Vor dem Hintergrund der Transparenzinitiative der EU hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 11.10.2007 (Drucksache 16/0250) beschlossen, „das Institutionen und juristische Personen, die Empfänger von Finanzhilfen sind, unabhängig davon, ob es sich dabei um Landes,- Bundes- oder europäische Mittel handelt, mit Angabe der Empfänger und Adresse, dem Zweck der Finanzhilfe und der Höhe der zugewendeten Summe im Internet nach Politikfeldern sortiert zu veröffentlichen“ sind.
Nach den darauf ergangenen Änderungen der Ausführungsvorschriften zum § 44 Landeshaushaltsordnungen werden nun jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres die im Vorjahr an juristische Personen vergebenen Zuwendungen unter Angabe des Namens und Postanschrift des Zuwendungsempfängers, der Art, Höhe und Zweck der Zuwendung im Internet veröffentlicht.
Ausnahmen vom Grundsatz der Veröffentlichung können schutzbedürftige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bilden. Hierzu muss der Zuwendungsempfänger darlegen, dass er gegenüber dem allgemeinen Informationsinteresse ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung hat. Die Veröffentlichung des Namens und der Postanschrift kann daraufhin unterbleiben.
Zuwendungsdatenbank Berlin
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