Drucksache - V-0960  

 
 
Betreff: Beschluss der BVV über die "Umsetzung der Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow" - Drs. V-0564/03
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Jens-Holger Kirchner, Bündnis 90 / Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2005 
9. außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (Senioren) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Kirchner Seniorenvertretung
VzK 13 Schlussbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Auch Senioren, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, müssen die Möglichkeit haben, allein und selbstbestimmt Begegnun

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                      .6.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache V-1287/06

und

in Erledigung der

                                                                                                Drucksache V-0960/05

und

in Erledigung der

                                                                                                Drucksache V-0564/03

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

4. Zwischenbericht zur Drs. V/1287/06

Schlussbericht zur Drs. V-0960/05

Schlussbericht zur Drs. V-0564/03

 

 

Betr.: Fortschreibung der Behindertenkonzeption

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 42. Sitzung der V. Wahlperiode am 28.6.2006 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –

Drucksachennummer V-1287/06:

„Das Bezirksamt wird ersucht:

die Behindertenkonzeption für 2006/07 fortzuschreiben.

alle Fachabteilungen und die entsprechenden Verbände und Organisationen sind einzubeziehen und entsprechenden Verantwortlichkeiten zu benennen.

Die Fortschreibung der Behindertenkonzeption ist der BVV bis zur 43. Tagung vorzulegen.


Über den Stand der Realisierung ist jährlich zu berichten.“

 

 


und in Erledigung des in der 20. Sitzung der V. Wahlperiode am 28.1. 2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –

Drucksachennummer V-0564/03:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Behindertenkonzeption für den Bezirk Pankow in der Sitzung der BVV am 3.3.04 vorzulegen.

Die Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow des Behindertenbeirates sind dabei zu berücksichtigen.

Termine und Verantwortlichkeiten für die in der Konzeption benannten Maßnahmen sind seitens der Dachabteilungen des Bezirksamtes zu benennen und in die Konzeption aufzunehmen.

 

 

und in Erledigung des in der 9. außerordentlichen Sitzung der V. Wahlperiode am 13.4. 2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –

Drucksachennummer V-0960/05:

„Das Bezirksamt wird ersucht:

das mit Blick auf diesen Beschluß die Überprüfung der barrierefreien Zugänglichkeit der Begegnungsstätten und des Umfeldes der Seniorenheime erfolgt.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.4.2010 seinen Jahresbericht zur Fortschreibung der Behindertenkonzeption beraten und unverzüglich dem Behindertenbeirat zugeleitet. Der Behindertenbeirat hat seine Stellungnahme am 21.6.2010 abgegeben, so dass diese in die vorliegende Berichterstattung an die BVV aufgenommen werden konnte.

Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung weiterhin jährlich zum

30. Juni über die Fortschreibung der Behindertenkonzeption unterrichten.

 

Eine Berichterstattung zu den Drucksachen V-0564 und V-0960 erfolgte bisher nicht. Die Inhalte beider Drucksachen wurden und werden jedoch in den jährlichen Fortschreibungen der Behindertenkonzeption berücksichtigt, so dass gebeten wird, die Drucksachen V-0564 und V-0960 als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Entstehen in Abhängigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des Grades von Barrierefreiheit im Bezirk.

 

 

Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Ziel der Konzeption ist Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen bzw. zu verringern.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister


Jahresbericht 2009/2010 zur Fortschreibung der Behindertenkonzeption



I.Bestandsaufnahme in ausgewählten Bereichen                                                                                         2



II.Berücksichtigung der „Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow“                                                  9



III.Tätigkeitsbericht des bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung                       23



IV.Konkrete Maßnahmen bis zur Vorlage der nächsten Fortschreibung                                         30


V.Stellungnahme des Behindertenbeirates zu I. – IV.                                                                                   31


Anlage 1:
§ 51 des Gesetzes zur Vereinfachung des Berliner Baurechts                          
(Bauordnung für Berlin – BauOBln)
                                                                                           


Anlage 2:
Übersicht über die Zugänglichkeit von Jugendfreizeiteinrichtungen für Menschen
mit Mobilitätseinschränkungen

Anlage 3:
Übersicht über die anerkannten Werkstätten im Bezirk Pankow (Stand Februar 2010)

 


I. Bestandsaufnahme in ausgewählten Bereichen

 

 

Definition von Behinderung

 

Der Begriff „Behinderung“ ist vom Behindertenbeirat Pankow wie folgt definiert worden:

 

„Persönliche Behinderung ist jede körperliche, geistige, seelische und altersbedingte Beeinträchtigung, die Menschen an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hindert oder persönliche Entfaltungsmöglichkeiten erschwert.

Behinderung ist aber auch jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur, die Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen Lebens‑, Entfaltungs‑ und Teilhabemöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert.“

 

 

Behinderte Menschen in Pankow

 

Im letzten Jahr wurde berichtet:

„Im Bezirk Pankow leben ca. 45.800 Menschen, die von Behinderung betroffen sind, das ist eine Steigerung zum Vorjahr in Höhe von ca. 3 Prozent und entspricht einem Gesamtanteil von ca. 12 Prozent der Pankower Bevölkerung. Davon sind mehr als die Hälfte über fünfundsechzig Jahre alt und ca. ein Drittel zwischen fünfundvierzig und fünfundsechzig. Bei mehr als zwei Dritteln dieser Personen, ist ein Grad der Behinderung (GdB) von fünfzig Prozent und mehr festgestellt. Die häufigste Behinderungsart ist die Gehbehinderung*.“


Da in diesem Jahr noch keine Daten für das Vorjahr geliefert wurden, muß mit den obigen Zahlen gearbeitet werden. Mit wesentlich anderen Werten ist auch nicht zu rechnen, ebensowenig mit einer Änderung der wiederkehrenden Feststellung, dass alle Einschränkungen, die dem Mobilitätsbereich zuzuordnen sind, sich in den Ortsteilen Karow/ Buch, Niederschönhausen, Pankow Nord (PLZ-Bereich 13187) und Pankow Süd (PLZ-Bereich 13189) konzentrieren, und zwar in dieser Reihenfolge.


Mit zunehmendem Alter steigt auch die Behindertenquote deutlich an. Mehr als die Hälfte aller Menschen mit Behinderung im Bezirk Pankow ist 65 Jahre alt oder älter. Mit den bestehenden Angeboten und Strukturen der kommunalen Begegnungsstätten und den zuwendungsgeförderten Projekte wird das Ziel verfolgt, die Besucher/-innen zu befähigen, die aufgrund des Alters oder aus anderen Gründen (z.B. einer körperlichen Behinderung) bestehenden Einschränkungen zu akzeptieren und sich mit ihnen soweit zu engagieren, dass sie einem Leben in der Gemeinschaft nicht entgegenstehen.

Besonderes Augenmerk gilt Menschen mit Migrationshintergrund, die von einer Behinderung betroffen sind. Etwa 10% der im Bezirk lebenden Menschen sind Migrant/innen. Auf Grund kultureller oder religiöser Unterschiede gibt es häufig ein anderes Verständnis von Gesundheit und Krankheit, insbesondere aber von Behinderung. Mögliche Barrieren können hier interkulturell ausgerichtete Dienste beseitigen und damit ihrerseits im Bezirk zu einem von Sensibilität geprägten Umgang mit Toleranz und Akzeptanz kultureller Verschiedenheiten und zu Chancengleichheit beitragen.

 

Öffentlicher Personennahverkehr

 

Im Bezirk Pankow befinden sich 12 S-Bahnhöfe und 5 U-Bahnhöfe. Der S-Bahnhof Karow sowie die U-Bahnhöfe Senefelderplatz, Eberswalder Straße und Vinetastraße haben noch keinen barrierefreien Zugang.

 

Der Aufzug Senefelder Platz befindet sich im Bau, der Aufzug Eberswalder Straße wird nachfolgend realisiert werden, der Aufzug für den U-Bahnhof Vinetastraße folgt voraussichtlich 2011. Die BVG hat die Absicht bekundet, in Ergänzung zum Einbau der Aufzüge die genannten U-Bahnhöfe auch entsprechend der Anforderungen der Blinden und Sehbehinderten barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahme betrifft dann auch den U-Bahnhof Schönhauser Allee, der bereits über einen Aufzug verfügt.

 

Der S-Bahnhof Karow wird im Zusammenhang mit dem Bau eines zweiten Ausganges einen Aufzug erhalten, die Baurbeiten sind im Gange.

 

In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat sollte der S-Bahnhof Buch in die Prioritätenliste des Aufzugsprogramms der S-Bahn aufgenommen werden, da der Zugang über die vorhandene Rampe für Gehbehinderte aufgrund ihrer Länge und mit einer Steigung von über 10% sehr beschwerlich ist. Dieses Vorhaben ist zunächst gescheitert, da nach dem Grundsatz verfahren wird, vorrangig alle Bahnhöfe ohne barrierefreien Zugang zu berücksichtigen und danach erst die Bahnhöfe, die mit Rampenzugang (egal, welcher Art) ausgestattet sind.

 

Durch Kontakte zu Sachkundigen konnte ermittelt werden, dass der Einbau eines Aufzuges am nördlichen Bahnhofsausgang relativ kostengünstig und ohne Berührung der Brücke über die Wiltbergstraße möglich erscheint. Nachfolgend wurde mit Unterstützung ortsansässiger Institutionen eine Unterschriftenaktion durchgeführt, die von etwa 1.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde. Es ist beabsichtigt, nunmehr abermals an die Verantwortlichen der Deutschen Bahn heranzutreten.

 

Von den im Bezirk verlaufenden Straßenbahnlinien sind auf der Linie 50 von Montag bis Samstag und auf der Linie M1 von Montag bis Freitag nicht alle Fahrten barrierefrei. Nur bedingt barrierefreie Fahrzeuge verkehren auf der Linie M27.

 

Auf Nachfrage hat die BVG versichert, dass mit dem Fahrplanwechsel Ende letzten Jahres nunmehr alle Busse incl. der Nachtbusse barrierefrei nutzbar sind.

 

 

Öffentliches Straßenland sowie öffentliche Grün- und Erholungsanlagen

 

Im öffentlichen Straßenland wird Barrierefreiheit hergestellt durch optische und taktile Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder, Ampeln mit Zusatzgeräten für Sehbehinderte und Blinde, Bordsteinabsenkungen für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer sowie Mittel- und Schutzinseln.

 

Im Bezirk leben derzeit ca. 1.730 Personen, die über einen Schwerbehindertenparkausweis verfügen. Aus diesem Personenkreis wurde für 564 Bürgerinnen und Bürger ein Behindertenparkplatz eingerichtet.

 

Der vom Behindertenbeirat angeregte Behindertenparkplatz am Bürgeramt Karow ist eingerichtet worden.


Die Grundsätze der Bauordnung Berlin gelten auch bei Neubau bzw. Umgestaltung von öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen.

Die Sportvereine des Bezirkes bieten im Rahmen ihrer Vereinsarbeit verschiedenste Angebote für Menschen mit Einschränkungen an. Diese sind den aktuellen Broschüren des Bezirkssportbundes Pankow bzw. dem Internet zu entnehmen.

Die behindertengerechte Ausstattung der bezirklichen Sportstätten ist der folgenden Übersicht zu entnehmen.


Name der Sportstätte

Behindertengerechte Ausstattung

Park-
platz

Gelände-zugang

Beh.-
WC

Gebäude-zugang

Kabinen-
WC

Duschen

Planung
2010

Dunckerstr. 59

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

Ella-Kay-Str.

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Sporthalle Kollwitzstr.

nein

ja

ja

nein

nein

nein

nein

Kegelanlage Kollwitzstr.

nein

ja

nein

ja

nein

nein

nein

Hanns-Eisler-Str.

nein

ja

ja

ja

ja

ja

nein

Rennbahnstr.,Steinhaus 1 u. 2

ja

ja

nein

nein

nein

ja

nein

Rennbahnstr., Stadion

ja

ja

ja

ja

ja

ja

 

Rennbahnstr., Sporthalle

ja

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Roelckestr.106

ja

ja

ja

ja

ja

ja

 

Blankenburg, Str.18

ja

ja

ja

ja

nein

nein

nein

Hansastr. 190, Sporthallenkomplex

ja

ja

nein

ja

nein

nein

nein

Hansastr.182, Stadion Buschallee

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

Tennisanlage Buschallee

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Röländerstr.

ja

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Kissingenstadion

ja

ja

ja

ja

ja

ja

 

Schießanlage Schönholz

ja

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Nordendarena, Stadion

ja

ja

ja

ja

ja

ja

 

Nordendarena, Tennisanlage

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Husemannplatz, Stadion

nein

ja

nein

ja

nein

nein

ja

Husemannplatz, Tennisanlage

nein

ja

nein

ja

nein

nein

nein

Husemannplatz, Bogenschießanlage

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Chamissostrasse

nein

ja

nein

nein

ja

ja

nein

Am Ehrenmal

nein

ja

nein

ja

nein

nein

nein

Buchhorsterstr.

