Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-0960
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .6.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
V-1287/06 und in
Erledigung der Drucksache
V-0960/05 und in
Erledigung der Drucksache
V-0564/03 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 4.
Zwischenbericht zur Drs. V/1287/06 Schlussbericht
zur Drs. V-0960/05 Schlussbericht
zur Drs. V-0564/03 Betr.: Fortschreibung der
Behindertenkonzeption Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 42. Sitzung der V. Wahlperiode am 28.6.2006 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer
V-1287/06: „Das
Bezirksamt wird ersucht: die
Behindertenkonzeption für 2006/07 fortzuschreiben. alle
Fachabteilungen und die entsprechenden Verbände und Organisationen sind
einzubeziehen und entsprechenden Verantwortlichkeiten zu benennen. Die
Fortschreibung der Behindertenkonzeption ist der BVV bis zur 43. Tagung
vorzulegen.
und in
Erledigung des in der 20. Sitzung der V. Wahlperiode am 28.1. 2004 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer
V-0564/03: Das
Bezirksamt wird ersucht, die Behindertenkonzeption für den Bezirk Pankow in der
Sitzung der BVV am 3.3.04 vorzulegen. Die
Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow des Behindertenbeirates sind
dabei zu berücksichtigen. Termine
und Verantwortlichkeiten für die in der Konzeption benannten Maßnahmen sind
seitens der Dachabteilungen des Bezirksamtes zu benennen und in die Konzeption
aufzunehmen. und in
Erledigung des in der 9. außerordentlichen Sitzung der V. Wahlperiode am 13.4.
2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer
V-0960/05: „Das
Bezirksamt wird ersucht: das mit
Blick auf diesen Beschluß die Überprüfung der barrierefreien Zugänglichkeit der
Begegnungsstätten und des Umfeldes der Seniorenheime erfolgt.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.4.2010 seinen Jahresbericht zur
Fortschreibung der Behindertenkonzeption beraten und unverzüglich dem Behindertenbeirat
zugeleitet. Der Behindertenbeirat hat seine Stellungnahme am 21.6.2010
abgegeben, so dass diese in die vorliegende Berichterstattung an die BVV
aufgenommen werden konnte. 30. Juni
über die Fortschreibung der Behindertenkonzeption unterrichten. Eine
Berichterstattung zu den Drucksachen V-0564 und V-0960 erfolgte bisher nicht.
Die Inhalte beider Drucksachen wurden und werden jedoch in den jährlichen
Fortschreibungen der Behindertenkonzeption berücksichtigt, so dass gebeten
wird, die Drucksachen V-0564 und V-0960 als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Entstehen
in Abhängigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des Grades von Barrierefreiheit
im Bezirk. Gleichstellungs-
und Gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Ziel der
Konzeption ist Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen bzw. zu
verringern. Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder-
und Familienverträglichkeit Keine
Auswirkungen Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister
Jahresbericht 2009/2010 zur Fortschreibung der
Behindertenkonzeption
I.Bestandsaufnahme
in ausgewählten Bereichen 2
II.Berücksichtigung der
„Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow“ 9
III.Tätigkeitsbericht des bezirklichen
Beauftragten für Menschen mit Behinderung 23
IV.Konkrete
Maßnahmen bis zur Vorlage der nächsten Fortschreibung 30 V.Stellungnahme
des Behindertenbeirates zu I. – IV. 31 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: I. Bestandsaufnahme in
ausgewählten Bereichen Definition von
Behinderung Der Begriff
„Behinderung“ ist vom Behindertenbeirat Pankow wie folgt definiert
worden: „Persönliche Behinderung ist jede körperliche,
geistige, seelische und altersbedingte Beeinträchtigung, die Menschen an der
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hindert oder persönliche
Entfaltungsmöglichkeiten erschwert. Behinderung ist aber auch
jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur, die Menschen mit körperlichen,
seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen Lebens‑, Entfaltungs‑
und Teilhabemöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert.“ Behinderte Menschen in Pankow Im letzten Jahr wurde
berichtet: „Im Bezirk Pankow leben
ca. 45.800 Menschen, die von Behinderung betroffen sind, das ist eine
Steigerung zum Vorjahr in Höhe von ca. 3 Prozent und entspricht einem
Gesamtanteil von ca. 12 Prozent der Pankower Bevölkerung. Davon sind mehr als
die Hälfte über fünfundsechzig Jahre alt und ca. ein Drittel zwischen
fünfundvierzig und fünfundsechzig. Bei mehr als zwei Dritteln dieser Personen,
ist ein Grad der Behinderung (GdB) von fünfzig Prozent und mehr festgestellt.
