Das Land Berlin verfügt über eine zweistufige Verwaltung. Neben der Hauptverwaltung auf Senatsebene gibt es zwölf Bezirksverwaltungen. Eine davon ist das Bezirksamt Pankow. Die Bezeichnung "Bezirksamt" hat zweierlei Bedeutung. Zum einen bezeichnet es die Behörde mit seinen einzelnen Organisationseinheiten, andererseits ist damit die politische Führung der Behörde gemeint. Diese setzt sich aus dem Bezirksbürgermeister und seinen fünf Stadträt(inn)en zusammen, die jeweils eine der sechs Abteilungen leiten und dafür auch die politische Verantwortung tragen. Die Zuschnitte der Ressorts in den Berliner Bezirken sind unterschiedlich, da natürlich die Qualifikation des Bezirksamtsmitglieds und die politischen Verhältnisse eine maßgebliche Rolle bei der Ämterverteilung spielen. Unterschiedlich ist auch die Struktur in den einzelnen Abteilungen. Sie setzen sich aus sogenannten Leistungs- und Verantwortungszentren (LuV`s), Serviceeinheiten (SE`s) und den Stabstellen zusammen. Als LuV`s bezeichnet man die Ämter, die unmittelbar für die Bürger Dienstleistungen erbringen. Serviceeinheiten übernehmen die interne Organisation der Behörde, koordinieren etwa Personal und Finanzen. Stabstellen arbeiten zumeist abteilungsübergreifend wie etwa die Beauftragten oder die Pressestelle.
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