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Paul-Zobel-Platz

ja

ja

nein

ja

nein

nein

nein

Buch III, Gebäude

ja

ja

nein

ja

nein

nein

ja

Buch III, Sportplatz

nein

ja

Ja

Ja

Ja

Ja

 

Buch III, Tennisanlage

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Tennisanlage Mühlenstr. 61

nein

ja

nein

ja

nein

nein

nein

Buch IV, Sportteil

ja

ja

ja

ja

ja

ja

 

Bahnhofstr. 4, Reiterhof

ja

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Binzstr.61C, Gesundheitszentrum

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Pichelswerder Str.

nein

ja

ja

ja

Ja

ja

ja

 

 

 

Besucherplätze im Velodrom und in der Max-Schmeling-Halle

 

Die Rollstuhlplätze sind jeweils im Erdgeschoss-Bereich angeordnet. Die Sicht der Rollstuhlfahrer ist durch diese Anordnung nicht durch stehende Zuschauer beeinträchtigt. Entsprechend der Versammlungsstättenverordnung ist mindestens 1 % der Besucherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze, auf ebenen Standflächen für Rollstuhlbenutzer vorzusehen.


In der Max-Schmeling-Halle sind bei einer Kapazität von 7.491 Besucherplätzen insgesamt im Erdgeschoss-Bereich 16 feststehende Rollstuhlplätze angeordnet und alle anderen Rollstuhlplätze sind im Umlauf des Erdgeschoss-Bereiches flexibel angeordnet; insgesamt stehen 75 Rollstuhlplätze zur Verfügung.


Im Velodrom sind bei einer Kapazität von 5.590 Besucherplätzen insgesamt in der Ebene 148 feststehende Rollstuhlplätze angeordnet und alle anderen Rollstuhlplätze sind im Umlauf der Ebene 1 flexibel angeordnet; insgesamt stehen 56 Rollstuhlplätze zur Verfügung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Reservierung im Vorfeld der Veranstaltung.

Der Nachweis der Rollstuhlplätze erfolgte u.a. durch einen entsprechenden Bestuhlungsplan. Bei unterschiedlicher Kapazitätsauslastung je Veranstaltung sind die flexiblen Rollstuhlfahrerplätze angepasst.

 

 

Barrierefreie öffentliche Toiletten

 

In Pankow sind an 21 Standorten 22 behinderten- und rollstuhlgerechte Wall City-Toiletten vorhanden, diese Zahl hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert. Geplant ist weiterhin, eine der beiden öffentlichen Toiletten vom Pankower Anger an den Helmholtzplatz zu verlegen.

 

Wohnungen

 

In Pankow gibt es weiterhin 15 Wohnungen für Schwerbehinderte, 133 Wohnungen für Rollstuhlfahrer sowie 388 seniorengerechte Wohnungen, die alle nach 1990 entstanden sind und öffentlich gefördert wurden. Somit besteht, wie im gesamten Land Berlin, ein Defizit an Wohnraum für Menschen mit Behinderung.

Durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales werden unter der Internetadresse
www.rb-wohnungen.de freie Rollstuhlbenutzerwohnungen veröffentlicht. Die Anzahl der dort veröffentlichten Wohnungen hat sich im Berichtszeitraum durchschnittlich verringert. Diese Entwicklung gilt sowohl für das Land Berlin, als auch für den Bezirk Pankow.

 

Hinweise von Vermietern auf freie, barrierearm nutzbare Wohnungen wurden im letzten Jahr so gut wie gar nicht gegeben.

Das in Regie von Albatros laufende Projekt der Erfassung barrierearmen Wohnraumes hat mit der Erfassung von Wohnungen nunmehr auch im Bezirk begonnen. Der Projektstand wurde dem Behindertenbeirat in einer Sitzung im Januar 2010 vorgestellt.

 


Signet „Berlin barrierefrei“

 

Im Rahmen des Projektes „Mobilität für alle“ hat Albatros e.V. als Träger der Mobidat-Datenbank im vergangenen Jahr den Gesundheitsbereich im Bezirk mit etwa 1.100 Einrichtungen als Schwerpunkt der Erfassung verfolgt und ist dabei in der Mehrzahl bisher zu positiven Ergebnissen in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit gekommen. Da Anfang 2010 noch gut 1/3 der Objekte zu prüfen waren, können noch keine vertieften Aussagen getroffen werden.

 

Darüber hinaus werden die Kriterien des Signets derzeit überarbeitet und den gestiegenen Anforderungen angepasst. Deshalb werden bis auf weiteres keine neuen Vergaben erfolgen.


Gesund und Fit im Alter

Gesund im Alter – 2010“ unter diesem Motto startet die Abteilung Gesundheit, Soziales, Schule und Sport in diesem Jahr die Kampagne Gesund und Fit im Alter.

 

Mit einem entsprechenden Jahresprogramm beabsichtigt diese Abteilung eine  Reaktion auf den demografischen Wandel und der damit einhergehenden Zunahme der älteren und behinderten Bevölkerung.

 

Ziel ist es, die  Gesundheit  und das Gesundheitsverhalten der älteren und älteren/behinderten Seniorinnen und Senioren nachhaltig zu verbessern, z.B. durch sportliche Betätigungen.

 

Für den  02.07.2010 ist ein Seniorensportfest geplant, bei dem sich unterschiedliche Vereine, Sportvereine und Krankenkassen  präsentieren. Es werden Sportarten, wie zum Beispiel Rollstuhl-Karate vorgestellt, deren Ausübung eine Vielzahl positiver Effekte auf die physische und psychische Verfassung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern erwarten lässt.

 

In den kommunalen Begegnungsstätten des Bezirkes Pankow werden über dieses besondere Jahresprogramm hinaus ständig Gymnastik und Gedächtnistraining für die Zielgruppe der älteren, ältere und behinderte Menschen angeboten.

 

Für Hochbetagte und für behinderte Menschen wird in den Begegnungsstätten Tollerstraße 5 und Grellstraße 14 Stuhlgymnastik angeboten.

 

Die Begegnungsstätten in der Breite Straße 3 und Tollerstraße 5 bieten Seniorentanzkurse an.

 

 

Kindertagesstätten und Schulen

 

Im Januar 2009 wurden in den 220 Kindertagesstätten, die es in Pankow gibt, 340 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und 68 Kinder mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf, gemeinsam mit anderen Kindern, in integrativ arbeitenden Gruppen gefördert. Die Kinder erhalten aufgrund ihrer Behinderung spezielle Förderung durch ergänzende pädagogische Angebote.

Die genannten Zahlen beziehen sich auf alle Einrichtungen, die mit Integrationskindern arbeiten. Integrationsplätze finden sich sowohl in freier Trägerschaft als auch im Kita-Eigenbetrieb NordOst.

Die Anzahl der Schulen, die behindertengerecht ausgestattet sind, hat sich seit dem Jahresbericht 2008/2009 um eine Schule erhöht und gliedert sich wie folgt auf:

- 13 der 39 Grundschulen

- keine der 3 Hauptschulen

- keine der 4 Realschulen

- verbundene Haupt- und Realschule nicht

- 1 der 3 Gesamtschulen

- 2 der 8 Gymnasien

- 4 der 7 Sonderschulen

 

 

Verwaltungsgebäude

 

Eine maßgebliche Grundlage für Baumaßnahmen, die vom Bezirk durchgeführt bzw. koordiniert werden, ist der § 51 der Bauordnung Berlin (BauO Bln). Dieser regelt die Grundsätze des barrierefreien Bauens und stellt damit sicher, dass neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen erreichbar sind.

Die Kassenautomaten im Rathaus Pankow und im ehemaligen Rathaus Weißensee berücksichtigen folgende barrierefreien Kriterien:

 

  1. Ausstattung der Bedieneroberfläche mit Braille-Schrift an den Elementen,
  2. Verwendung einer kontaktlosen Kassenkarte, die in jede Richtung gelesen wird, unabhängig von der Lage bei der Einführung in den Kartenleser,
  3. Austausch der Software, so dass nach Einführung der Kassenkarte keine Menüauswahl auf dem Touchscreen für Bar- oder EC-Zahlung nötig ist,

 

Die Wand in Pankow kann nicht zurückgebaut werden, somit kann eine Unterfahrbeikeit des Kassenautomaten nicht gewährleistet werden. Das Bürgeramt stellt sicher, dass bei Personen, die den Automaten nicht selbst bedienen können, Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Der Kassenautomat im Prenzlauer Berg konnte aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeit bisher nicht barrierefrei umgerüstet werden.

 

 

Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen

Im Bezirksamt Pankow sind auch zahlreiche Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Das Bezirksamt sieht es als seine Aufgabe an, den Belangen behinderter Mitarbeiter/innen dadurch Rechnung zu tragen, dass die Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter/innen erfolgt. Ziel ist es die Gesundheit und das Wohlbefinden auch dieser Beschäftigten zu erhalten bzw. zu verbessern.

Um dieses Ziel im gesamten Bezirksamt erreichen zu können wurde im Jahr 2009 der Handlungsleitfaden zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX beschlossen. Es gehört zu den originären Aufgaben der Leitungskräfte bei ihrer Leitungstätigkeit die besonderen Bedürfnisse behinderter Beschäftigter angemessen zu berücksichtigen. Der Handlungsleitfaden regelt das hierbei zu beachtende Verfahren.

 

Im Bezirksamt Pankow waren im Jahr 2009 durchschnittlich 264 (2008: 259) der rund 2.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, denen eine Schwerbehinderung bescheinigt wurde. Das sind knapp 12 Prozent aller Beschäftigten des Bezirksamtes. Ausgleichszahlungen mussten somit nicht geleistet werden, da die nach SGB IX vorgeschrieben Mindestbeschäftigungsquote von 5 Prozent schwerbehinderter Menschen erfüllt wurde.

 

Darüber hinaus waren im Jahr 2009 2 Auszubildende, die von Schwerbehinderung betroffen sind, im Bezirksamt beschäftigt.

 

 

Wahlen und Abstimmungen

Im Jahr 2009 fanden 2 Wahlen und eine Volksabstimmung statt. Der Anteil der „barrierefreien“ Abstimmungs- und Wahllokale im Bezirk Pankow liegt derzeit bei knapp 50 %. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass dabei lediglich die einfachsten Grundkriterien eines stufenlosen Zugangs für Menschen mit einer körperlichen Behinderung berücksichtigt wurden.

 

Bei einer Berücksichtigung der Kriterien für das Signet „Berlin barrierefrei“ würden in unserem Bezirk lediglich 4 – 5 Wahllokale von 160 die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. 

 

Ziel muss es also sein, hier in den nächsten Jahren eine Verbesserung der Situation für Menschen mit Behinderung zu erreichen und die Anzahl der barrierefreien Wahllokale schrittweise zu erhöhen. Da die Voraussetzungen an bzw. in vielen öffentlichen Gebäuden nicht gegeben sind, muss in den nächsten Jahren auch nach alternativen Möglichkeiten bei freien Trägern im Bezirk gesucht werden. Eine zweite Möglichkeit ist die Beschaffung/Ausleihe von mobilen Rampen die einen barrierefreien Zugang zum Gebäude ermöglichen, sofern dies dann im Gebäude selbst barrierefrei ist. Dies wäre vor allem für Schulen sinnvoll, in denen  mehrere Wahllokale untergebracht sind. 

 

 

II. Berücksichtigung der „Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow“

 

 

Der bezirkliche Behindertenbeirat hat am 12. August 2005 die „Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow“ beschlossen. Für das Bezirksamt leiten sich Aufgaben und Handlungsempfehlungen ab, die in den Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk unter den Buchstaben a) bis k) formuliert sind. Über den Stand der Umsetzung wird im Folgenden berichtet.

 

 

a.          Information, Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Die Sensibilisierung und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Pankow ist ein fortwährend laufender Prozess, um dem Thema Umgang mit Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Auch im Berichtszeitraum wurden die Qualifizierungsangebote der Berliner Bildungseinrichtungen wie der Fach- und Fachhochschulen im Bereich der Ausbildung oder der sozialpädagogische Fortbildungsstätten im Bereich der Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes wahrgenommen.

Dabei handelte sich zum Teil um berufsbegleitende Ausbildungen, so etwa zum Sozialarbeiter oder zum Heilpädagogen, aber auch im Rahmen der sozialpädagogischen Fortbildung wurden entsprechende Weiterbildungsangebote genutzt.

 

b.          Das Bezirksamt sichert, dass in seiner Öffentlichkeitsarbeit die Belange von Menschen mit Behinderungen verstärkt berücksichtigt werden.

Die bezirklichen Internetseiten auf dem Landesportal www.berlin.de sind grundsätzlich barrierefrei. Die Landesredaktion hat zahlreiche Module entwickeln lassen, durch deren Verwendung beim Seitenbau die Nutzerfreundlichkeit erhöht wird. Bessere Übersichtlichkeit, kürzere Ladezeiten und "Formularbaukasten" gehören dazu. Nützlich sind diese Maßnahmen auch für Menschen mit Behinderungen. Der Internetauftritt des Bezirksamtes Pankow unter www.berlin.de/ba-pankow, ist grundsätzlich barrierefrei gestaltet.
 
Fortgeführt wird die Öffentlichkeitsarbeit des bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung über Faltblätter und anderes schriftliches Informationsmaterial, welches im Rahmen von Sprechstunden oder Bezirksfesten ausgelegt wird. Außerdem erfolgen Besuche in Seniorenfreizeiteinrichtungen und bei den Sozialverbänden (z. B. SoVD, VdK).

Der Bezirk hat eine Broschüre über die Wohn- Freizeit- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung erstellt. Dieser kann unter www.berlin.de/imperia/md/content/bapankow/pdf-dateien/bericht___ber_menschen_mit_geistiger_behinderung.pdf eingesehen werden.

