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Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow

Logo smiley - Anklicken für Großbild
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Der Smiley wird an Betriebe und gastronomische Einrichtungen vergeben, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachgewiesen haben. Diese im wahrsten Sinne des Wortes saubere Arbeit wird damit für alle Besucherinnen und Besucher sichtbar, denn das Unternehmen bekommt eine Urkunde und einen Aufkleber mit einem Logo, die an prominenter Stelle für die gute Arbeit werben. Die amtliche Lebensmittelüberwachung prüft, welche Unternehmen die Kriterien für den Smiley erfüllt haben und bietet den Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung an, die alle Formalitäten regelt. Seinen rechtlichen Ursprung hat das Projekt in dem 2008 novellierten Verbraucherinformationsgesetz (VIG)(Externer Link), welches verschiedene Möglichkeiten derartiger Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zulässt. Demnach hat jede/r das Recht, Auskunft über die Ergebnisse der Kontrollen zu erhalten. Eine ähnliche Regelung wird in Dänemark seit Jahren erfolgreich praktiziert.

Jens-Holger Kirchner, Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung hat sich für das Projekt im Bezirk stark gemacht und hofft jetzt auf Nachahmer in anderen Bezirken. "Von dem neuartigen und in anderen Städten erfolgreich erprobten System profitieren die Betriebe und Verbraucher gleichermaßen. Die Betriebe haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, weil sie ihre gute Arbeit sichtbar und amtlich dokumentiert bekommen. Und die Verbraucher können auf einen Blick sehen, ob ihre Kantine, ihr Lieblingsrestaurant, der Schnellimbiss, der Bäcker oder Fleischer an der Ecke sauber arbeitet“, so der Bezirksstadtrat. Noch ist der Smiley ein Versuch, der auf freiwilliger Basis und in kleinem Rahmen läuft. Das Interesse der Unternehmen ist aber eindeutig vorhanden. Die Erfahrungen sollen ausgewertet und dann an die anderen Bezirke weitergeleitet werden mit dem Ziel, die Smiley-Vergabe flächendeckend für die Hauptstadt einzuführen. Bisher müssen in Deutschland die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle nicht automatisch veröffentlicht werden. Die Beanstandungsquote im Gastronomiebereich liegt im Bezirk bei ungefähr 30 Prozent, der Großteil sind Hygienemängel. Dieser hohen Quote soll das Smiley-System entgegen wirken. Beratend stand dem Bezirksamt Pankow Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.(Externer Link) zur Seite.

Grundlage für die Teilnahme am Smiley-System ist eine Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Pankow, Abteilung Öffentliche Ordnung, und dem Inhaber des Lebensmittelbetriebes sowie die Erfüllung der Kriterien eines Bewertungsbogens im Zusammenhang mit einer amtlichen Kontrolle. Vorgesehen ist die "Verleihung" des Smileys bei einer Erreichung von 90 Prozent der Punkte. Dokumentiert wird dies durch den Smiley-Aufkleber sowie eine amtliche Urkunde. Zudem werden die teilnehmenden Betriebe an dieser Stelle auf einer Liste veröffentlicht. Interessenten sind herzlich eingeladen sich an dem System zu beteiligen. Innerhalb des Systems werden seit März 2009 auch sogenannte Negativlisten im Internet veröffentlicht. Hier werden Betriebe aufgelistet bei denen grobe Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt wurden. Die Vereinbarung, der Bewertungsbogen sowie ein neu entwickeltes Schema zur Verdeutlichung der Prozessabläufe stehen hier zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung.

Das Dänische Smiley-System hat Vorbildcharakter für Berlin Dänisches Smiley-System(Externer Link)

  • Bewertungsbogen Smiley 03.02.09

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  • Vereinbarung Smiley aktuell

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  • Stufenmodell Smiley Stand 07-2009

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Die Positivliste

In der Positivliste veröffentlicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow Betriebe, deren Inhaber mit dem Bezirksamt eine Vereinbarung über die Teilnahme am Smiley-System abgeschlossen haben und die mindestens 90 Prozent der im Bewertungsbogen ermittelten Punkte für ihren Betrieb erzielen konnten.

  • Positivliste geordnet nach Adressen 19.01.2010

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  • Positivliste geordnet nach Betriebsnamen 19.01.2010

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Die Negativliste

In der Negativliste veröffentlicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow Betriebe, die gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die mitgeltenden Rechtsvorschriften und gegen Rechtsakte der Europäischen Union (EU) verstoßen haben. Die veröffentlichten Verstöße erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Dies bedeutet, dass eine gewisse Schwere der Tat vorliegt. Kleinere Verstöße werden hier nicht veröffentlicht.

Negativlisten mit Bildern
Seit Mai 2009 enthalten die Negativlisten Fotos aus Betrieben, bei denen erhebliche Verstöße gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften festgestellt wurden. Die grundsätzlich zu Beweiszwecken von den Lebensmittelkontrolleuren angefertigten Fotos sind jedoch nicht in jedem Falle zur Illustration des bemängelten Zustandes geeignet, so dass nicht immer zu allen genannten Betrieben Fotos veröffentlicht werden.
Beispielsweise hätte der Datumsstempel bei überlagerten oder umetikettierten Lebensmitteln als Motiv für den Betrachter ebenso wenig Aussagekraft wie das Kennzeichen eines im Reisegewerbe verwendeten Fahrzeuges.

  • Negativliste geordnet nach Adressen mit Fotos 05.02.2010

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  • Negativliste geordnet nach Betriebsnamen mit Fotos 05.02.2010

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