Das Berliner Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG) vom 16. November 2007, zuletzt geändert am 14. Mai 2009, regelt das Rauchverbot im Land Berlin.
Das Ordnungsamt Pankow ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Nichtraucherschutzes in Pankower Gaststätten, Diskotheken sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
nützliche Hinweise und Links
Nichtraucherschutzgesetz![]()
Hinweise der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zum Nichtraucherschutz
Hinweise der IHK Berlin zum Nichtraucherschutz in Gaststätten![]()




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