In der AG Menschen mit geistiger Behinderung treffen sich monatlich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Einrichtungen und Projekte, die im Bezirk Menschen mit einer geistigen Behinderung betreuen. Neben Informationsaustausch finden kollegiale Fortbildungen, Absprachen zur Kooperation und ein Austausch über die Leistungsangebote statt.

 

Der Bezirk Pankow gehörte neben den Bezirken Tempelhof – Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf zu einem Forschungsprojekt, das sich mit dem Bedarf an Dienstleistungen zur Unterstützung des Wohnens von Menschen mit Behinderung befasste.  Die Ergebnisse der umfangreichen Kundenstudie wurden für Pankow am 2.4.2009 präsentiert. Schwerpunkt der Untersuchung in unserem Bezirk war die Betrachtung der Bedarfe von älter werdenden Menschen mit Behinderungen.
Seit Januar 2010 gibt es eine DVD für gehörlose Frauen mit dem Titel „Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung“. Die untertitelten Gebärdensprachfilme in Deutscher Gebärdensprache (DGS) informieren über häusliche Gewalt und die möglichst barrierefreien Unterstützungsangebote, die gehörlose und schwerhörige Frauen in Anspruch nehmen können. Diese DVD wird im Bezirk über die entsprechenden Institutionen verteilt. Darüber hinaus werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes Informationsveranstaltungen zu diesem Thema angeboten.

Für Pankow gibt es derzeit zwei Beratungs- und Zufluchtseinrichtungen für gehörlose Frauen. Die Mitarbeiterinnen verfügen über Gebärdensprachenkompetenz

 

Paula Panke
Schulstraße 25

13187 Berlin

Tel. 485 4702

Fax: 480 998 47

E- Mail: frauenzentrum@paula-panke.de

Web: www.paula-panke.de

Sprechzeiten:

Mo – Di    14 – 18 Uhr

Do             14 – 20 Uhr

Fr              10 – 12 Uhr

 

FrauenOrt – Augusta

Brunnenstraße 75

13355 Berlin

Tel. 285 989 77

Fax: 285 989 78

SMS: 0160 666 3778

E – Mail: augusta@zukunftbauen.de

                                                                                                           

c.          Öffentlich zugängliche Bereiche und Angebote des Bezirksamtes sind für Menschen aller Behinderungsarten barrierefrei zu gestalten. Behindertengerechte Informations‑ und Leitsysteme sind in allen Ämtern zu schaffen.

 
Für das Dienstgebäude Neue Schönholzer Str. 31 (Sozialpädagogischer Dienst und Jugendberatung) besteht keine Barrierefreiheit. Informations- und Leitsysteme existieren bezüglich des Jugendamtes immer noch nicht ausreichend.

 

Darüber hinaus werden Angebote, die gezielt Menschen mit Behinderungen ansprechen (z.B. Tanzangebote für geistig und / oder körperlich behinderte Menschen), weiterhin öffentlich so präsentiert, dass diese Zielgruppe auch erreicht wird. In der Musikschule Pankow gibt es spezielle Unterrichtsangebote für Menschen mit Behinderung.

In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen sind die öffentlichen Dienstgebäude des Bezirksamtes schrittweise barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören nicht nur Einrichtungen für Mobilitätsbehinderte, sondern auch Markierungen und kontrastreiche Gestaltungen für Blinde und Sehbehinderte sowie Lösungen für Hörgeschädigte. Neu entstanden ist im Berichtszeitraum auf dem Bezirksamtsgelände Fröbelstraße 17 eine behindertengerechte Wegeverbindung zwischen Haus 6 und 7.

Bei einem Neubau oder der Sanierung von Grünanlagen, wird auf eine barrierefreie Ausführung grundsätzlich geachtet. Beispielhaft ist das neugestaltete Brunnenplateau Arnswalder Platz zu nennen.

 

Der Zugang zu den sanierten Hochgewächshäusern im Botanischen Volkspark ist barrierefrei möglich. Eine behindertengerechte sanitäre Einrichtung steht dort jetzt auch zur Verfügung.

 

Bei Spielplätzen haben die Gestaltung von Wegen und Zugängen sowie die Auswahl der Spiel- und Freizeitangebote eine große Bedeutung. Neu entstanden ist im Berichtszeitraum der Spielplatz Stargarder Str. 51.

.

Der Planungsprozess bei der Sanierung von Grünanlagen und Spielplätzen beinhaltet die Ideenfindung und Projektentwicklung in öffentlichen Verfahren, gelegentlich in Projekten auch die Arbeit in Arbeitsgruppen. Hier werden Menschen mit Behinderung vom Amt für Umwelt und Natur (AUN) gleichberechtigt beteiligt, wobei die Berücksichtigung der Bedürfnisse von sinnesbehinderten Menschen für das AUN nur eingeschränkt möglich ist.

 

Die Sanierung von Sportanlagen findet ebenso unter Berücksichtigung der barrierefreien Nutzung statt. Beispielhaft ist die Sportanlage an der Pichelswerder Straße zu nennen. Für bestehende Grün- bzw. Sportanlagen ist die Durchsetzung der Barrierefreiheit nur in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln möglich.

Im Rahmen der Schulstrukturreform werden Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen zu einer integrierten Schulart der Sekundarschule umorganisiert. Der Grundsatz des Vorrangs der integrativen sonderpädagogischen Förderung wird dabei verstärkt. Mit Hilfe des Konjunkturprogramms II wird begonnen, weiterführende Oberschulen barrierefrei auszubauen.

Recherchen haben ergeben, dass derzeit keine barrierefreien Fotoautomaten, welche mitsamt Rollstuhl genutzt werden können, angeboten werden bzw. existieren. Als zusätzliche „behinderten-freundliche“ Ausstattung für einen Passbildautomaten werden derzeit lediglich Hydraulikstühle und Haltegriffe angeboten.

 

Aufgrund der hohen Frequentierung der voll automatischen Fotoautomaten in den Bürgerämtern Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee kann der mobile barrierefreie Fotoplatz (analog Karow) diese nicht ersetzen.

 

Eine zusätzliche Einrichtung eines Fotoplatzes bei den Bürgerämtern  hätte jeweils folgende Auswirkungen:

 

1.     zusätzliches Anmieten bzw. Kauf des Equipments

2.     ständig beaufsichtigter Stellplatz in einem zusätzlichen Büroraum

3.     Bindung eines Mitarbeiters, weil die Bedienung des Equipments nur durch einen
      Mitarbeiter des Bürgeramtes erfolgen kann

Beschwerden von Bürgerinnen oder Bürgern, dass die Kassenautomaten nicht barrierefrei genutzt werden können, sind bisher nicht bekannt geworden.

In der Stadtbibliothek werden mit Großdruckbüchern und ausgebauten Beständen an Hörbüchern auf verschiedenen Tonträgern besonders die Belange der Sehbehinderten berücksichtigt. Im VÖBB-Verbund besteht die Möglichkeit, sich Medien direkt nach Hause liefern zu lassen.

Folgende kommunale Begegnungsstätten sind bereits weitgehend barrierefrei:

 

Begegnungsstätte      

Planungsraum/

Bezirksregion/Ortsteil

Platzkapazität der

Einrichtung (Plätze)

Husemannstraße 12

10435 Berlin

Kollwitzplatz

BR XV/Prenzlauer Berg

65

Am Friedrichshain 15

10409 Berlin

Winsstraße

BR XVI/Prenzlauer Berg

88

Hauptstraße 63

13127 Berlin

Buchholz

BR III/Pankow

50

Tollerstraße 5

13158 Berlin

Wilhelmsruh

BR V/Pankow

50

Grellstraße 14

10409 Berlin

Erich-Weinert-Straße

BR XII/Prenzlauer Berg

54

Breitestraße 3

13187 Berlin

Am Schlosspark

BR VI/Ortsteil Pankow

100


Die Begegnungsstätte Stille Straße 10, 13156 Berlin, gehört zu den Einrichtungen im Bezirk, die eine sehr hohe Besucherfrequenz aufweisen Demzufolge wäre es sinnvoll, dass zum Gebäude und innerhalb des Gebäudes zu den einzelnen Ebenen behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten geschaffen werden würden. Der Schaffung eines behindertengerechten Zuganges und des An- oder Einbaus eines Aufzuges stehen die derzeitigen finanziellen Möglichkeiten des Bezirkes entgegen.

Eine Übersicht über aktuell behindertenfreundliche oder –gerechte Jugendfreizeiteinrichtungen findet sich regional gegliedert in der Anlage 2.

Im Zuge der Überarbeitung des Kultur- und Bildungsentwicklungsplanes rückt das Kulturareal im Ernst – Thälmann - Park stärker in den Fokus. Im Rahmen eines in Kürze zu erstellenden Gesamtnutzungs- und Sanierungskonzeptes wird die derzeit verbesserungsbedürftige Situation im Sinne einer weitgehenden Barrierefreiheit Berücksichtigung finden.

 

Im Bildungszentrum Sebastian Haffner wurde im Haupthaus ein Fahrstuhl eingebaut und somit sind alle Etagen barrierefrei zugänglich. Auch das sanierte Bildungszentrum am Antonplatz in der Bizetstr. 27 ist barrierefrei zugänglich.

Die Neueröffnung der Galerie im Prater ist für Ende 2010 vorgesehen.



Die Kontakte der bezirklichen Wirtschaftsförderung zum Tourismusverein Pro Prenzlauer Berg e.V. und zum Tourismus-Informations-Center (TIC) des Bezirks werden weiterhin genutzt, um auf die Belange der Barrierefreiheit hinzuweisen.

 

 

 



d.     Die Beachtung und Anwendung der entsprechenden DIN‑Vorschriften ist für das Bezirksamt ungeachtet eventueller Anwendungseinschränkungen, z.B. durch technische Baubestimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, bindend.

Die im Amtsblatt von Berlin veröffentlichten Ausführungsvorschriften der Liste der technischen Baubestimmungen (AV LTB) für den Bereich barrierefreies Bauen kommen zur Anwendung. Diese sind für den Bezirk bindend, ein Abweichen davon ist nicht möglich.

Für die Bauaufsicht besteht keine Möglichkeit, die formulierten Leitlinien unmittelbar in die bauaufsichtlichen Verfahren zu integrieren. Dennoch finden sich deren Ziele teilweise sinngemäß in den Vorschriften der BauO Bln wieder, insbesondere im § 51 BauO Bln (Barrierefreies Bauen). Darin ist geregelt, dass bei der Errichtung, aber auch bei der genehmigungspflichtigen Änderung von baulichen Anlagen, Belange von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern vom Grundsatz her in besonderem Maße zu berücksichtigen sind. Die baurechtliche Vorschrift § 51 BauO Bln liegt (nur) im Prüfungsumfang des Baugenehmigungsverfahrens für Sonderbauten (§ 65 BauO Bln), nicht in dem des Vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens (§ 64 BauO Bln). Dies bedeutet, dass z. B. bei Wohnungsbauvorhaben, d. h. Vorhaben, die keine Sonderbauten sind, der § 51 BauO Bln nicht abgeprüft wird.

Eingeführte DIN-Normen, so auch die DIN 18024 - Barrierefreies Bauen -, gelten grundsätzlich nur für die Neuerrichtung von Bauvorhaben. Sie können bei wesentlichen Umbauten von bestehenden Gebäuden und auch dann nur teilweise angewendet werden, weil dies Einzelfallentscheidungen sind, bei denen u. a. der Bestandsschutz sowie die Verhältnismäßigkeit abgewägt werden muss.

Unkontrolliert und problematisch sind die Vielzahl von verfahrensfreien, d. h. baugenehmigungsfreien Baumaßnahmen sowie innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens die Umbauten im Bestand, da hierfür besondere Einzelfallentscheidungen in Abhängigkeit des Bestandsschutzes und der Verhältnismäßigkeit (Wirtschaftlichkeit) vorgesehen sind.

In Ausnahmefällen werden seitens der Bauherren Anträge mit den zugehörigen Begründungen auf Abweichungen zu den Vorschriften des § 51 BauO Bln gestellt. Diese werden bei Erfordernis dem bezirklichen Behindertenbeauftragten zugesandt.


e.      Das Bezirksamt achtet auf eine gleichmäßige Entwicklung in allen Bezirksteilen.

Bezirkliche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit orientieren sich auch weiterhin zunächst an den Notwendigkeiten und Prioritäten. Diese sind nicht abhängig von geografischen Lagen im Bezirk. Bei Entscheidungen über bauliche Maßnahmen wird immer auch die Gesamtentwicklung des Bezirks in Betracht gezogen.

Derzeit sind bis auf das Bürgeramt im Rathaus Pankow alle anderen Pankower Bürgerämter barrierefrei zu erreichen. Besonders hervorzuheben ist, dass dem Bürgeramt Karow sogar das Signet „Berlin barrierefrei“ zugesprochen wurde.

Äußerst kritisch ist jedoch, dass die Zugänge zu den barrierefreien Verwaltungsgebäuden in Weißensee und Prenzlauer Berg mehr als behindertenunfreundlich (Kopfsteinpflaster, Gehwege in einem sehr schlechten Zustand) sind und deshalb vor allem Rollstuhlfahrer vor große Probleme stellen.

Im Rahmen der Organisation der Jugendämter nach sozialräumlichen Kriterien kann auf Grund der räumlich-baulichen Bedingungen auf Belange von Menschen mit Behinderung und ihrer Teilhabe an Planungsraumkonferenzen, Fallteamarbeit etc. zurzeit nur bedingt oder gar nicht eingegangen werden.



f.     Das Bezirksamt gewährleistet, dass die Möglichkeiten der Integration der Menschen mit Behinderung in Kindertagesstätte, Schule und Beruf gegeben sind.