Die häufigste Behinderungsart ist die Gehbehinderung*.“
Öffentlicher Personennahverkehr Im Bezirk Pankow befinden sich 12 S-Bahnhöfe und 5
U-Bahnhöfe. Der S-Bahnhof Karow sowie die U-Bahnhöfe Senefelderplatz,
Eberswalder Straße und Vinetastraße haben noch keinen barrierefreien Zugang. Der Aufzug Senefelder Platz befindet sich im Bau, der
Aufzug Eberswalder Straße wird nachfolgend realisiert werden, der Aufzug für
den U-Bahnhof Vinetastraße folgt voraussichtlich 2011. Die BVG hat die Absicht
bekundet, in Ergänzung zum Einbau der Aufzüge die genannten U-Bahnhöfe auch
entsprechend der Anforderungen der Blinden und Sehbehinderten barrierefrei zu
gestalten. Diese Maßnahme betrifft dann auch den U-Bahnhof Schönhauser Allee,
der bereits über einen Aufzug verfügt. Der S-Bahnhof Karow wird im
Zusammenhang mit dem Bau eines zweiten Ausganges einen Aufzug erhalten, die
Baurbeiten sind im Gange. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat sollte der
S-Bahnhof Buch in die Prioritätenliste des Aufzugsprogramms der S-Bahn
aufgenommen werden, da der Zugang über die vorhandene Rampe für Gehbehinderte
aufgrund ihrer Länge und mit einer Steigung von über 10% sehr beschwerlich ist.
Dieses Vorhaben ist zunächst gescheitert, da nach dem Grundsatz verfahren wird,
vorrangig alle Bahnhöfe ohne barrierefreien Zugang zu berücksichtigen und
danach erst die Bahnhöfe, die mit Rampenzugang (egal, welcher Art) ausgestattet
sind. Durch Kontakte zu Sachkundigen konnte ermittelt werden,
dass der Einbau eines Aufzuges am nördlichen Bahnhofsausgang relativ
kostengünstig und ohne Berührung der Brücke über die Wiltbergstraße möglich
erscheint. Nachfolgend wurde mit Unterstützung ortsansässiger Institutionen
eine Unterschriftenaktion durchgeführt, die von etwa 1.000 Bürgerinnen und
Bürgern unterzeichnet wurde. Es ist beabsichtigt, nunmehr abermals an die
Verantwortlichen der Deutschen Bahn heranzutreten. Von den im Bezirk verlaufenden Straßenbahnlinien sind auf
der Linie 50 von Montag bis Samstag und auf der Linie M1 von Montag bis Freitag
nicht alle Fahrten barrierefrei. Nur bedingt
barrierefreie Fahrzeuge verkehren auf der Linie M27. Auf Nachfrage hat die BVG versichert, dass mit dem
Fahrplanwechsel Ende letzten Jahres nunmehr alle Busse incl. der Nachtbusse
barrierefrei nutzbar sind. Öffentliches Straßenland sowie öffentliche Grün- und
Erholungsanlagen Im öffentlichen Straßenland wird Barrierefreiheit
hergestellt durch optische und taktile Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder,
Ampeln mit Zusatzgeräten für Sehbehinderte und Blinde, Bordsteinabsenkungen für
Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer sowie Mittel- und Schutzinseln. Im Bezirk leben derzeit ca. 1.730 Personen, die über
einen Schwerbehindertenparkausweis verfügen. Aus diesem Personenkreis wurde für
564 Bürgerinnen und Bürger ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Der vom Behindertenbeirat
angeregte Behindertenparkplatz am Bürgeramt Karow ist eingerichtet worden.
Die behindertengerechte Ausstattung der bezirklichen
Sportstätten ist der folgenden Übersicht zu entnehmen.
Besucherplätze im Velodrom und in der
Max-Schmeling-Halle Die Rollstuhlplätze sind jeweils im Erdgeschoss-Bereich
angeordnet. Die Sicht der Rollstuhlfahrer ist durch diese Anordnung nicht durch
stehende Zuschauer beeinträchtigt. Entsprechend der
Versammlungsstättenverordnung ist mindestens 1 % der Besucherplätze, mindestens
jedoch 2 Plätze, auf ebenen Standflächen für Rollstuhlbenutzer vorzusehen.
