickendorferinnen und Reinickendorfer appellieren, Möglichkeit für eine Booster-Impfung zu nutzen oder sich im Fall einer noch nicht erfolgten Erst- bzw. Zweitimpfung dringend impfen zu lassen, um sich selbst und andere zu schützen.“

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Pandemiewebseite des Bezirksamtes veröffentlicht: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/hygiene-umweltmedizin-und-infektionsschutz/coronavirus-976923.php
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landes Berlin www.berlin.de/corona/