In jedem Jahr kann es in den kalten Wintermonaten zu Schnee- und Glättebehinderungen kommen. Aber wer ist eigentlich für die Beseitigung von Schnee und Eis zuständig? Das Straßenreinigungsgesetz wurde am 18.11.2010 geändert. Ein Flyer mit nützlichen Hinweisen gibt einen kurzen Überblick über die für Sie wichtigsten – auch neuen – Bestimmungen des Gesetzes.
Neben den hier aufgeführten Dokumenten und und Merkblättern gibt es ausführliche Hinweise und Informationen auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.





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