Der Nachweis der Rollstuhlplätze erfolgte u.a. durch
einen entsprechenden Bestuhlungsplan. Bei unterschiedlicher
Kapazitätsauslastung je Veranstaltung sind die flexiblen Rollstuhlfahrerplätze
angepasst. Barrierefreie öffentliche Toiletten In Pankow sind an 21 Standorten 22 behinderten- und
rollstuhlgerechte Wall City-Toiletten vorhanden, diese Zahl hat sich im
Berichtszeitraum nicht verändert. Geplant ist weiterhin, eine der beiden
öffentlichen Toiletten vom Pankower Anger an den Helmholtzplatz zu verlegen. Wohnungen In Pankow gibt es weiterhin 15 Wohnungen für
Schwerbehinderte, 133 Wohnungen für Rollstuhlfahrer sowie 388 seniorengerechte
Wohnungen, die alle nach 1990 entstanden sind und öffentlich gefördert wurden.
Somit besteht, wie im gesamten Land Berlin, ein Defizit an Wohnraum für
Menschen mit Behinderung. Durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales werden
unter der Internetadresse Hinweise von
Vermietern auf freie, barrierearm nutzbare Wohnungen wurden im letzten Jahr so
gut wie gar nicht gegeben. Das in Regie von
Albatros laufende Projekt der Erfassung barrierearmen Wohnraumes hat mit der
Erfassung von Wohnungen nunmehr auch im Bezirk begonnen. Der Projektstand wurde
dem Behindertenbeirat in einer Sitzung im Januar 2010 vorgestellt. Signet „Berlin barrierefrei“ Im Rahmen des Projektes „Mobilität für alle“
hat Albatros e.V. als Träger der Mobidat-Datenbank im vergangenen Jahr den
Gesundheitsbereich im Bezirk mit etwa 1.100 Einrichtungen als Schwerpunkt der
Erfassung verfolgt und ist dabei in der Mehrzahl bisher zu positiven
Ergebnissen in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit gekommen. Da Anfang
2010 noch gut 1/3 der Objekte zu prüfen waren, können noch keine vertieften
Aussagen getroffen werden. Darüber hinaus werden die
Kriterien des Signets derzeit überarbeitet und den gestiegenen Anforderungen
angepasst. Deshalb werden bis auf weiteres keine neuen Vergaben erfolgen. Gesund und Fit im Alter Mit einem entsprechenden
Jahresprogramm beabsichtigt diese Abteilung eine Reaktion auf den demografischen Wandel und
der damit einhergehenden Zunahme der älteren und behinderten Bevölkerung. Ziel ist es, die Gesundheit
und das Gesundheitsverhalten der älteren und älteren/behinderten
Seniorinnen und Senioren nachhaltig zu verbessern, z.B. durch sportliche
Betätigungen. Für den 02.07.2010 ist ein Seniorensportfest geplant,
bei dem sich unterschiedliche Vereine, Sportvereine und Krankenkassen präsentieren. Es werden Sportarten, wie zum
Beispiel Rollstuhl-Karate vorgestellt, deren Ausübung eine Vielzahl positiver
Effekte auf die physische und psychische Verfassung von Rollstuhlfahrerinnen
und Rollstuhlfahrern erwarten lässt. In den kommunalen
Begegnungsstätten des Bezirkes Pankow werden über dieses besondere
Jahresprogramm hinaus ständig Gymnastik und Gedächtnistraining für
die Zielgruppe der älteren, ältere und behinderte Menschen angeboten. Für Hochbetagte und für
behinderte Menschen wird in den Begegnungsstätten Tollerstraße 5 und
Grellstraße 14 Stuhlgymnastik angeboten. Die Begegnungsstätten in der
Breite Straße 3 und Tollerstraße 5 bieten Seniorentanzkurse an. Kindertagesstätten und Schulen Im Januar 2009 wurden in den 220 Kindertagesstätten, die
es in Pankow gibt, 340 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und 68 Kinder mit
wesentlich erhöhtem Förderbedarf, gemeinsam mit anderen Kindern, in integrativ
arbeitenden Gruppen gefördert. Die Kinder erhalten aufgrund ihrer Behinderung
spezielle Förderung durch ergänzende pädagogische Angebote. - 13 der 39 Grundschulen - keine der 3 Hauptschulen - keine der 4 Realschulen - verbundene Haupt- und Realschule nicht - 1 der 3 Gesamtschulen - 2 der 8 Gymnasien - 4 der 7 Sonderschulen Verwaltungsgebäude Eine maßgebliche Grundlage für Baumaßnahmen, die vom Bezirk
