Aktuelle Information vom Bauleiter (Stand 27.01.2012)
Am 16.08.2011 erfolgte nach fast zweijähriger Bauzeit die Abnahme der Straßenbauarbeiten in der Wollankstraße zwischen S-Bahnhof und Breite Straße.
Die Fahrbahn wurde grundhaft erneuert, das Pflaster gegen eine Asphaltbefestigung ausgetauscht. Die Maßnahme war daher förderfähig als Lärmschutzmaßnahme an kommunalen Straßen im Rahmen des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung.
Mit der neuen Querschnittsaufteilung erhielt die Wollankstraße beidseitig auf der Fahrbahn einen Radfahrangebotsstreifen. Drei Mittelinseln erleichtern das Überqueren der stark frequentierten Wollankstraße. Außerdem wurden Parkhäfen gepflastert und 15 neue Bäume gepflanzt.
Insgesamt wurden ca. 10.000 m² Fahrbahn- und 6.500 m² Gehwegfläche erneuert.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,3 Millionen Euro, wovon 1,2 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm II, 0,8 Millionen Euro aus dem Sanierungsprogramm und 0,3 Millionen Euro aus dem Radwegeprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereitgestellt wurden.
Die Pflasterarbeiten vor der Wollankstraße 125 werden von der Eigentümerin des Grundstückes in Eigenverantwortung durchgeführt. Da gleichzeitig die Kellerlichtschächte saniert wurden.
Hinweise zur Nutzung der Radverkehrsanlage
Zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer bei der Teilnahme am Straßenverkehr wurden in der Wollankstraße Radverkehrsanlagen straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Die Art der Markierung der Radverkehrsanlagen ist u. a. abhängig von der Fahrstreifenbreite sowie der Notwendigkeit, Fläche für den ruhenden Verkehr, beispielsweise zum Be- und Entladen oder zur Bereitstellung von Schwerbehindertenparkplätzen, vorzuhalten.
Da in der Wollankstraße aufgrund der Vielzahl an Geschäften Flächen für den ruhenden Verkehr/Lieferverkehr berücksichtigt werden mussten, wurden vorrangig sogenannte Angebotsstreifen markiert. Diese sind kein Sonderweg speziell für Radfahrer, welche die Angebotsstreifen jedoch aufgrund des Rechtsfahrgebotes (§ 2, Abs. 4 StVO) nutzen müssen. Andere motorisierte Verkehrsteilnehmer können diese auch bei Bedarf zum Fahren nutzen. Eine Gefährdung der Radfahrer ist jedoch dabei stets auszuschließen.
Ladetätigkeiten sind in der Wollankstraße lediglich in den hierfür ausgewiesenen Ladezonen vorzunehmen. Ein Parken in zweiter Reihe auf den Angebotsstreifen ist nach § 12 StVO ausgeschlossen, wenn dadurch die Benutzung von gekennzeichneten Parkflächen ausgeschlossen wird. In dem Bereich, in dem keine Parkplätze vorhanden sind, z. B. zwischen den Parkbuchten, wurde Z 283 StVO (Halteverbot) angeordnet.
Am westlichen Fahrbahnrand wurden auf kurzen Abschnitten Radfahrstreifen ausgewiesen. Diese sind durch Z 295 StVO (durchgehende Linie) von der Fahrbahn abgetrennt und mit Z 237 StVO ausgewiesene Sonderwege, welche ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner:
Falls Sie Fragen und Probleme haben, wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt, Herr Berger, Tel. (030) 90295-8667, E-Mail: gerald.berger@ba-pankow.verwalt-berlin.de
Für die Belange der Gewerbetreibenden steht Ihnen das Büros für Wirtschaftsförderung, Frau Jarmakowitsch oder Frau Holzbauer zur Verfügung, Tel.: (030) 90295-5695,
E-Mail: sonja.jarmakowitsch@ba-pankow.verwalt-berlin.de





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