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Pusteblumen

Kinderschutzkoordination Jugendamt Pankow

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen geht uns alle an!

Wenn Sie sich Sorgen um einen jungen Menschen machen, weil Sie denken dieser wird vernachlässigt, misshandelt oder (sexuell) missbraucht, rufen Sie an. Wir beraten Sie, wir kümmern uns um dieses Kind oder diesen Jugendlichen.

Bitte wenden Sie sich an unseren Krisendienst als zentrale Anlaufstelle des Jugendamtes Pankow

Tel.: 030 - 90295-5555

Jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr.


Die Berliner Hotline - Kinderschutz ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar unter
Tel.: 030 - 61 00 66


Des Weiteren steht die Mailadresse Kinderschutzkoordination@ba-pankow.berlin.de für Meldungen zur Verfügung, die allerdings nur während der Krisendienstzeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr) durch die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste/Jugendberatungen beantwortet werden können.

Kindeswohlgefährdung liegt vor bei:

  • Vernachlässigung
    des körperlichen Wohls - durch mangelhafte Versorgung und Pflege, wie unzureichender Ernährung, Pflege, Gesundheitsfürsorge, Unterlassen ärztlicher Behandlung oder unzureichender Schutz vor Risiken und Gefahren des seelischen und geistigen Wohls - durch ein unzureichendes oder ständig wechselndes und dadurch nicht verlässliches, tragfähiges emotionales Beziehungsangebot, Mangel an Aufmerksamkeit und emotionaler Zuwendung, Nichteingehen auf Bedürfnisse des Kindes, Unterlassen einer angemessenen alter- und entwicklungsgerechten Betreuung, Erziehung und Förderung, u.a. auch das Desinteresse der Eltern am regelmäßigen Schulbesuch des Kindes
  • Misshandlung
    körperliche Misshandlung – durch direkte Gewalteinwirkung auf das Kind, wobei die Mehrzahl der körperlichen Misshandlungen sichtbare Spuren auf der Haut hinterlässt, insbesondere Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, Würgen, Verätzen, Stichverletzungen zufügen, der Kälte aussetzen etc.
    psychische Misshandlung – durch Zurückweisung, Ablehnung und Herabsetzung des Kindes; Überforderung durch unangemessene Erwartungen, soziale Isolierung, Einschüchterung, Ängstigung des Kindes durch Drohungen, symbiotische Bindung des Kindes durch einen Elternteil
  • Häusliche Gewalt
    durch Gewaltstraftaten zwischen Erwachsenen, die in einer partnerschaftlichen oder verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen oder standen. Das Miterleben der Gewalt gefährdet eine gesunde seelische Entwicklung, beeinträchtigt die Beziehungsfähigkeit und kann Traumatisierungen auslösen
  • Sexueller Missbrauch
    durch sexuelle Handlungen mit Körperkontakt, Vorzeigen pornografischen Materials durch eine erwachsene oder wesentlich ältere jugendliche Person, oft unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen.

Wir Mitarbeiter der Jugendämter sind verpflichtet, allen Mitteilungen, die auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen hinweisen, nachzugehen.

Diese Mitteilungen können auch anonym erfolgen.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz und das Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder – und Jugendhilfe, hier im besonderen § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.

Bei akuter Gefahr für Leib und Leben ist die Polizei über den Notruf 110 oder die Feuerwehr über den Notruf 112 zu verständigen!

Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen können sich auch direkt an die Jugendämter und Notdienste wenden und um Beratung und Inobhutnahme bitten!
Notdienste

Kinder- und Jugendschutz
- Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Neue Website des Berliner Senats zum Thema Kinderschutz

www.kinderschutznetzwerk-berlin.de(Externer Link)
mit Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Arbeitshilfen, zu bezirklichen und überbezirklichen Präventionsangeboten, zu Adressen und Hilfsangeboten der Ansprechpartner im Jugend- und im Gesundheitsamt, zu Freien Trägern der Jugendhilfe im Kinderschutz (regional und überregional), zu Fortbildungsangeboten sowie Veranstaltungen und Tagungen.

Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zu unserem Fachtag Kinderschutz 2007 und 2008 und 2010

Jugendschutz aktiv(Externer Link)
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Jugendschutz

Netzwerk Frühe Hilfen in Pankow
Suchtbelastete Familien und Kinderschutz

Implementierung der Berliner Rahmenvereinbarung im Bezirk Pankow

Suchtbelastete Familien und Kinderschutz

Pankower RENNsation

Pankower RENNsation - Kinder- und Jugendschutzlauf am Weißen See

Kinder- und Jugendlichenschutzteam Pankow

Das Team arbeitet regional in Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee und besteht aus Mitarbeiter/innen verschiedener Bereiche des Bezirksamtes, des Landesschulamtes und freier Träger der Jugend- und Gesundheitshilfe.

  • Flyer KJST Pankow farbig 2011

    Flyer KJST Pankow farbig 2011 laden »

    (797815 Bytes)
  • Geschäftsordnung KJST 9-09

    Geschäftsordnung KJST 9-09 laden »

    (14220 Bytes)
Spendenaufruf

Wer Projekte des Kinder- und Jugendlichenschutzes unterstützen möchte, findet nachfolgend weitere Informationen.

Spendeninformation

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