durchgeführt bzw. koordiniert werden, ist der § 51 der Bauordnung Berlin (BauO
Bln). Dieser regelt die Grundsätze des barrierefreien Bauens und stellt damit
sicher, dass neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude für Menschen mit
Behinderungen erreichbar sind. Die Kassenautomaten im
Rathaus Pankow und im ehemaligen Rathaus Weißensee berücksichtigen folgende
barrierefreien Kriterien:
Die Wand in Pankow kann
nicht zurückgebaut werden, somit kann eine Unterfahrbeikeit des Kassenautomaten
nicht gewährleistet werden. Das Bürgeramt stellt sicher, dass bei Personen, die
den Automaten nicht selbst bedienen können, Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen Im Bezirksamt Pankow sind
auch zahlreiche Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Das Bezirksamt sieht es
als seine Aufgabe an, den Belangen behinderter Mitarbeiter/innen dadurch
Rechnung zu tragen, dass die Gestaltung der Arbeitsplätze und der
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter/innen
erfolgt. Ziel ist es die Gesundheit und das Wohlbefinden auch dieser
Beschäftigten zu erhalten bzw. zu verbessern. Um dieses Ziel im gesamten
Bezirksamt erreichen zu können wurde im Jahr 2009 der Handlungsleitfaden zum
betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX
beschlossen. Es gehört zu den originären Aufgaben der Leitungskräfte bei ihrer
Leitungstätigkeit die besonderen Bedürfnisse behinderter Beschäftigter
angemessen zu berücksichtigen. Der Handlungsleitfaden regelt das hierbei zu
beachtende Verfahren. Im Bezirksamt Pankow waren im Jahr 2009 durchschnittlich
264 (2008: 259) der rund 2.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt,
denen eine Schwerbehinderung bescheinigt wurde. Das sind knapp 12 Prozent aller
Beschäftigten des Bezirksamtes. Ausgleichszahlungen mussten somit nicht
geleistet werden, da die nach SGB IX vorgeschrieben Mindestbeschäftigungsquote
von 5 Prozent schwerbehinderter Menschen erfüllt wurde. Darüber hinaus waren im Jahr 2009 2 Auszubildende, die
von Schwerbehinderung betroffen sind, im Bezirksamt beschäftigt. Wahlen und Abstimmungen Im Jahr 2009 fanden 2 Wahlen
und eine Volksabstimmung statt. Der Anteil der „barrierefreien“
Abstimmungs- und Wahllokale im Bezirk Pankow liegt derzeit bei knapp 50 %. Hier
ist allerdings zu berücksichtigen, dass dabei lediglich die einfachsten
Grundkriterien eines stufenlosen Zugangs für Menschen mit einer körperlichen
Behinderung berücksichtigt wurden. Bei einer Berücksichtigung
der Kriterien für das Signet „Berlin barrierefrei“ würden in
unserem Bezirk lediglich 4 – 5 Wahllokale von 160 die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllen. Ziel muss es also sein, hier
in den nächsten Jahren eine Verbesserung der Situation für Menschen mit Behinderung
zu erreichen und die Anzahl der barrierefreien Wahllokale schrittweise zu
erhöhen. Da die Voraussetzungen an bzw. in vielen öffentlichen Gebäuden nicht
gegeben sind, muss in den nächsten Jahren auch nach alternativen Möglichkeiten
bei freien Trägern im Bezirk gesucht werden. Eine zweite Möglichkeit ist die
Beschaffung/Ausleihe von mobilen Rampen die einen barrierefreien Zugang zum
Gebäude ermöglichen, sofern dies dann im Gebäude selbst barrierefrei ist. Dies
wäre vor allem für Schulen sinnvoll, in denen
mehrere Wahllokale untergebracht sind.
II. Berücksichtigung der „Leitlinien für einen
barrierefreien Bezirk Pankow“ Der bezirkliche
Behindertenbeirat hat am 12. August 2005 die „Leitlinien für einen
barrierefreien Bezirk Pankow“ beschlossen. Für das Bezirksamt leiten
sich Aufgaben und Handlungsempfehlungen ab, die in den Leitlinien für einen
barrierefreien Bezirk unter den Buchstaben a) bis k) formuliert sind. Über den
Stand der Umsetzung wird im Folgenden berichtet. a.