Wie im letzten Bericht bereits erwähnt, sind die Schüler und Schülerinnen der Marianne-Buggenhagen-Oberschule kontinuierlich im Bezirksschülerinnenausschuss (BSA) sowie beim Schulsprechertreffen vertreten und wirken aktiv mit.
Die Vertreterinnen der Helene-Häusler-Oberschule sollen über Patenschaften in den BSA integriert werden, was sich jedoch oft schwierig gestaltet. Zurzeit werden neue Wege zur Integration der sehr aktiven Schülervertretung besprochen, um die Teilhabe der Schule dennoch zu gewährleisten.

Die Helene Häusler Schule hat bei den U 18 Bundestagswahlen mit den letzten Jahrgangsklassen teilgenommen und ein positives Feedback über das Wahlinteresse der Schüler und Schülerinnen gegeben.

 

In der Tätigkeit des Jugendamtes werden Angebote in der Regel nicht nach der Gegebenheit bzw. der Art einer Beeinträchtigung unterschieden, auf diese wird jedoch ggf. in den Angeboten eingegangen, um eine geeignete Teilhabe zu ermöglichen. In der Regel wird, ggf. gemeinsam mit Schulen und Projekten nach geeigneten Methoden gesucht bzw. werden gemeinsam neue Methoden der Vermittlung erarbeitet und erprobt.

 

Die Projekte sind grundsätzlich offen für alle Kinder und Jugendlichen. In der Regel orientieren sich die Projekte an den Ideen und Aussagen der Kinder und Jugendlichen selbst und beinhalten so die unterschiedlichen Interessen. In den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen „Der Blankenburger“ und  „Schabracke“ werden für und mit jungen Menschen mit Behinderungen spezielle Veranstaltungen (z.B. Diskotheken), Kurse und Werkstattangebote durchgeführt. Es bestehen Kooperationen einzelner Jugendfreizeiteinrichtungen mit Behindertenwohnstätten (z.B. "J. Korzcak") oder sonderpädagogischen Schulen (Buggenhagen-Schule).

Mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit an Schulen und im Feld der beruflichen Integration werden auch behinderte junge Menschen bei der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern des Jugendamtes (insbesondere Schule, Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit) unterstützt. Innerhalb der Veranstaltungsreihe „Pankower Themenabend Ausbildung“ wurden bzw. werden in 2009 und 2010 an jeweils einem Themenabend Chancen für junge Menschen mit Behinderungen bzw. mit individuellem Integrationsbedarf im Zusammenhang mit beruflicher Bildung thematisiert.

„Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen bzw. mit individuellem Integrationsbedarf“ standen am Montag, dem 20. April 2009 auf der Tagesordnung einer Veranstaltung für Multiplikatoren der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus den Bereichen Schule und Arbeit/Ausbildung.

In Folge des Themenabends ist ein Projekt an der Helene-Haeusler-Schule entstanden. Einerseits werden nun Schülerinnen und Schüler individuell durch einen Träger „betreut“, um eine Ausbildung oder eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden (anstelle eines Platzes nach der Schule in einer „beschützenden Werkstatt“). Andererseits wird mit der Schule bei einem anderen Träger einmal wöchentlich die sogenannte „Vertiefte Berufsorientierung“ nach § 33 SGB III durchgeführt. Beide Projekte sollen zu einem Ganzen zusammenwachsen.

Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung ist nach wie vor angespannt. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine ausführliche Beratung der Vermittlungsfachkräfte im JobCenter zu den möglichen Eingliederungsinstrumenten und eine enge Kooperation mit den Integrationsfachdiensten.
 
Per 31.12.2009 waren insgesamt 15.983 Menschen im JobCenter Pankow arbeitslos gemeldet, darunter 667 Schwerbehinderte (Vergleich 31.12.2008: 15.761 darunter 685 Schwerbehinderte). Der Anteil der Menschen mit Behinderung beträgt damit 4,17%.

Gesetzliche Aufgabe des JobCenters ist es, die Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beseitigen durch die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in Arbeit. Entsprechende Eingliederungsmittel werden hierfür im Haushalt des JobCenters zur Verfügung gestellt.

Im Arbeitsmarktprogramm 2010 des JobCenter Pankow wird zu den Angeboten für Menschen mit Behinderung Folgendes ausgeführt:

„Mit § 16 Abs.1 S. 2 SGBII wurde klargestellt, dass die dort genannten Leistungen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben immer dann Pflichtleistungen sind, wenn dies auch im SGB III vorgesehen ist.
Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen sollen nach dem SGB IX schon frühzeitig die Möglichkeit bekommen, ihre Rechte auf berufliche Rehabilitation verwirklichen zu können.
Seit Bildung der Bürogemeinschaft Reha – Vereinbarung der Agentur für Arbeit Berlin Nord mit dem JobCenter Pankow, hat sich die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen kontinuierlich verbessert. Gesetzliche Grundlagen und Abgrenzungen der Rechtskreise SGB II/SGB III in Verbindung mit SGB IX, Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe sind für die Mitarbeiter des JobCenters Pankow transparenter geworden.
Allerdings führen die sehr komplexen gesetzlichen Bestimmungen und die kontinuierlichen Neueinstellungen im Bereich Integration und Beratung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JobCenters weiterhin zu einem hohen Informationsbedarf zu den rechtlichen Förderungsvoraussetzungen und Verfahrensfragen bei der Betreuung der Kundengruppe behinderter Menschen und Rehabilitanden.
Um eine bessere Betreuung sicher zu stellen, wurden alle Vermittlungsfachkräfte des JobCenters Pankow in einer ganztägigen Schulungen über dieses Thema informiert. Ferner wurde pro Team ein Multiplikator benannt, der für alle Teammitglieder fachlicher Ansprechpartner für das Thema Reha / SB ist.“

Rechtsgrundlage für die Arbeit behinderter Menschen in Werkstätten ist SGB IX in Zusammenhang. mit der Werkstättenverordnung (WVO).

Gem. § 5 Abs. 4 WVO ist der Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu fördern, dabei hat die Werkstatt die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen in die Bemühungen zur Vermittlung auf den allg. Arbeitsmarkt einzubeziehen.

Der Anlage 3 ist eine Übersicht über die anerkannten Werkstätten im Bezirk Pankow zu entnehmen.
 

 

g.        Die Bedürfnisse der Senioren im Bezirk sind zu berücksichtigen, für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist zu sorgen.

Die gemeinsame Nutzung von Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) durch Seniorinnen und Senioren sowie Kindern und Jugendlichen wurde auch im Berichtszeitraum fortgeführt. In vielen JFE nehmen ältere Menschen an familienbezogenen Angeboten teil, dabei werden der generationsübergreifende Kontakt und das gegenseitige Verständnis gefördert. Die Abstimmung zwischen den für Soziales und Jugend zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes und freien Trägern der Stadtteilzentren des Bezirkes wurde im Berichtszeitraum institutionalisiert.

Im Juni 2009 wurde das Stadteilzentrum Pankow, Schönholzer Straße 10, 13187 Berlin eröffnet. Dieses Haus mit seinem generationsübergreifenden Angebot ist komplett barrierefrei erschlossen.

 

 

h.       Der Bezirk wirkt darauf hin, dass Geschäftsleute und Gewerbetreibende ihre Einrichtungen zunehmend barrierefrei gestalten.

Die bezirkliche Wirtschaftsförderung weist in ihren Beratungsgesprächen auch weiterhin regelmäßig darauf hin, dass Geschäftsleute und Gewerbetreibende ihre Angebote so gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderung nutzbar sind.

Die Mitglieder der AG Bauen, Wohnen und Verkehr des bezirklichen Behindertenbeirates werden auch künftig größere Objekte im Bezirk auf ihre barrierefreie Nutzbarkeit prüfen und ggf. mit den Betreibern Kontakt aufnehmen, um Verbesserungen zu erreichen.

 

i.         Der Bezirk regt an und fördert Entwicklungen, die zur Sicherung und Erstellung von behinderten‑ und seniorengerechtem Wohnraum führen.

Im Bezirk arbeitet weiterhin die AG Wohnen im Alter, in der - unter Federführung der ehemaligen Koordinierungsstelle „Rund ums Alter Pankow“ - auch die Vorsitzende der Seniorenvertretung, die Leiterin der Altenhilfekoordination und der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung vertreten sind. Im Kontakt mit den Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk sollen die Wohnbedingungen für Menschen mit Behinderung im Bezirk schrittweise weiter verbessert werden. Als Wohnungsanbieter sind die GESOBAU sowie die Erste Wohnungsbaugenossenschaft Pankow (EWG) vertreten. Insbesondere die EWG Pankow verfolgt seit mehreren Jahren eine konsequente Politik der Verbesserung ihrer Objekte für ältere und mobilitätseingeschränkte Mieter.

Die AG „Wohnen im Alter“ qualifiziert das Aufgabenprofil der Tätigkeit dieses Gremiums, weil sich bei den älteren, pflegebedürftigen oder/und behinderten Menschen ein Bewusstseinswandel vollzogen hat, der neben der Wahrung ihrer Schutzbelange mehr Respekt vor dem Wunsch nach Selbstbestimmung und Selbstverantwortung einfordert. Trotz vorhandener Einschränkungen und daraus resultierender Abhängigkeiten steht dieser Personenkreis als selbstbewusster Verbraucher, der sein Leben selbst  in die Hand nehmen und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen möchte.

An diesem Selbstverständnis der älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen müssen sich auch künftige Wohnkonzepte messen lassen, d. h. es muss ein differenziertes Wohnungsangebot entsprechend der Bedarfssituation bereitgestellt werden, das die eigenverantwortliche Lebensgestaltung dieser Zielgruppe ermöglicht.

In vielen Fällen stand in den vergangenen Jahren das Seniorenheim als einzige Lösung zur Verfügung. Inzwischen wurden viele verschiedene Alternativen entwickelt, zum Beispiel das Betreute Wohnen oder auch das Leben in Wohngemeinschaften.
 
Insbesondere steht aber auch der Wunsch nach einem Verbleiben im eigenen häuslichen Milieu im Vordergrund dazu sind allerdings nutzungsfähige und verbraucherfreundliche Voraussetzungen eine unabwendbare Notwendigkeit.

Die „ AG Wohnen im Alter“ entwickelte dazu zwei Fragebogen für Vermieter und Mieter im Bezirk Pankow.

1. Wohnwünsche und Wohnkriterien für Menschen ab dem 50. Lebensjahr im
    Bezirk Pankow

2. Aktueller  Wohnungsbestand und zukünftige Wohnangebote für Seniorinnen
 und Senioren im Bezirk Pankow

Die Befragungen der unterschiedlichen Adressaten erfolgt nacheinander. Die Ergebnisse der Befragungen werden erst in einigen Wochen vorliegen, so dass diese erst in  der Fortschreibung der Behindertenkonzeption im Jahr 2011 ihre Berücksichtigung finden können.
Es bestehen keine Bindungsverpflichtungen für Nachmieter von altersgerechten Wohnungen. In der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) gibt es den Begriff von altersgerechten Wohnungen nicht. Es gibt lediglich Wohnungen. Alle baulichen Maßnahmen, die zugunsten altengerechten Wohnens über die diesbezüglichen nahe liegenden Vorschriften der BauO Bln hinausgehen, liegen im freiwilligen Ermessen des Bauherren / Vermieters.

Anträge auf Abweichungen zu § 51 BauO Bln sind durch den Bauherren zu beantragen und zu begründen. Im Abwägungsprozess ist dann ggf. auch die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme zu berücksichtigen. Die Einbeziehung des bezirklichen Behindertenbeauftragten ist keine von Gesetzes wegen vorgeschriebene Beteiligung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Dennoch erfolgt im Rahmen der Entscheidung zu beantragten Abweichungen dessen Einbeziehung.

Wenn ein Antragsteller behindertengerechte Wohnungen beantragt, werden diese nicht explizit als solche im elektronischen Baugenehmigungsprogramm (eBG) erfasst. Das einheitlich in Berlin eingeführte eBG sieht diese Option nicht vor.

Aus der BauO Bln ergibt sich keine Pflicht, bei der Errichtung von Wohngebäuden eine Mindestanzahl von Wohnungen barrierefrei auszubilden. Es gibt einzelne Vorschriften, die auch den Belangen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen etc. Rechnung tragen, wie z. B. die barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen oder die stufenlose Erreichbarkeit eines Aufzuges.


 

j.         Der Bezirk regt an und fördert Entwicklungen, die die Mobilität von Menschen mit Einschränkungen sichert und erweitert.

Die bestehende enge und vertrauensvolle Kooperation mit der BVG und den Verantwortlichen der S-Bahn wird fortgesetzt. Sie hat in der Vergangenheit bei auftretenden Problemen regelmäßig zu schnellen und vertretbaren Lösungen geführt.

