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Wenn Eltern sich trennen - Mediation als Hilfe bei Streit um Sorge- und Umgangsrecht

Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle bietet außergerichtliche Beratungshilfen (Mediation/ Vermittlung) bei Trennung und Scheidung zur einvernehmlichen Regelung des Sorge- und Umgangsrechtes an.

Kinder brauchen ihre Eltern auch nach der Scheidung. So einschneidend eine Scheidung für alle Betroffenen auch ist, so wichtig ist es dabei, die Bedürfnisse der Kinder nicht aus den Augen zu verlieren. Negative Auswirkungen für die Kinder sollten so gering wie möglich bleiben. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Eltern nicht mehr miteinander reden können oder wollen? Gegenseitige Schuldzuweisungen und Abwertungen sind schnell ausgesprochen. Kinder leiden darunter, auch wenn sie es nicht sagen. Sie reagieren nicht selten mit Symptomen wie Schlafstörungen, Einnässen, Kontaktproblemen, Konzentrationsschwächen und Lernschwierigkeiten.

Leicht kann es zwischen Eltern zum Streit kommen, wenn für die Kinder Entscheidungen getroffen werden müssen. Gegenseitige Kränkungen und Vorwürfe wegen der missglückten Ehe erschweren die Klärung von anstehenden Sachfragen für die Kinder oder machen vernünftige Lösungen völlig unmöglich. Kinder brauchen aber vernünftige Lösungen zum Großwerden ohne seelische Beeinträchtigungen. Vieles ist neu zu bedenken:

• Bei welchem Elternteil sollen die Kinder in Zukunft wohnen?

• Wer bekommt das Sorgerecht und wer das Umgangsrecht?

• Wie soll der Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, konkret aussehen?

• Wer bezahlt wie viel Unterhalt?

Fertige Antworten gibt es nicht. Die Eltern können prinzipiell die Klärung solcher Fragen entweder ihren Anwälten überlassen oder statt dessen gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Was die Kinder betrifft, wünschen sie sich in der Regel auch nach einer Trennung, dass ihre Eltern und nicht "Andere" über ihr Schicksal entscheiden sollen. Das erfahren wir immer wieder in Gesprächen mit Kindern im Beratungsalltag.

Wie sollten aber vernünftige Absprachen zustande kommen, wenn doch jedes Wort missverstanden wird und verletzen kann? Scheidungsmediation bzw. Vermittlung kann hierbei einen Weg in die richtige Richtung zeigen. Mit Unterstützung eines Vermittlers (Konfliktschlichters) können anstehende Probleme miteinander verhandelt werden. Alle setzen sich dazu an einen Tisch. Der Vermittler steuert das Gespräch, so dass die wesentlichen Punkte zur Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes besprechbar werden. Die Ergebnisse können dann bis zu einer schriftlichen Vermittlungsvereinbarung führen. Dazu finden mehrere Beratungssitzungen statt. Gemeinsamen Vorschlägen der Eltern zum Sorge- und Umgangsrecht folgt das Gericht.

Für Kinder und Erwachsene ist dieses Vorgehen langfristig sehr bedeutsam. Die Erfahrung, eigene Lösungen gefunden zu haben, bietet auch für die Zukunft die Gewähr, Streit selbständig regeln zu können. Denn neue Konflikte kommen bestimmt. Kinder entwickeln mit zunehmenden Alter eigene Wünsche und Vorstellungen in bezug auf ihre Eltern.

Zwar wird eine Ehe auch fernerhin nur durch ein Gericht geschieden, doch kann mit Hilfe eines Vermittlers Streit in sinnvolle Bahnen gelenkt werden.

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