Information, Schulung und Sensibilisierung der
Mitarbeiter. b.
Das Bezirksamt sichert, dass in seiner
Öffentlichkeitsarbeit die Belange von Menschen mit Behinderungen verstärkt
berücksichtigt werden. Der
Bezirk Pankow gehörte neben den Bezirken Tempelhof – Schöneberg und
Marzahn-Hellersdorf zu einem Forschungsprojekt, das sich mit dem Bedarf an
Dienstleistungen zur Unterstützung des Wohnens von Menschen mit Behinderung
befasste. Die Ergebnisse der umfangreichen Kundenstudie wurden für
Pankow am 2.4.2009 präsentiert. Schwerpunkt der Untersuchung in unserem Bezirk
war die Betrachtung der Bedarfe von älter werdenden Menschen mit Behinderungen. Für
Pankow gibt es derzeit zwei Beratungs- und Zufluchtseinrichtungen für gehörlose
Frauen. Die Mitarbeiterinnen verfügen über Gebärdensprachenkompetenz Paula
Panke 13187
Berlin Tel.
485 4702 Fax:
480 998 47 E-
Mail: frauenzentrum@paula-panke.de Web:
www.paula-panke.de Sprechzeiten: Mo
– Di 14 – 18 Uhr Do 14 – 20 Uhr Fr 10 – 12 Uhr FrauenOrt
– Augusta Brunnenstraße
75 13355
Berlin Tel.
285 989 77 Fax:
285 989 78 SMS:
0160 666 3778 E
– Mail: augusta@zukunftbauen.de c.
Öffentlich zugängliche Bereiche und Angebote des
Bezirksamtes sind für Menschen aller Behinderungsarten barrierefrei zu
gestalten. Behindertengerechte Informations‑ und Leitsysteme sind in
allen Ämtern zu schaffen. Darüber
hinaus werden Angebote, die gezielt Menschen mit Behinderungen ansprechen (z.B.
Tanzangebote für geistig und / oder körperlich behinderte Menschen), weiterhin
öffentlich so präsentiert, dass diese Zielgruppe auch erreicht wird. In der
Musikschule Pankow gibt es spezielle Unterrichtsangebote für Menschen mit
Behinderung. Der
Zugang zu den sanierten Hochgewächshäusern im Botanischen Volkspark ist
barrierefrei möglich. Eine behindertengerechte sanitäre Einrichtung steht dort
jetzt auch zur Verfügung. Bei
Spielplätzen haben die Gestaltung von Wegen und Zugängen sowie die Auswahl der
Spiel- und Freizeitangebote eine große Bedeutung. Neu entstanden ist im
Berichtszeitraum der Spielplatz Stargarder Str. 51. . Der
Planungsprozess bei der Sanierung von Grünanlagen und Spielplätzen beinhaltet
die Ideenfindung und Projektentwicklung in öffentlichen Verfahren, gelegentlich
in Projekten auch die Arbeit in Arbeitsgruppen. Hier werden Menschen mit
Behinderung vom Amt für Umwelt und Natur (AUN) gleichberechtigt beteiligt,
wobei die Berücksichtigung der Bedürfnisse von sinnesbehinderten Menschen für
das AUN nur eingeschränkt möglich ist. Die
Sanierung von Sportanlagen findet ebenso unter Berücksichtigung der
barrierefreien Nutzung statt. Beispielhaft ist die Sportanlage an der
Pichelswerder Straße zu nennen. Für bestehende Grün- bzw. Sportanlagen ist die
Durchsetzung der Barrierefreiheit nur in Abhängigkeit von den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln möglich. Aufgrund
der hohen Frequentierung der voll automatischen Fotoautomaten in den
Bürgerämtern Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee kann der mobile
barrierefreie Fotoplatz (analog Karow) diese nicht ersetzen. Eine
zusätzliche Einrichtung eines Fotoplatzes bei den Bürgerämtern hätte jeweils folgende Auswirkungen: 1.
zusätzliches Anmieten bzw. Kauf des Equipments 2.
ständig beaufsichtigter Stellplatz in einem
zusätzlichen Büroraum 3.