Das Bezirksamt hat in Zusammenarbeit mit dem freien Träger AGENS e.V. parallel begonnen, einzelne stadträumliche Gebiete unter dem Aspekt der real vorhandenen Wegebeziehungen, den vorgefundenen sicheren Wegen, den vorgefundenen Gefährdungen und den tatsächlichen Mobilitätseinschränkungen bzw. –behinderungen untersuchen zu lassen. Dafür flossen die Schulwegsicherungspläne und die bisherigen Erkenntnisse aus den Bausteinen für mehr Verkehrssicherheit „Seniorenfreizeiteinrichtungen“, „Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen“. „Kindertagesstätten“ und „Spielplätze“ mit ein. Für das Kissingenviertel, für das Tiroler Viertel und für das Galenusviertel sind diese Untersuchungen in Form von Datenbanken, Kartenmaterial und Fotodateien bereits vorhanden bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung.

Buch und Niederschönhausen werden die nächsten zu untersuchenden Gebiete sein. Ziel ist es, eine für den Bezirk Pankow flächendeckende detaillierte Übersicht zu haben, die einerseits den Tiefbauingenieuren konkrete Handlungsanweisung und Orientierung für mehr Verkehrssicherheit und uneingeschränkte Mobilität für Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen liefert und anderseits Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkung über eine im Internet abrufbare Datenbank Wege ohne Mobilitätseinschränkungen aufzeigt, besonders sichere Wege kenntlich macht  bzw. auf Gefährdungen hinweist.

Wenn diese Untersuchungen abgeschlossen sind, verfügt der Bezirk über einen Verkehrssicherheitsatlas, der den Teilaspekt noch notwendiger weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen dezidiert ausweisen wird.

Das Bezirksamt wird dann in Folge sowohl in bewährter Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Schulwegsicherung als auch in neuem Kontext mit der derzeit zu erarbeitenden Strategie „Berlin zu Fuß“ an der Umsetzung vor Ort hier im Bezirk Pankow arbeiten.

Auch die Mitwirkung des bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der AG Verkehrssicherheit des Bezirkes dient dem Zweck des Aufzeigens von Gefahrenstellen und der daraus abzuleitenden Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Straße und Verkehr. Diese wird weiterhin fortgesetzt.

Mobilität schließt auch Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland ein. Dadurch werden die Mobilitätsmöglichkeiten und die Eigenständigkeit der Familien mit Kindern mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen allgemein verbessert.
Im öffentlichen Straßenland wurden im Jahr 2009 bzw. werden im Jahr 2010 folgende behindertengerechte Umbauten vorgenommen:


Region Weißensee

 

   Meyerbeer-/ Gürtelstraße

   Meyerbeer-/ Smetanastraße

   Meyerbeer-/ Indira-Gandhi-Straße,               alle inzwischen fertiggestellt.

 

   Gehwegvorstreckung Berliner Straße/                     

   Am Wasserturm,                                                          fertiggestellt  

 

   FGÜ Smetanastraße/Gounodstraße,                        fertiggestellt

   FGÜ Bahnhofstraße in Blankenburg,                        fertiggestellt

   Mittelinsel Alt-Blankenburg,                            im Bau

Neubau der Gehwege (abschnittsweise) in der Gounod- und der Herbert-Baum-Straße mit den entsprechenden Absenkungen (2010/11)

 

 

   Region Pankow


   Einmündung Wollankstraße/ Brehmestraße mit Erneuerung der Wollankstraße

                             -/ Pradelstraße                                              mit Erneuerung der Wollankstraße

                             -/ Görschstraße                                             mit Erneuerung der Wollankstraße

 

   Mittelinsel Herrmann-Hesse-Straße              fertiggestellt              

   FGÜ Schönholzer Weg 18                             fertiggestellt

   Neumannstraße / Greta-Garbo-Straße         fertiggestellt

   Wilhelm-Kuhr-Straße (auf Höhe Seniorenheim)                 

 

Region Prenzlauer Berg

FGÜ Fehrbelliner Straße/Templiner Straße (fertiggestellt)

 

   Stargarder-/ Senefelder Straße

   Zugang Spielplatz Göhrener Ei                                 

   Marienburger-/ Winsstraße (alle inzwischen fertiggestellt)

 

   Kollwitz-/ Knaackstraße

   Kollwitz-/ Belforter Straße

   Husemann- / Sredzkistraße

   Ryke-/ Wörther Straße

Winsstraße 49/50 vor Turnhalle

FGÜ Wichert / Dunckerstraße

FGÜ Maiglöckchenstraße / Syringenweg  (alle inzwischen fertiggestellt)

 

Hermann-Blankenstein-Straße (2010)

 

Voraussichtlich werden in den Sanierungsgebieten noch einige verbesserte Querungsstellen hinzukommen, hierfür sind allerdings die Finanzierungen noch endgültig zu klären.

Zielstellung der bezirklichen Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit bleibt die Erarbeitung eines Masterplans für Verkehrssicherheit, in dem die Belange der Schulwegsicherung aber auch weiterer Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur, wie zum Beispiel Begegnungsstätten, Langzeitpflegeeinrichtungen (Heime) in den Focus der Betrachtung gestellt werden.

   Themenorientiert bildete diese AG zwei Unterarbeitsgruppen (UAG)

 

     - Senioren/Behinderte

     - Kita/Spielplätze

 

Die UAG Senioren und Behinderte beschäftigte sich im ersten Schritt mit Umfragen zur Verkehrssicherheit in der unmittelbaren Umgebung der kommunalen Begegnungsstätten. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog mit Hinweisen und Vorschlägen von Senioren und behinderten Menschen zu Problemen, wie z. B: 

                        - unebene Gehwege, damit schlechte Erreichbarkeit der Einrichtung

                        - unzureichende Ampelschaltungen für Menschen, die in ihrer Mobili-

                          tät eingeschränkt sind

                        - unsachgemäßes Parken von Autos (Zuparken der Gehwege)

                        - Radfahrer auf den Bürgersteigen

                        - Schaffung von Fußgängerüberwegen

                        - Gehwegbehinderungen durch ausgedehnte Nutzung von Straßen-
                          cafes etc.

wurde in Form einer Synopse dem Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung zur Weiterleitung an die zuständigen Bereiche übergeben.

 

In ähnlicher Weise wurde mit Unterstützung der Pankower Seniorenvertretung  bei der Entwicklung eines Problemkatalogs bezüglich der Umgebung stationärer Einrichtung verfahren.

 

Alles das was wichtig, unabweisbar und gut für ältere Menschen ist, kommt auch allen anderen Generationen und Menschen mit bestimmten Einschränkungen zu gute – egal ob der jungen Mutter mit Kinderwagen, dem Rollstuhlfahrer etc.


Entsprechend § 3 der Gaststättenverordnung (GastV) ist im Rahmen des gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahrens das Abprüfen der barrierefreien Zugänglichkeit des Hauptzuganges zu Schank- und  Speisewirtschaften ein gewerberechtliches Gebot.


Dem gewerberechtlichen Prüfverfahren geht jedoch die Antragstellung auf Nutzungsänderung der Betriebsräume bei der Abteilung Planen und Genehmigen voran, so dass bereits bauordnungsrechtlich die Forderungen erhoben bzw. eventuelle Abweichungen hinsichtlich der Zugänglichkeit erteilt wurden.  

Erlaubnisfreie Gaststättenbetriebe sowie andere Einzelhandelseinrichtungen hingegen unterliegen lediglich der Anzeigepflicht. Es sind seitens des Ordnungsamtes keine räumlichen Anforderungen an die Betriebsstätte zu stellen.



k.        Der Bezirk regt an, unterstützt und fördert Selbsthilfeinitiativen.

Hilfe zur Selbsthilfe ist ein wichtiger Baustein bei der Unterstützung selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderungen. Der Bezirk Pankow wird hier weiterhin unterstützend tätig sein. In den Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) sind grundsätzlich Aktivitäten von Selbsthilfeinitiativen im Rahmen der sozialräumlichen Ausrichtung der Arbeit erwünscht. Sie werden in der Regel als zweckdienlich für den Auftrag der Jugendarbeit angesehen. Daher sind insbesondere Selbsthilfeinitiativen junger Menschen und Familien in den JFE präsent, aber auch andere Zielgruppen erweisen sich häufig im Rahmen von Synergieeffekten als hilfreich zur Erfüllung des Auftrags der JFE. Den Rahmen geben allerdings die Bedürfnisse der jungen Menschen und der Auftrag der Jugendarbeit für diese Einrichtungen vor. Die Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen, die im Bereich „Soziales“ angesiedelt sind, wurde weiter verbessert.

Die Angebote für Ältere einerseits und für Menschen mit Behinderung andererseits, sind jeweils spezifische Betreuungsformen. Sie sind heute aber nicht mehr als Gegensatz sondern für beide Personengruppen als Chance zur Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu verstehen.

 

Dass die Zusammenarbeit auf dieser Ebene für alle kooperierenden Bereiche sehr erfolgreich sein kann, wird in der             Begegnungsstätte für Behinderte und nicht behinderte Menschen in der          Achillesstr. 53, 13125 Berlin, seit vielen Jahren erfolgreich durch unterschiedliche Themenstellungen und Kooperationspartner verdeutlicht und praktiziert. Mit diesen Aktivitäten ist es auch möglich, Vorurteile, die für eine gemeinsame Arbeit existieren, sensibel zu verringern.


III.        Tätigkeitsbericht des bezirklichen Beauftragten für
             Menschen mit Behinderung

 

 

Geschäftsführung für den Behindertenbeirat, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Anfragen von Bürgern, Austausch mit Organisationen/Vereinen, Kontakte mit Bauherren und Gewerbetreibenden, Bürotätigkeiten

 

Für den Berichtszeitraum (Frühjahr 2009 – Frühjahr 2010) lautet die wesentliche Aussage: Es herrschte Kontinuität sowohl in Bezug auf Inhalte, Umfang und Anzahl der Aufgaben und Tätigkeiten als auch bezüglich der Inhalte der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kontakte mit Verbänden und Organisationen.

 

Nachfolgend wird für die typischen Arbeitsbereiche, die regelmäßig für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderung von Bedeutung sind, zu Schwerpunkten, Weiterentwicklungen und Neuem berichtet.

 

 

Bereich Wohnen

 

Die Mitarbeit in der AG Wohnen im Alter wurde fortgesetzt, die Kontakte zu Akteuren aus dem Bereich aufrechterhalten. Der 1x jährlich stattfindende „Runde Tisch Wohnen im Alter“ wird von der AG organisatorisch vorbereitet und inhaltlich gestaltet, wobei diese Gestaltung nicht ausschließlich den Arbeitsinhalt der AG darstellt.

 

Möglicherweise ist es dem Umstand geschuldet, dass in der AG regelmäßig nur 1-2 Anbieter des allgemeinen Wohnungsmarktes mitarbeiten, das der jährliche Runde Tisch trotz ausdrücklicher und individueller Einladung im Verlauf der letzten Jahre zunehmend weniger von den Wohnungsanbietern besucht wird – wobei Masse selbstredend nicht für Klasse steht.

 

Deshalb ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ein im Bezirk ansässiges Wohnungsunternehmen das Thema Wohnungsangebote für ältere bzw. mobilitätseingeschränkte Menschen als wichtiges und zukunftsweisendes Geschäftsfeld ansieht und wesentliche Teile seines Wohnungsbestandes in der der jeweiligen Bauart angepassten Weise soweit baulich möglich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mietbelastung mit dem Ziel der weitestgehenden barrierefreien Nutzbarkeit umgestaltet, worüber sich der Behindertenbeirat des Bezirks in einer der letzten Sitzungen aktuell informieren konnte.

 

Das andere Ende der Skala im Umgang eines Wohnungsunternehmens mit den Bedürfnissen älter werdender Mieter an Barrierefreiheit im Wohnbereich markiert vermutlich folgendes Beispiel:

 

Im Rahmen des seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Vertragsverhältnisses mit einem größeren ortsansässigen Wohnungsunternehmen begehrt der Mieter aus medizinisch unabweisbaren Gründen den Einbau eines Treppenliftes von der im EG gelegenen Wohnung über wenige Treppenhausstufen zum Hausausgang. Er klärt im Vorfeld notwendige bauliche Belange und holt den Nachweis der Feuerwehr ein (Fluchtweg); sodann werden diese Unterlagen zusammen mit einem Kostenvoranschlag einer Fachfirma (Kosten trägt Pflegeversicherung, Rest Mieter) dem Vermieter mit der Bitte um Zustimmung zur baulichen Veränderung auf der Grundlage des § 554a BGB übersandt.

 

Es folgt ein sich monatelang hinziehender Schriftwechsel, in dem der Vermieter z.B. die Vorlage eines fachärztlichen Gutachten verlangt und anstelle des Einbaus eines Treppenliftes die bei Bedarf (nämlich dem Wunsch, das Haus zu verlassen) telefonisch anzumeldende personelle Hilfe des Hausmeisters anbietet (d.h., der Hausmeister trägt Mieter nach unten).

 

Zu diesem Zeitpunkt wurde der Behindertenbeauftragte vom Mieter eingeschaltet, der erleben durfte, wie der Vermieter die rechtlich mögliche Interessenabwägung zwischen Vermieter- und Mieterinteressen buchstabengenau durchdeklinierte. Ein in dieser Zeit vom seinerzeitigen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung begleitend versandtes Schreiben, in dem der Vermieter an seine soziale Verantwortung erinnert wurde, wies der Vermieter mit Hinweis auf die von ihm zu vertretenden Interessen aller Mieter, z.B. an der nicht eingeschränkten Nutzung des Hausflures, zurück.

