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Ordnungsamt Pankow

Hinweise zum Abbrennen von privatem Feuerwerk

Feuerwerk

Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerk der Kategorie 2
( Silvesterfeuerwerk ) nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abbrennen.
Zu allen anderen Zeiten erfordert ein solches Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur aus begründetem Anlass erteilt wird. Dazu zählen Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u.ä.

Die Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (§ 24 Abs. 1 i.V.m. § 221 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) ist beim jeweiligen Ordnungsamt zu beantragen.


Feuerwerk

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(Feuerwerk, 39707 KB)
Merkblatt Feuerwerk 2011

Merkblatt und Antrag Hier finden Sie Hinweise zum Abbrennen von privatem Feuerwerk sowie einen vorgefertigten Antragsbogen laden »

(Merkblatt Feuerwerk 2011, 100585 KB)
Liste Feuerwerk

Feuerwerke Liste mit den vom Ordnungsamt bestätigten Feuerwerken laden »

(Liste Feuerwerk, 4528 KB)

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