Bindung eines Mitarbeiters, weil die Bedienung des
Equipments nur durch einen Beschwerden von Bürgerinnen oder Bürgern, dass die
Kassenautomaten nicht barrierefrei genutzt werden können, sind bisher nicht
bekannt geworden. Folgende
kommunale Begegnungsstätten sind bereits weitgehend barrierefrei:
Im
Bildungszentrum Sebastian Haffner wurde im Haupthaus ein Fahrstuhl eingebaut
und somit sind alle Etagen barrierefrei zugänglich. Auch das sanierte
Bildungszentrum am Antonplatz in der Bizetstr. 27 ist barrierefrei zugänglich. Die
Neueröffnung der Galerie im Prater ist für Ende 2010 vorgesehen.
d.
Die
Beachtung und Anwendung der entsprechenden DIN‑Vorschriften ist für das
Bezirksamt ungeachtet eventueller Anwendungseinschränkungen, z.B. durch
technische Baubestimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, bindend. e. Das Bezirksamt achtet auf eine gleichmäßige
Entwicklung in allen Bezirksteilen.
f. Das Bezirksamt gewährleistet, dass die Möglichkeiten
der Integration der Menschen mit Behinderung in Kindertagesstätte, Schule und
Beruf gegeben sind. Die Helene Häusler Schule hat bei den U 18
Bundestagswahlen mit den letzten Jahrgangsklassen teilgenommen und ein
positives Feedback über das Wahlinteresse der Schüler und Schülerinnen gegeben.
In der Tätigkeit des Jugendamtes werden Angebote in
der Regel nicht nach der Gegebenheit bzw. der Art einer Beeinträchtigung
unterschieden, auf diese wird jedoch ggf. in den Angeboten eingegangen, um eine
geeignete Teilhabe zu ermöglichen. In der Regel wird, ggf. gemeinsam mit
Schulen und Projekten nach geeigneten Methoden gesucht bzw. werden gemeinsam
neue Methoden der Vermittlung erarbeitet und erprobt. Die Projekte
sind grundsätzlich offen für alle Kinder und Jugendlichen. In der Regel
orientieren sich die Projekte an den Ideen und Aussagen der Kinder und
Jugendlichen selbst und beinhalten so die unterschiedlichen Interessen. In den
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen „Der Blankenburger“
und „Schabracke“ werden für
und mit jungen Menschen mit Behinderungen spezielle Veranstaltungen (z.B.
Diskotheken), Kurse und Werkstattangebote durchgeführt. Es bestehen
Kooperationen einzelner Jugendfreizeiteinrichtungen mit Behindertenwohnstätten
(z.B. "J. Korzcak") oder sonderpädagogischen Schulen
(Buggenhagen-Schule). Rechtsgrundlage
für die Arbeit behinderter Menschen in Werkstätten ist SGB IX in Zusammenhang.
mit der Werkstättenverordnung (WVO). Gem.
§ 5 Abs. 4 WVO ist der Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu fördern, dabei hat die Werkstatt
die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen
in die Bemühungen zur Vermittlung auf den allg. Arbeitsmarkt einzubeziehen. g.
Die Bedürfnisse der Senioren im Bezirk sind zu
berücksichtigen, für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist zu sorgen. h. Der
Bezirk wirkt darauf hin, dass Geschäftsleute und Gewerbetreibende ihre
Einrichtungen zunehmend barrierefrei gestalten. i.
Der Bezirk regt an und fördert Entwicklungen,
die zur Sicherung und Erstellung von behinderten‑ und seniorengerechtem
Wohnraum führen.
j.
Der Bezirk regt an und fördert Entwicklungen,
die die Mobilität von Menschen mit Einschränkungen sichert und erweitert.