 

Nachfolgend ließ sich das Wohnungsunternehmen durch ein Fachanwaltsbüro vertreten, so dass in einem kleinteiligen Prozess die ins Feld geführten Versagungsgründe Punkt für Punkt ausgeräumt werden mussten. Kurz bevor dem Mieter nur noch zu raten gewesen wäre Klage einzureichen, wurde durch den vertretenden Anwalt die Zustimmung nach § 554a BGB erteilt und der Treppenlift konnte kurzfristig eingebaut werden.

 

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie Barrieren im Wohnbereich den Lebensalltag beeinträchtigen können, weshalb es kein rein akademisches, sondern unter Berücksichtigung der bereits feststehenden demographischen Entwicklung der nächsten Jahrzehnte insbesondere für die Daseinsvorsorge ein sehr lebenspraktisches Interesse ist, als Kommune möglichst umfassende Kenntnisse über Art und Umfang der Barrierefreiheit im Wohnungsbestand zu haben. Wohnungsverbleib Hochbetagter, Altersmischung in Quartieren, Vermeidung von Fremdunterbringung (Slogan: Daheim statt Heim), Rückkehr in die Wohnung nach bleibender Mobilitätseinschränkung z.B. durch Unfall seien als Stichworte genannt.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung des bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales angesiedelten 3jährigen Projektes „Mobilität für alle“ zu sehen, das in allen Bezirken umgesetzt wird und zwei Teilbereiche umfasst:

Die Erfassung von Barrieren

a) im Gebäudebestand der Stadt

(grundsätzlich alle Arten von Gebäuden und Einrichtungen inklusive Geschäften aller Art) durch den Träger Albatros

und

b) im öffentlichen Straßenland der Stadt durch den Träger agens e.V.

 

 

Das Projekt begann Anfang 2009, in Kürze ist also Halbzeit.

 

Für das Teilprojekt a) konnten die Bezirke Tätigkeitsschwerpunkte benennen. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Projektes wurde seitens des Bezirksbehindertenbeauftragten die Wohnraumerfassung benannt (September 2008). Ebenfalls im Herbst 2008 bat der seinerzeitige Landesbeauftragte, Herr Marquard, als landesweiten Schwerpunkt um Ermittlung zum Stand der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen.

 

Auf Anregung des Behindertenbeauftragten wurde das Projekt im Januar 2009 in einer Sitzung dem Behindertenbeirat vorgestellt und im Februar in kleiner Runde mit den Projektverantwortlichen Detailabsprachen vorgenommen.

 

Im August 2009 erfolgte wunschgemäß ein Informationsgespräch zum Zwischenstand. Zu diesem Zeitpunkt waren seitens Albatros umfängliche Gespräche mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführt worden um die in beiden Häusern vorhandenen Daten zu in der Vergangenheit geförderten barrierefreien Wohnungen nutzen zu dürfen. Des weiteren war ein Erfassungsbogen zur Vermessung von Wohnraum erstellt worden.

 

Um die bezirksbezogene Anbindung des Projektes und die Erfassung zu beschleunigen wurde dem Träger im Herbst vergangenen Jahres angeboten, eine praktische Zusammenarbeit mit einem im Bezirk im Sinne der barrierearmen Umgestaltung vorhandenen Wohnraumes einschlägig tätigen Unternehmen zu vereinbaren, auch um einschätzen zu können, wie ein derartiges Projekt von Vermieterseite angenommen wird und wie praxistauglich es ist. Nach gemeinsamem Bekunden verläuft die Zusammenarbeit bisher fruchtbar und beidseitig nutzbringend. Da bald Projekthalbzeit ist, muss der praxisbezogene Erfassungsteil stärker in den Vordergrund rücken.

 

 

Verkehr und Mobilität

 

Bezugnehmend auf die allgemeinen Ausführungen zum Projekt „Mobilität für alle“ nachfolgend näheres zum Teilprojekt der Erfassung von Barrieren im öffentlichen Straßenland der Stadt.

 

Projektträger ist agens e.V. Der Projektverantwortliche war dem Behindertenbeauftragten bereits aus einer früheren Projekt-Zusammenarbeit bekannt.

 

Im Februar 2009 fand nach praktischem Projektstart sowie vorher erfolgter Projektvorstellung im Behindertenbeirat des Bezirkes eine erste Abstimmungsrunde mit dem Behindertenbeauftragten statt. Der Träger konnte auf in der Vergangenheit entwickelte und angewandte Erfassungsprofile zurückgreifen, die z.B. um Angaben zur Straßenbeleuchtung und vorhandener Sitzmöbel ergänzt wurden.

 

Zwischen Projektträger und Behindertenbeauftragtem wurde außerdem vereinbart, die Praxistauglichkeit der Erfassungsmuster und den erwarteten Nutzen für das Aufzeigen wesentlicher Barrieren zunächst modellhaft in einem begrenzten Gebiet auszuprobieren und bei diesem Probelauf die Fachkundigen und Betroffenen und das Fachamt von vornherein einzubeziehen. So fand Ende Februar 2009 beim zuständigen Bezirksstadtrat eine Informations- und Abstimmungsrunde statt, in der das Projekt inhaltlich erläutert und einvernehmlich das Gebiet zwischen Granitzstraße im Norden, Wisbyer Straße im Süden, Berliner Straße im Westen und Prenzlauer Allee im Osten, also das Kissingenviertel und das südlich anschließende Schwedenviertel aufgrund seiner straßenbaulich heterogenen Struktur und des höheren Altersdurchschnitts der Bewohner als geeignete Modellregion von den Anwesenden (BzStR, Vertreter Tiefbauamt, Vertreterinnen Seniorenvertretung, Mobilitätsdienst sowie Geriatrie- und Altenhilfekoordination, Projektträger u. Behindertenbeauftragter) ausgewählt wurde.

 

In einer etwa gleichbesetzten Auswertungsrunde Anfang Mai des Jahres wurden die Zwischenergebnisse der fast abgeschlossenen Erhebung im ausgewählten Gebiet vorgestellt und erläutert. Die Vorgehensweise und Ergebnisse wurden einhellig als sinnvoll und geeignet bewertet. Im Juni folgte nach Abschluss der Modellgebietserhebung eine Vorstellung der Ergebnisse vor zuständigen Bezirksstraßenbauingenieuren.

 

Seit Sommer 2009 ist nach Abschluss des Probelaufes und Beteiligung und Prüfung durch Sachkundige die flächendeckende und systematische Erhebung aller Barrieren im Gange. Gebiete in Alt-Pankow sind ebenso wie im Prenzlauer Berg abschließend erfasst; z.Zt. wird beginnend im Bötzowviertel der östliche Bereich des Ortsteiles Prenzlauer Berg hoch nach Weißensee und nachfolgende dieser selbst begangen. Die nördlichen Ortsteile sollen bis zum Beginn des kommenden Winters abgeschlossen sein.

 

Die Qualität des Projektes rechtfertigte, es auf Initiative des Bezirksstadtrates dem zuständigen Referatsleiter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorzustellen, der wiederum von dem pragmatischen Ansatz und Vorgehen im Bezirk so angetan war, das es Anfang diesen Jahres in der Sitzung der Berliner Tiefbauamtsleiter vorgestellt wurde.

 

Pragmatischer Ansatz heißt hier, ausgehend von den ermittelten Barrieren in den betrachteten Gebieten diejenigen mit dem Ziel der Beseitigung zu identifizieren, deren Abbau den größtmöglichen Nutzen erzielt. Ausgehend von der blockorientierten Betrachtung heißt Nutzen hier, dass jeder (Wohn-)Block wenigstens über einen barrierefreien Zu-/Abgang verfügt um auf möglichst kurzem Weg z.B. zu übergeordneten Straßen und dort z.B. zu einer Einkaufsmöglichkeit, einem Ärztehaus, einer ÖPNV-Anbindung zu gelangen.

 

Dieser Ansatz erscheint angesichts stets endlicher und voraussichtlich bleibend zu knapper Mittel sachlich angemessen. Außerdem ist er systematisch und damit weniger anfällig für Entscheidungen, die im Auge des (wechselnden) Betrachters liegen. Selbstredend sind somit keine allseits zufrieden stellenden Wegebeziehungen zu erzielen, aber teilweise würden mit der Umsetzung etliche Wohnblöcke erstmals überhaupt eine barrierefreie Anbindung an andere Straßen erhalten. Um es nochmals zu betonen: Die Rede ist hier von Veränderungen im Bestand, für den Neubau gelten andere Maßstäbe.

 

Mit dem dargestellten systematischen Ansatz wurde für 3 Gebiete aus den Daten des Projektträgers eine Prioritätenliste erstellt und geprüft, wie eine möglichst große Flächenerschließung erzielt werden kann.

Der Projektverlauf des ersten Jahres wurde dem Behindertenbeirat des Bezirks in einer Sitzung vorgestellt. Dieser billigte das Verfahren der Selektion und Prioritätensetzung, beriet die erste Prioritätenliste und verabschiedete sie. Nach Ablauf einer Einspruchsfrist wurde die Liste dem Tiefbauamt zugeleitet. Weitere werden als Ergebnis fortschreitender Erfassung folgen. Der Verkehrsausschuss der BVV ist letztens ebenfalls zum Projekt und seinem aktuellen Stand informiert worden.

Da die Liste zum Berichtszeitpunkt dem Tiefbauamt noch nicht lange vorliegt, kann hier nicht mehr über Ergebnisse berichtet werden.

 

Die Tiefe der hier endenden Darstellung des Projektes „Mobilität für alle“ ist dessen Dauer und Bedeutung geschuldet.

 

Daneben gab es weitere erwähnenswerte Projekte im Bereich Verkehr:

 

Anlässlich der Planungen zur Neugestaltung der Gehwege der Kastanienallee im Ortsteil Prenzlauer Berg fand im Januar 2009 auf Einladung des Bezirksstadtrates eine Begehung und Berollung mit zahlreichen Betroffenen aus dem Behindertenbeirat statt, die die dringliche Erneuerungsbedürftigkeit der Gehwege anschaulich machte. Die nachfolgenden Planungserörterungen verliefen unter Berücksichtigung der auch vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband (ABSV) vorgebrachten Einwendungen positiv.

 

Zuletzt zeigten sich die Vorteile einer frühzeitigen Einbeziehung am Beispiel der Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Wiltbergstraße im Ortsteil Buch in einer Begehung der Straße zusammen mit den Planungsverantwortlichen, bei der mit den Eindrücken vor Ort einige Veränderungen als sinnvoll erkannt und gleich in den Plänen festgehalten werden konnten.

 

Zum Bericht für das vergangene Jahr gehört auch das Thema Shared Space, die gemeinsam genutzte Verkehrsfläche. Während Shared Space Anfang 2009 noch die Gemüter bewegte und insbesondere bei den Sehbehinderten und Blinden Befürchtungen und auch Ängste hervorrief, dass die etablierte Berliner Gehwegstruktur mit ihren Orientierungsmöglichkeiten (Oberstreifen, Gehbahn, Unterstreifen)und ihrer klaren Abgrenzung zur Fahrbahn  großflächig infrage gestellt werde, ist rückblickend betrachtet relative Ruhe eingekehrt, was nicht heißen muss, das die Ideen zu einer Verkehrsmischfläche in den Schubladen abgelegt wurden.

 

Im Bezirk war es gelungen, in der März-Sitzung des Behindertenbeirates zum Thema Shared Space eine fachlich gut besetzte und auch gut besuchte Anhörung durchzuführen. Eine Wertung des Pro und Contra stand jedem Zuhörendem frei – jedenfalls nutzte der Behindertenbeirat die Anhörung um in einer nachfolgenden Sitzung den Beschluss zu fassen, sich mit Ideen und Veränderungen der Verkehrsflächengestaltung dann kritisch auseinanderzusetzen, wenn sie die erreichten Standards der Sicherheit und Orientierungsmöglichkeiten garantieren. Einen Rückschritt darf es hier auch künftig nicht geben.

 

BVG

 

Das vollständig barrierefreie Angebot der Busflotte war bereits oben im Teil I erwähnt worden. Die BVG hat ihre Zusage damit fristgerecht eingelöst.

 

Mit der auch im Teil I erwähnten Planung der BVG, die dort genannten U-Bahnhöfe mit Orientierungsmerkmalen für Blinde und Sehbehinderte nach dem heute geltenden Standard auszurüsten  war zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu rechnen. Sie geht nicht zwingend mit dem Einbau eines Aufzuges einher. Nach Realisierung würden alle im Bezirk liegenden U-Bahnhöfe barrierefrei nutzbar sein.

 

Zu erwähnen ist die sehr gute Zusammenarbeit mit der BVG und der S-Bahn.

 

Nachdem in vergangenen Jahren bereits angekündigt und nicht vollzogen, nimmt nunmehr der Einbau eines Aufzuges am neuen Nordausgang des S-Bahnhofes Karow wirklich Gestalt an.

 

Im Bezirk ist dann nur noch der S-Bahnhof Buch ohne Aufzug, wobei die vorhandene Rampe am Südausgang faktisch als Hemmnis wirkt, die Notwendigkeit des Einbaus eines Aufzuges geltend zu machen.

 

Es wird ein Versuch mit ungewissem Ausgang werden, die besonderen und von anderen vergleichbar ausgestatteten Bahnhöfen abweichenden Gegebenheiten darzulegen, die dennoch eine von der geltenden Vereinbarung abweichende Entscheidung rechtfertigen.

