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Veranstaltungsservice in Bürodienstgebäuden

Großer Ratssaal
Großer Ratssaal

Eine neue Nutzungs- und Entgeltregelung ist seit 1.1.2011 Grundlage für die Überlassung von Räumen in Dienstgebäuden des Bezirksamtes Pankow an Dritte. Im Rahmen dieser Vergaberichtlinien können jetzt u.a. auch der Große und der Kleine Ratssaal im Rathaus Pankow wieder verstärkt vermietet werden. Denkmalpflegerisch aufwendig restauriert und mit neuer Technik ausgestattet, bieten beide Säle stimmungsvolles Ambiente für Beratungen, Konzerte, Filmvorführungen und vieles andere mehr.

Im Rahmen ihrer Verfügbarkeit überlässt das Bezirksamt Pankow seine Objekte vorrangig solchen gemeinnützigen Organisationen, Vereinigungen, Gruppen und Initiativen zur Durchführung ihrer Gemeinwesensarbeit, die ihren Sitz im Bezirk haben und deren gemeindenahes bürgerschaftliches Engagement auch seinen Mittelpunkt im Bezirk hat. Im übrigen stellt es die Objekte auch anderen landesweit tätigen gemeinnützigen, sozial, kulturell, auf dem Gebiet der Umwelt und der Menschenrechte engagierten Organisationen, Vereinigungen, Gruppen und Initiativen zur Verfügung. Die Objekte können nachrangig auch an gewerbliche Dritte überlassen werden.

Hinweise zur Übersicht

Die Vergabe von Räumen wurde im Bezirksamt Pankow in einer Nutzungs- und Entgeltordnung neu geregelt, die am 1.1.2011 in Kraft tritt. Das umfasst auch die Festlegung neuer Entgelte. Voraussetzung für die Überlassung von Räumen ist ein vollständig und sorgfältig ausgefüllter Antrag auf Überlassung von Räumen. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat ein dringendes Interesse daran, dass seine Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks durch bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement ergänzt werden. Um dieses Engagement zu fördern, kann die SE Immobilien gemäß §§ 63 Abs. 3 bis 5 LHO, V. Nr. 13 AllARaum im Einzelfall auf die Erhebung eines Entgeltes für Veranstaltungen verzichten. Entsprechende formlose Anträge sind gemeinsam mit dem Antrag auf Überlassung von Räumen an die unten genannte Stelle zu richten.

Die Nutzung des Großen und Kleinen Ratssaals im Rathaus Pankow wird aufgrund der gehobenen Ausstattung auch mit Technik in Nutzerhinweisen zusätzlich separat geregelt. Unter bestimmten Bedingungen ist die Unterstützung durch einen Veranstaltungstechniker verpflichtend und wird von uns vermittelt. Die Kosten dafür entstehen zusätzlich zu den genannten Entgelten, ebenso wie ggf. erforderliche Kosten für ein Wachschutzunternehmen. In allen Fällen geben wir konkret Auskunft und beraten Sie gern.

Einen Überblick über die vorhandenen Räume, die vom Fachbereich Innere Dienste in Bürodienstgebäuden vergeben werden, erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerin ist:
Frau Malzkies (Imm ID 114)
SE Immobilien - Fachbereich Innere Dienste
Tel.: 90295 (9295) - 7234
Fax: 90295 (9295) - 7305
E-Mail


Darüber hinaus gibt die Möglichkeit, Objekte in Schulen, Kultureinrichtungen, Sozial- und Jugendeinrichtungen zu nutzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Amt für Schule und Sport, Amt für Kultur und Bildung, Sozialamt, Jugendamt. Bitte beachten Sie, dass für diese Objekte, auch Außenanlagen, andere Entgelte in Ansatz gebracht werden. Einen Überblick dazu bieten die beiden nachfolgenden Dateien.

  • Nutzungsentgelte Fachvermögen_06.01.2011

    Nutzungsentgelte Fachvermögen_06.01.2011 laden »

    (433130 Bytes)
  • Nutzungsentgelte für Freianlagen des BA Pankow_06.01.2011

    Nutzungsentgelte für Freianlagen des BA Pankow_06.01.2011 laden »

    (3750 Bytes)

Kontakt Rathaus

Bezirksamt Pankow
Breite Str. 24a-
13187 Berlin
- Pankow
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Tel.: 030 90295-0
Fax: 030 90295-2244
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Bürgerpark Pankow:
M1

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