Meyerbeer-/
Gürtelstraße Meyerbeer-/
Smetanastraße Meyerbeer-/
Indira-Gandhi-Straße, alle
inzwischen fertiggestellt. Gehwegvorstreckung
Berliner Straße/ Am
Wasserturm, fertiggestellt FGÜ
Smetanastraße/Gounodstraße, fertiggestellt FGÜ
Bahnhofstraße in Blankenburg, fertiggestellt Mittelinsel
Alt-Blankenburg, im
Bau Neubau der Gehwege (abschnittsweise) in der Gounod-
und der Herbert-Baum-Straße mit den entsprechenden Absenkungen (2010/11) Region Pankow
-/
Pradelstraße mit
Erneuerung der Wollankstraße -/
Görschstraße mit
Erneuerung der Wollankstraße Mittelinsel
Herrmann-Hesse-Straße fertiggestellt FGÜ
Schönholzer Weg 18 fertiggestellt
Neumannstraße / Greta-Garbo-Straße
fertiggestellt
Wilhelm-Kuhr-Straße (auf Höhe Seniorenheim) Region Prenzlauer Berg Stargarder-/
Senefelder Straße Zugang
Spielplatz Göhrener Ei Marienburger-/
Winsstraße (alle inzwischen fertiggestellt) Kollwitz-/
Knaackstraße Kollwitz-/
Belforter Straße Husemann- /
Sredzkistraße Ryke-/
Wörther Straße Winsstraße 49/50 vor Turnhalle FGÜ Wichert / Dunckerstraße FGÜ Maiglöckchenstraße / Syringenweg (alle inzwischen fertiggestellt) Hermann-Blankenstein-Straße (2010) Voraussichtlich werden in den Sanierungsgebieten noch
einige verbesserte Querungsstellen hinzukommen, hierfür sind allerdings die
Finanzierungen noch endgültig zu klären. Themenorientiert
bildete diese AG zwei Unterarbeitsgruppen (UAG) -
Senioren/Behinderte -
Kita/Spielplätze Die UAG Senioren und Behinderte beschäftigte sich im
ersten Schritt mit Umfragen zur Verkehrssicherheit in der unmittelbaren
Umgebung der kommunalen Begegnungsstätten. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog
mit Hinweisen und Vorschlägen von Senioren und behinderten Menschen zu
Problemen, wie z. B: - unebene Gehwege, damit
schlechte Erreichbarkeit der Einrichtung - unzureichende
Ampelschaltungen für Menschen, die in ihrer Mobili- tät eingeschränkt sind - unsachgemäßes Parken
von Autos (Zuparken der Gehwege) - Radfahrer auf den
Bürgersteigen - Schaffung von
Fußgängerüberwegen - Gehwegbehinderungen
durch ausgedehnte Nutzung von Straßen- wurde in Form einer Synopse dem Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung zur Weiterleitung an die zuständigen Bereiche übergeben. In ähnlicher Weise wurde mit Unterstützung der
Pankower Seniorenvertretung bei der
Entwicklung eines Problemkatalogs bezüglich der Umgebung stationärer
Einrichtung verfahren. Alles das was wichtig, unabweisbar und gut für ältere
Menschen ist, kommt auch allen anderen Generationen und Menschen mit bestimmten
Einschränkungen zu gute – egal ob der jungen Mutter mit Kinderwagen, dem
Rollstuhlfahrer etc.
Erlaubnisfreie Gaststättenbetriebe sowie andere
Einzelhandelseinrichtungen hingegen unterliegen lediglich der Anzeigepflicht.
Es sind seitens des Ordnungsamtes keine räumlichen Anforderungen an die
Betriebsstätte zu stellen.
k.
Der Bezirk regt an, unterstützt und fördert Selbsthilfeinitiativen. Dass die Zusammenarbeit auf dieser Ebene für alle
kooperierenden Bereiche sehr erfolgreich sein kann, wird in der Begegnungsstätte für Behinderte und
nicht behinderte Menschen in der
Achillesstr. 53, 13125 Berlin, seit vielen Jahren erfolgreich durch
unterschiedliche Themenstellungen und Kooperationspartner verdeutlicht und
praktiziert. Mit diesen Aktivitäten ist es auch möglich, Vorurteile, die für
eine gemeinsame Arbeit existieren, sensibel zu verringern. III. Tätigkeitsbericht des bezirklichen Beauftragten für Geschäftsführung für den
Behindertenbeirat, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Anfragen von Bürgern, Austausch
mit Organisationen/Vereinen, Kontakte mit Bauherren und Gewerbetreibenden,
Bürotätigkeiten Für den Berichtszeitraum
(Frühjahr 2009 – Frühjahr 2010) lautet die wesentliche Aussage: Es
herrschte Kontinuität sowohl in Bezug auf Inhalte, Umfang und Anzahl der
