
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Jugendamtes und dient dazu, den vollständigen Ausfall von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder abzumildern. Die Leistung dient der Sicherstellung des Unterhalts, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für sein Kind zahlt oder dies nicht kann.
In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschussstelle zunächst in Vorlage. Der Unterhaltsanspruch des Kindes geht dann in der Regel in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über. In diesen Fällen lässt sich der Staat durch die Unterhaltsvorschussstelle die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten.
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt wird. Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind grundsätzlich, wenn
Der alleinerziehende Elternteil muss bei dem für seinen Wohnort zuständigen Jugendamt persönlich vorsprechen und einen schriftlichen Antrag stellen. Das Antragsformular und das UVG-Merkblatt erhalten Sie hier.
Auf Wunsch sind Ihnen die Kollegen der Unterhaltsvorschussstelle beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Folgende Unterlagen sind für den Antrag notwendig:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Dort finden Sie auch den aktuellen Antrag und das UVG-Merkblatt.
Jugendamt
Fachdienst 2 - Unterhaltsvorschuß
Berliner Allee 252 - 260
13088 Berlin
Stadtplan
Fahrverbindungen
Bushaltestelle:
Rathaus Weißensee:
X54, 155, 255
Tram-Haltestelle:
Berliner Allee/Rennbahnstr.:
12, 27