Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Dieses beinhaltet z.B. die Anordnung von
- Bauvorhaben/Baustelleneinrichtungen, Baumaßnahmen
- (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferzwecke etc.
- Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
- Parkraumbewirtschaftungsgebieten
- Fußgängerzonen
- Taxiständen
- Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
- Schwerbehindertenparkplätzen
- Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen
Weitere Aufgaben sind:
- Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Gehweg und im Nebenstraßennetz, Märkten
- Ausnahmegenehmigungen z. B. für den Straßenhandel, Schankvorgärten, Herausstellen von Waren, Informationsstände
- Verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreiseverordnung und vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW




Stadtplan
Tram-Haltestellen:
S-Bahnhöfe:
Bus-Haltestellen: