Spielplätze werden ab 30. April unter Auflagen wieder geöffnet

Die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister haben sich am 23.04.2020 am Rande der Sitzung des Rates der Bürgermeister auf folgende Eckpunkte bezüglich der Wiedereröffnung der Spielplätze geeinigt:

  • Die Spielplätze öffnen ab dem 30.04. vorbehaltlich anderer Entscheidung der zuständigen Bezirksämter z. B. aus technischen oder hygienischen Gründen.
  • Sofern dies altersentsprechend möglich ist, soll auf die Einhaltung des Abstandsgebotes hingewirkt werden, insbesondere von Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten. Personenansammlungen – auch der erwachsenen Begleitpersonen oder von Jugendlichen – sind weiterhin zu vermeiden bzw. untersagt. Eine Überfüllung der Spielplätze ist zu vermeiden.
  • Kontrollen werden soweit möglich durch die Bezirksämter vorgenommen. Da sie flächendeckend nicht möglich sind, appellieren die Bürgermeister/innen auch an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
  • Etwaige Verhaltensregeln werden durch die Bezirke selbst festgelegt und unterscheiden sich ggf. von Bezirk zu Bezirk bzw. von Spielplatz zu Spielplatz und sind zu beachten.
  • Sogenannte Bolzplätze gelten als Sportanlagen und nicht als Spielplätze. Sie fallen daher unter die Vorschriften für Sportanlagen und dürfen weiterhin nicht genutzt werden.

Diese Einigung ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen der weiterhin bestehenden Notwendigkeit des Infektionsschutzes einerseits und dem Bewegungsbedürfnis von Kindern sowie der sozialen Situation von Familien andererseits. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, können die Spielplätze jederzeit auch wieder geschlossen werden. Alle sind also weiterhin dazu aufgefordert, durch das eigene Verhalten zur Eindämmung der Corona-Infektion beizutragen.