 

Hierfür war die Unterschriftensammlung ein erster Schritt. Der bisher verbalen Unterstützung im Ortsteil präsenter Institutionen müssen z.B. dergestalt Taten folgen, dass diese aus ihrer fachspezifischen Sicht, z.B. belegt durch Zahlen zu den Mobilitätseinschränkungen ihrer Klienten bzw. Besucher die besondere Notwendigkeit der Ausstattung des Bahnhofes mit einem Aufzug dokumentieren.

 

 

Barrierefreiheit im Baubereich und in Einrichtungen

 

Erhebungen zur Barrierefreiheit im Gebäudebestand werden öffentlich gefördert weiterhin durch Albatros e.V. erhoben und in der Datenbank Mobidat für alle Interessierten veröffentlicht. Der Datenbestand umfasst jetzt etwa 27 Tsd. Objekte in der Stadt.

 

Der Schwerpunkt der Erhebung im vergangenen Jahr war das Gesundheitswesen. In Pankow wurden von den etwa 1100 Praxen und Einrichtungen bisher etwa 60% erfasst. Eine Zwischenauswertung erfolgte in der Sitzung des Behindertenbeirates im Januar 2010.

 

Die aus Bauvorhaben resultierenden Kontakte zu Architekten und Bauherren im vergangenen Jahr sind bezüglich der Aufgeschlossenheit für und des Wissens um die Anforderungen des barrierefreien Bauens durchweg als positiv zu bewerten; auf jeden Fall besser als noch vor Jahren. Große Projekte werden heute in der Mehrzahl von Architekten des Bauherren etwa zum Zeitpunkt der Planfertigstellung und gleichzeitig mit oder vor dem Einreichen des Bauantrages durch Vorstellung und Erläuterung des Vorhabens angezeigt. Die Nutzungsmöglichkeit für Rollstuhlfahrer ist regelmäßig gegeben, im gestalterischen Bereich sind Hinweise bezüglich der Berücksichtigung der Belange Sehbehinderter (Kontraste, Markierung verglaster Bereiche) noch häufiger notwendig.

 

Die häufigsten und oft nicht lösbaren Probleme treten regelmäßig im Altbaubestand insbesondere im Ortsteil Prenzlauer Berg auf, standardgemäß bei Nutzungsänderung kleinerer im Erdgeschoss bzw. Hochparterre aber auch im Souterrain gelegener Ladengeschäfte. In der Regel liegen die Höhenunterschiede zwischen Gehweg und Geschäft außerhalb des Bereiches, der sich noch mit einer „kleinen Rampenlösung“ überbrücken lässt. Höhere Kosten verursachende Lösungen sind in der Regel dem künftigen Betreiber wirtschaftlich nicht zumutbar, da dessen Bauinvestitionen, die als Maßstab der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zugrunde zu legen sind, aufgrund der regelmäßig eher kleinen Ladenfläche häufig niedrig sind.

 

Denkbare Rampenlösungen bedürfen der Zustimmung des Tiefbauamtes. Neu war im vergangenen Jahr in 3 Fällen die Versagung des Aufstellens einer Rampe mit stadtplanerischen Begründungen. 2 Fälle betrafen kleinere Ladeneinheiten, der dritte eine größere Filiale eines Finanzdienstleisters, der gegen die Versagung Widerspruch einlegte. Die Rampe wurde nicht abgebaut und wird rege genutzt.

 

Abschließend ist zu 2 Baumaßnahmen des Bezirksamtes selbst zu berichten:

 

Im Rathaus Pankow werden die Räume neu durchnumeriert, die Türschilder werden ersetzt. Im Foyer wird eine Infosäule aufgestellt, ergänzt um Wandtafeln in Flurbereichen zur Orientierung. Der im Mai 2009 vorgestellte Entwurf der Gestaltung der Infosäule war vorher mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden, nicht aber mit dem Behindertenbeauftragten, der dem Entwurf alleine schon deshalb nicht zustimmen konnte, weil der Grundsatz des 2-Sinne-Prinzips nicht beachtet worden war, also die heute bei Informations- und Leitsystemen gültige Regel, eine Information so anzubieten, dass sie mittels zweier Sinne zum Ausgleich einer bestehenden Sinnesbeeinträchtigung erfasst werden kann.

 

Auch der Behindertenbeirat lehnte den vorliegenden Entwurf ab. In den folgenden Monaten wurde in langwierigen und kleinteiligen, stets aber konstruktiven Gesprächen mit dem Fachamt unter zeitweiser Einbeziehung des ABSV der Entwurf so modifiziert, das die Informationen gelesen und abgehört werden können, zusätzlich wird die Kubatur des Hauses - ergänzt um Bereichsangaben - ertastet werden können. Die Infosäule wird interessanterweise nicht so wesentlich anders aussehen, so dass die Optik den Anforderungen des Denkmalschutzes weiterhin genügen dürfte.

Informations-, Leit- bzw. Orientierungssysteme machen bei ihrer Planung und Gestaltung offenbar ein sehr kleinteiliges und komplexes Vorgehen notwendig, da viele Aspekte zu berücksichtigen sind, die aufeinander einwirken und bereits kleine Fehler das Ergebnis ungeahnt beeinflussen können.

 

Die andere im letzten Jahr begonnene Baumaßnahme betrifft die in Abschnitten erfolgende Umgestaltung der Verkehrsflächen auf dem Gelände der Fröbelstraße. Die Entscheidung für Kopfsteinpflaster als Oberflächenbeleg ist aus Sicht der barrierefreien Nutzbarkeit vorsichtig formuliert nicht gerade die erste Wahl. Dies zeigte sich beim Versuch, den Vorplatz vor Haus 6 in Gehwegbreite in Richtung Zugang zum Aufzug durch annährende Vollverfugung für Rollstuhl-/Rollatorennutzer passierbar zu machen. Auch das nachfolgende Anschleifen der Kopfsteinbuckel ergab zwar bei Nässe eine günstige höhere Rauhigkeit, aber keine wirklich erschütterungsarme Oberfläche.

 

Für die noch zu gestaltenden Abschnitte ist vom Landschaftsarchitekten deshalb grundsätzlich eine klassische Trennung von Fahr- und Gehbahn vorgesehen, die Fahrbahn soll mit Kopfsteinpflaster, die Gehbahn mit Kleinsteinpflaster belegt werden; die Trennung beider Bereiche soll mittels Bordsteinkante erfolgen. Diese Struktur reduziert das Problem auf die barrierefreie Ausführung der notwendigen Querungen, wofür erste Ideen vorliegen. Auch die Möglichkeiten der Orientierung für Blinde und Sehbehinderte sind noch zu schaffen.


 

IV. Konkrete Maßnahmen bis zur Vorlage der nächsten Fortschreibung

 

Unabhängig von der Notwendigkeit, dass die „Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow“ integraler Bestandteil der Arbeit des Bezirksamtes werden sollten, konzentriert sich das Bezirksamt für das kommende Jahr auf klar definierte konkrete Vorhaben, deren Umsetzung kontrollierbar sein wird.

 

a)     Mit der Bestandsaufnahme wurde für das Rathaus Pankow im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Leit- und Informationssystems begonnen. Eine Teilumsetzung konnte bei der Markierung der dem Brandschutz dienenden Glastüren im Gebäude umgesetzt werden. Die Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ist noch nicht abgeschlossen. In diesem Jahr sollen weitere Verbesserungen realisiert werden.

b)     Die Beschilderung im Rathaus Pankow wird durch die Serviceeinheit Immobilien begonnen.

c)     JFE „Der Alte“, Wiltbergstraße 27
2. Bauabschnitt: Barrierefreie Zugänglichkeit aller Geschosse einschl. Behinderten-WC (weiterhin in Planung)

d)     Prater, Kastanienallee 7/9
Barrierefreie Zugänglichkeit für den Spiel- und Galeriebetrieb wird abgesichert



Mit den Konjunkturprogrammen des Bundes werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

a)   Hufeland-Oberschule, Walter-Friedrich-Straße 16/18

     Schulgebäude 1 und 2

     Behindertengerechter Ausbau zur Senkundarschule

 

b)   Zukünftiger Grundschulstandort, Mendelstraße 54

     Behindertengerechter Um- und Ausbau

 

c)   Grundschule in Französisch-Buchholz, Hauptstraße 66

     Neubau einer Sporthalle in 2 Hallenteilen

     Barrierefreie Zugänglichkeit, Behinderten WC

 

d)     Max-Delbrück-Schule (Gymnasium), Kuckhoffstr. 2-22
Barrierefreier Ausbau der Mensa

e)     Hagenbeck-Oberschule, Gustav-Adolf-Str. 60
Barrierefreier Ausbau des Souterrain

f)        Rosa-Luxemburg-Oberschule (Gymnasium), Kissingenstr. 12
Barrierefreier Ausbau der Mensa

g)     Heinz-Brandt-Oberschule, Langhansstr. 120
Ergänzungsbau mit Aufzug

h)      Turnvater-Jahn-Grundschule, John-Schehr-Str. 38
Barrierefreier Ausbau des Souterrain



 


V. Stellungnahme des Behindertenbeirates zu I. – IV.

 

Allgemein

 

Der Behindertenbeirat stimmt der Vorlage des Bezirksamtes im wesentlichen zu. Es ist ein Bericht über das im abgelaufenen Jahr Geleistete, der den gegenwärtigen Stand umfassend darstellt.

Angemerkt werden sollte allerdings, daß etwas 'weniger' mitunter 'mehr' wäre (Umfang des Berichtes); dem Betrachter würde das Lesen erleichtert und eine schnellere Übersicht gewährt.

Was vorwiegend Bericht ist könnte dann überschaubarer Konzeption werden.

Daß der ,Bauanteil’ nach wie vor ein Übergewicht hat, ergibt sich daraus, daß hier die Probleme und damit die Betätigungsfelder entstehen,  die Menschen mit Behinderung tagtäglich berühren, womit sie sich auseinandersetzen müssen.

Sinnvoll würde sich erweisen, wenn der Begriff ,barrierefrei’ wirklich entsprechend verstanden und unterlegt würde, die Spezifik der unterschiedlichen Behinderungsarten sichtbar würde, nicht wie umgangssprachlich und in der Öffentlichkeit üblich ,behindertengerecht’ gleichgesetzt wird mit ,für Rollstuhlfahrer geeignet’.

Aufzüge und Blindenleitstreifen allein sind noch nicht Barrierefreiheit im umfassenden Sinn. Behinderungsarten sind vielfältig.

Nennenswerte Beispiele positiver und negativer Art  der Umsetzung dafür gibt es im Bezirk:

-  Blindenwohnstätten Weißensee, Berliner Allee - Blinde und Sehbehinderte;

-  Seniorenstiftung Prenzlauer Berg, Gürtelstr. -  Hörbehinderte und Gehörlose.   Negatives Beispiel: Aufzüge ohne akustische Geschoßangabe (Parkklinik Weißensee);

Positives Beispiel: mit Akustik Rathaus Weißensee, Berliner Allee.

Für einen barrierefreien Bezirk Pankow gibt es noch viel zu tun! 

 

Es wäre wünschenswert, wenn das Straßenbauprogramm in der Ausführung dem Anspruch "Barrierefreiheit" voll Rechnung tragen würde. Gute Ansätze sind vorhanden wie z.B. als Vorarbeit die Aufnahme von Schwachstellen bzw. Barrieren im umfassenden Sinn im öffentlichen Straßenland, und die daraus  abzuleitenden Prioritäten für die Reihenfolge der entsprechenden Baumaßnahmen.

 

Zu I. und II.

Der Bericht orientiert sich an den 'Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow' des Behindertenbeirates.

Das Problem bzw. das Angebot des Behindertenbeirates der Inanspruchnahme der Kompetenz der Betroffenen bei Schulungen der Mitarbeiter im Bereich des Bezirksamtes ist allerdings nach wie vor nicht gelöst. Defizite  diesbezüglich bestehen auch bei den Mitgliedern des Behindertenbeirates.

Sinnvoll wäre auch, wenn einzelne Gruppen, die in den Leitlinien explizit genannt werden, geschlossen und untereinander abgestimmt auftreten würden und nicht ihre vermeintlich spezifischen, einzelnen Gruppeninteressen vordergründig ohne Bezug zu anderen Gruppen vertreten würden. Spezielle Fragen von Senioren werden auch in anderen Behinderungsarten angesprochen; sie sind damit allgemeiner Natur (wie Anordnung von Warenträgern im Supermarkt; Schriftart, -größe und –stärke; Anbringung von Hinweisschildern, Preisen, Ansagen).

Im Bericht sollten künftig Probleme der Hörbehinderten und Gehörlosen stärker berücksichtigt werden (Induktionsschleifen, Sprachmittler, Gebärdendolmetscher usw.)

 

Zu III.

soll an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Behindertenbeauftragten, Herrn Thormann,  und dem Behindertenbeirat, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Hammer, ist gut. Anstehende Fragen werden gemeinsam erörtert.

 

Zu IV.

Es wäre zu wünschen, daß  künftig alles der Planung entsprechend erfüllt  werden kann und der Behindertenbeirat auch weiterhin in die Planung von Baumaßnahmen einbezogen würde, um so Reibungsverluste zu vermeiden. Der Behindertenbeirat wird die benannten Maßnahmen kritisch begleiten.

 

Der  Bericht  in Gänze ist letztlich  auch ein  Anhaltspunkt, um den Erfüllungsstand der gestellten Aufgaben verfolgen zu können.

 

 

Einzelhinweise

 

Nichts ist so gut, daß es nicht noch Ansatzstellen böte, Verbesserungen anzubringen.

