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Vormundschaften / Beistandschaften

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie bei Fragen bzw. Klärung der Vaterschaftsanerkennung Ihres Kindes sowie bei der Durchsetzung und Regelung des Kindesunterhaltes.
Wenn sie eine Beistandschaft beantragen, nimmt das Jugendamt in Ihrem Auftrag die genannten Aufgaben wahr.

Aufgaben

  • Führung von Vormundschaften und Pflegschaften (gesetzliche Vertretung Minderjähriger in Angelegenheiten der Personen- und/oder Vermögenssorge)
  • Führung von Beistandschaften (Vertretung Minderjähriger für die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen)
  • Allgemeine Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten für Minderjährige und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen - auch vor der Geburt
  • Beurkundung von Sorgeerklärungen - auch vor der Geburt
  • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen (auch in Amtshilfe für andere Jugendämter - auch auf Anforderung von Rechtsanwälten)
  • Führung des Sorgeregisters und Auskunftserteilung
Benötigte Unterlagen

Wenn Sie die Vaterschaft anerkennen oder das gemeinsame elterliche Sorgerecht für Ihr Kind erklären lassen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu den angegebenen Sprechzeiten mit:

  • gültige Personaldokumente der Mutter und des Vaters
  • Mutterschaftspass mit eingetragenem voraussichtlichen Geburtsdatum oder die Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde des Vaters
Weitere Informationen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat umfangreiche Informationen zur Beistandschaft in einer Broschüre mit dem Titel "Die Beistandschaft"(Externer Link) zusammengestellt. Sie kann als Druckversion bestellt oder heruntergeladen werden.

Die rechtliche Stellung des Kindes wurde mit der Reform des Kindschaftsrechts von 1998, mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und dem Gesetz zur Verbesserung der Kinderrechte verbessert. Die Information „Das Kindschaftsrecht“(Externer Link) gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Kindschaftsrechts. Sie beantwortet Fragen zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Namensrecht, zum Umgangsrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren. Anhand zahlreicher Beispielsfälle sind die gesetzlichen Regelungen leicht zu verstehen und nachzuvollziehen.