Die Behindertenkonzeption sollte klarer sichtbar sein und jährlich fortgeschrieben werden.

Der Bericht über das Erreichte und den aktuellen Stand könnte  u.U. in längeren Zeitabschnitten erfolgen.

Nach Diskussion regt der Behindertenbeirat einvernehmlich an, die bisherige Fortschreibung ausdrücklich in die Teile Bericht und Konzeption zu trennen.

Da konzeptionelle Überlegungen nach einer eher retrospektiv ausgerichteten Berichterstattung erfolgen sollten und durch diese angeregt und befruchtet werden können, die Trennung insgesamt aber einen vermutlich höheren Aufwand bedeutet, wäre der Beirat mit einem zweijährigen Berichts‑ und Fortschreibungsturnus einverstanden.

 

Sicherlich sollten die Punkte, deren Erfüllung noch nicht vollständig ist und in der Fortschreibung zu berücksichtigen wären, klar hervorgehoben werden.

 

Zu I.

„Besonderes Augenmerk gilt Menschen mit Migrationshintergrund, die von einer Behinderung betroffen sind.“ (S. 2 unten)

Anmerkung: Der Förderverein der Gehörlosen der neuen Bundesländer e. V.

bemüht sich, kommunikativ behinderte Migranten (Polen, Russen usw.) in seinen Arbeits‑ und Betreuungsprojekten unterzubringen und ihnen durch befristete Arbeitsplätze zur Betreuung behinderter Menschen auf den Gebieten Kultur, Soziales, Jugend‑ und Seniorenarbeit usw. Möglichkeiten zur Gestaltung eines eigenständigen Lebens zu geben und sie im Rahmen von ÖBS, MAE usw. einzusetzen. Auch in Ehrenämtern können die kommunikativ behinderten Migranten für andere kommunikativ Behinderte tätig sein.

 

„Im Bezirk leben derzeit ca. 1.730 Personen, die über einen Schwerbehinderten-parkausweis verfügen. Aus diesem Personenkreis wurde für 564 Bürgerinnen und Bürger ein Behindertenparkplatz eingerichtet.“ (S. 3 unten)

Anmerkung: Vom Förderverein wurde ein Antrag auf 3 Behindertenparkplätze beim BA Pankow gestellt.

 

Behindertengerechte Ausstattung der bezirklichen Sportstätten (S. 4)

Anfrage: Wie werden die gehörlosen und hörbehinderten Freizeit‑ und Sportfreunde eingebunden, wo können sie sich sportlich betätigen?

Besucherplätze im Velodrom (S. 5)

Die Angaben zur Anzahl der Rollstuhlplätze im Velodrom klingen widersprüchlich: In der Ebene 148 Plätze, insgesamt 56 Plätze ‑ oder beziehen sich die 56 nur auf den Umlauf in der Ebene 1?

Über Induktionsschleifen für blinde Menschen in Sportstätten findet sich kein Hinweis.

 

Zu den Wohnungen (S. 5):

15 Wohnungen für Schwerbehinderte, 133 Rollstuhlwohnungen ‑ wo ist der Unterschied?

 

 

Zu II.

„b. Das Bezirksamt sichert, dass in seiner Öffentlichkeitsarbeit die Belange von

Menschen mit Behinderungen verstärkt berücksichtigt werden.“ (S. 9)

Anfrage: Auch die Freizeiteinrichtung der gehörlosen/hörbehinderten Menschen des Stadtbezirks Pankow  ‑ das Wilhelm‑Mertens‑Haus der Gehörlosen bedarf einer finanziellen Unterstützung durch das Bezirksamt Pankow im Interesse der kommunikativ behinderten Menschen. Gibt es da Möglichkeiten?

 

„c. Öffentlich zugängliche Bereiche und Angebote des Bezirksamtes sind für

Menschen aller Behinderungsarten barrierefrei zu gestalten. Behindertengerechte

Informations- und Leitsysteme sind in allen Ämtern zu schaffen.“ S. 10 ff)

Zu den Dienstgebäuden des Bezirksamtes

Bezirksamtsgelände Fröbelstraße: Wegebeziehung zwischen Haus 6 und Haus 7

nicht sehr gut! Probleme Kopfsteinpflaster, fehlendes Leistsystem.

 

„Im Zuge der Überarbeitung des Kultur- und Bildungsentwicklungsplanes rückt

das Kulturareal im Ernst – Thälmann - Park stärker in den Fokus. Im Rahmen eines

in Kürze zu erstellenden Gesamtnutzungs- und Sanierungskonzeptes wird die derzeit verbesserungsbedürftige Situation im Sinne einer weitgehenden Barrierefreiheit

Berücksichtigung finden.“ (S. 12 unten)

Anfrage: Inwieweit können die gehörlosen/hörbehinderten Menschen in dieses

Konzept eingebunden werden, wenn z.B. das Wilhelm‑Mertens‑Haus der Gehörlosen aus finanziellen Gründen nicht mehr gehalten werden kann?

 

„Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung ist nach wie vor angespannt.“ (S. 15)

Anmerkung: Der Förderverein und das Jobcenter Pankow bzw. die Bundesagentur für Arbeit Nord arbeiten bei der Vermittlung von kommunikativ behinderten Menschen zusammen. Leider verringerten sich Jahr für Jahr die Anzahl der bewilligten ÖBS/MAE für die gehörlosen/hörbehinderten Menschen.

 

„h. Der Bezirk wirkt darauf hin, dass Geschäftsleute und Gewerbetreibende ihre

Einrichtungen zunehmend barrierefrei gestalten.“ (S. 17 oben)

Anmerkung: Besteht die Möglichkeit, mehr Griffe im Treppenhaus des Turms der Kulturbrauerei anzubringen, damit Behinderte sicherer die Treppen auf- und abwärts kommen? Man kann dafür einfache und kostengünstige Lösungen im Interesse aller finden, ohne das unter Denkmalschutz stehende Objekt zu ,verschandeln’.

 

„Die Angebote für Ältere einerseits und für Menschen mit Behinderung andererseits,

sind jeweils spezifische Betreuungsformen.“ (S. 22)

Anfrage: Wo sind Hörbehinderte eingebunden?

 

 

Lobend erwähnt werden muss: Der Bereich Kultur ist diesmal vertreten.

 

Ergänzung zu den Werkstattstandorten gemäß Anlage 3:

Name: Stephanus‑Werkstätten Berlin gGmbH, Werkstatt Weißensee

Detailangaben: Förder‑ und Beschäftigungsbereich; Tagungsbereich

Adresse: Albertinenstr. 20, 13086 Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1:         Gesetz zur Vereinfachung des Berliner Baurechts
                           (Bauordnung für Berlin  – BauOBln)

 

§ 51 Barrierefreies Bauen

 

(1) In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. § 39 Abs. 4 bleibt unberührt.

 

(2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern über den Hauptzugang barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. In diesen baulichen Anlagen sind neben den Rettungswegen im Sinne von § 33 zusätzliche bauliche Maßnahmen für die Selbstrettung von Behinderten im Rollstuhl nur dann erforderlich, wenn die Anlage oder Teile davon von diesem Personenkreis überdurchschnittlich, bezogen auf den Bevölkerungsanteil der Behinderten, genutzt werden. Anderenfalls genügen betriebliche Maßnahmen, die die Rettung mittels fremder Hilfe sicherstellen.

 

(3) Bauliche Anlagen nach Absatz 2 müssen durch einen Hauptzugang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein. Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 Prozent geneigt sein; sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind. Die Treppen müssen Setzstufen haben.

Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein. Bei der Herstellung von Toiletten muss mindestens ein Toilettenraum auch für Menschen mit Behinderungen geeignet und barrierefrei erreichbar und nutzbar sein; er ist zu kennzeichnen. § 39 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit weniger als fünf oberirdischen Geschossen, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen.

 

(4) Sollen rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen nach Absatz 2 in ihrer Nutzung oder wesentlich baulich geändert werden, gelten die in Absatz 2 genannten Anforderungen entsprechend; bei einer wesentlichen baulichen Änderung bleiben im Übrigen die in § 85 Abs. 3 aufgestellten Voraussetzungen unberührt.

 

(5) Von den Absätzen 1 bis 4 dürfen Abweichungen gemäß § 68 Abs. 1 nur zugelassen werden, soweit die Anforderungen

1. wegen schwieriger Geländeverhältnisse,

2. wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder

3. wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.

 

 

Anlage 2:          Übersicht über die Zugänglichkeit von Jugendfreizeiteinrichtungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Träger

K = kommunal

F = freier Träger

Altbezirk

Zielgruppe
j=Jgdl. K=Kinder g=j+k

JFE/Projekt

Rollstuhlgerecht

eingeschränkt für Rollstuhlfahrer zugänglich

 

 

 

 

 

 

Region

Prenzlauer

Berg

 

 

 

 

 

k

PB

k

 "Fallobst"

 

 

k

PB

k

Spielmobil

 

 

k

PB

k

ASP "Marie"

 

 

k

PB

j

"Königstadt"

x

 

k

PB

j

"Friteim"

 

 

k

PB

g

Atelier 89

 

x

k

PB

g

Hosemannstraße

 

 

k

PB

g

Wichertstraße

 

x

k

PB

g

Gartenhaus

x

 

k

PB

g

"JUKS"

 

 

k

PB

g

"Ebbe und Flut"

 

 

 

 

 

Freie Träger

 

 

f

PB

k

ASP Kolle 37

x

 

f

PB

k

ASP Marie

 

 

f

PB

j

Geschichtswerkstatt

 

 

f

PB

g

Eastside

 

 

f

PB

g

Museum

 

x

f

PB

g

Sonne 69

x

 

f

PB

g

Jugendfarm Moritzhof

 

x

f

PB

g

Dimi 81

 

x

f

PB

g

SJC Lychener

x

 

f

PB

g

Mezen

 

 

f

PB

g

Kinder-Spiel-Zentrum

 

 

f

PB

g

Kinderrechtsprojekt

 

 


 

Region Pankow

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

k

P

k

"Der Würfel"

 

 x

k

P

k

"Kulti"

 

 

k

P

k

"Upsala"

 

 x

k

P

j

"Der Alte"

 

 x

k

P

j

Mühlenstr.

 x

 

k

P

j

"Lade-Club"

 

 

k

P

j

 "Garage"

 

 

k

P

g

"Schabracke"

 x

 

k

P

g

"Toller 31"

 

 

k

P

g

"Oktopus"

 

 

k

P

g

"Landhaus"

 

 

 

 

 

Freie Träger

 

 

f

P

k

SC Hasengrund

 

 

f

P

k

KinderKiez-Klub

 

 

f

P

k

ASP Franz B.

x

 

f

P

j

JuP

 

 

f

P

g

SJZ Buchholz

x

 

f

P

m

Tivolotte

x

 

f

P

g

KBH Pinke-Panke

 

 x

f

P

j

Bolzplatz Bärbel

 

 

 

 

 

 

 

 

Region Weißensee

 

 

 

 

 

k

W

k

ASP Karow

x

 

k

W

j

"Der Trarbacher"

 

x

k

W

g

"Maxim"

 

x

k

W

g

"Der Blankenburger"

 

 

k

W

g

"K14"

x

 

k

W

m

"FreiRaum"

 

x

 

 

 

Freie Träger

 

 

f

W

k

SC W'see (SC Picasso..SC Kunterbunt)

 

 

f

W

j

JFE Mahlerstr. 20

x

 

f

W

j

Jug.arbeit Bunte Kuh

 

 

f

W

g

Hof 23

 

x

f

W

g

Tanzwerkstatt No Limit

x

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 3: Übersicht über die anerkannten Werkstätten im Bezirk Pankow (Stand Februar 2010)

Name

Detailangaben

Adresse

 

Delphinwerkstätten

WfbM

Wilhelm-Kuhr-Str. 66

13187

Delphinwerkstätten

Außenstelle Montage sowie Garten- u. Landschaftspflege

Pankstr. 8-10

13127

Delphinwerkstätten

Außenstelle Wäscherei II

Ahornallee 1

13158

Delphinwerkstätten

Außenstelle Agnes Neuhaus Café

Schönhauser Str. 41

13158

Integral

WfbM

Hermann-Blankenstein-Str. 49   

10249

Kaspar Hauser Therapeutikum gGmbH

WfbM - Standort I

Rolandstr. 18-19

13156

Kaspar Hauser Therapeutikum gGmbH

WfbM - Standort II

Platanenstr. 114

13156

nbw (Nordberliner Werkgemeinschaft) gGmbH

WfbM

Triftstraße 36

13127

nbw (Nordberliner Werkgemeinschaft) gGmbH

Außenstelle Botanischer Volkspark

Blankenfelder Chaussee 5

13159

SPEKTRUM Gesellschaft für berufliche Bildung und Integration mbH

WfbM

Oleanderstr. 18

10407

Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH - Werkstatt Weißensee

WfbM

Nachtalbenweg 50

13088

VIA Werkstätten gGmbH

Dekoration u. Design, Floristik

Schönhauser Allee 175

10119

VIA Werkstätten gGmbH

Metall, Holz/Tischlerei, Keramik, Hauswirtschaft, Theaterplastik, Schauspiel

Lehderstr. 16-19

13086

WERGO GmbH

WfbM

Tassostr. 17

13086

 

 



* Alle hier genannten Zahlen stammen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales und beziehen sich auf den Stichtag 31.12. 2008.

 
 

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