Aufgaben und Tätigkeiten als auch bezüglich der Inhalte der Anliegen von
Bürgerinnen und Bürgern sowie Kontakte mit Verbänden und Organisationen. Nachfolgend wird für die
typischen Arbeitsbereiche, die regelmäßig für eine größere Gruppe von Menschen
mit Behinderung von Bedeutung sind, zu Schwerpunkten, Weiterentwicklungen und
Neuem berichtet. Bereich Wohnen Die Mitarbeit in der AG
Wohnen im Alter wurde fortgesetzt, die Kontakte zu Akteuren aus dem Bereich
aufrechterhalten. Der 1x jährlich stattfindende „Runde Tisch Wohnen im
Alter“ wird von der AG organisatorisch vorbereitet und inhaltlich
gestaltet, wobei diese Gestaltung nicht ausschließlich den Arbeitsinhalt der AG
darstellt. Möglicherweise ist es dem
Umstand geschuldet, dass in der AG regelmäßig nur 1-2 Anbieter des allgemeinen
Wohnungsmarktes mitarbeiten, das der jährliche Runde Tisch trotz ausdrücklicher
und individueller Einladung im Verlauf der letzten Jahre zunehmend weniger von
den Wohnungsanbietern besucht wird – wobei Masse selbstredend nicht für
Klasse steht. Deshalb ist an dieser Stelle
darauf hinzuweisen, dass ein im Bezirk ansässiges Wohnungsunternehmen das Thema
Wohnungsangebote für ältere bzw. mobilitätseingeschränkte Menschen als
wichtiges und zukunftsweisendes Geschäftsfeld ansieht und wesentliche Teile
seines Wohnungsbestandes in der der jeweiligen Bauart angepassten Weise soweit
baulich möglich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mietbelastung mit dem
Ziel der weitestgehenden barrierefreien Nutzbarkeit umgestaltet, worüber sich
der Behindertenbeirat des Bezirks in einer der letzten Sitzungen aktuell
informieren konnte. Das andere Ende der Skala im
Umgang eines Wohnungsunternehmens mit den Bedürfnissen älter werdender Mieter
an Barrierefreiheit im Wohnbereich markiert vermutlich folgendes Beispiel: Im Rahmen des seit mehreren
Jahrzehnten bestehenden Vertragsverhältnisses mit einem größeren ortsansässigen
Wohnungsunternehmen begehrt der Mieter aus medizinisch unabweisbaren Gründen
den Einbau eines Treppenliftes von der im EG gelegenen Wohnung über wenige
Treppenhausstufen zum Hausausgang. Er klärt im Vorfeld notwendige bauliche
Belange und holt den Nachweis der Feuerwehr ein (Fluchtweg); sodann werden
diese Unterlagen zusammen mit einem Kostenvoranschlag einer Fachfirma (Kosten
trägt Pflegeversicherung, Rest Mieter) dem Vermieter mit der Bitte um
Zustimmung zur baulichen Veränderung auf der Grundlage des § 554a BGB
übersandt. Es folgt ein sich monatelang
hinziehender Schriftwechsel, in dem der Vermieter z.B. die Vorlage eines
fachärztlichen Gutachten verlangt und anstelle des Einbaus eines Treppenliftes
die bei Bedarf (nämlich dem Wunsch, das Haus zu verlassen) telefonisch
anzumeldende personelle Hilfe des Hausmeisters anbietet (d.h., der Hausmeister
trägt Mieter nach unten). Zu diesem Zeitpunkt wurde
der Behindertenbeauftragte vom Mieter eingeschaltet, der erleben durfte, wie
der Vermieter die rechtlich mögliche Interessenabwägung zwischen Vermieter- und
Mieterinteressen buchstabengenau durchdeklinierte. Ein in dieser Zeit vom
seinerzeitigen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung begleitend
versandtes Schreiben, in dem der Vermieter an seine soziale Verantwortung
erinnert wurde, wies der Vermieter mit Hinweis auf die von ihm zu vertretenden
Interessen aller Mieter, z.B. an der nicht eingeschränkten Nutzung des
Hausflures, zurück. Nachfolgend ließ sich das
Wohnungsunternehmen durch ein Fachanwaltsbüro vertreten, so dass in einem
kleinteiligen Prozess die ins Feld geführten Versagungsgründe Punkt für Punkt
ausgeräumt werden mussten. Kurz bevor dem Mieter nur noch zu raten gewesen wäre
Klage einzureichen, wurde durch den vertretenden Anwalt die Zustimmung nach §
554a BGB erteilt und der Treppenlift konnte kurzfristig eingebaut werden. Dieses Beispiel
verdeutlicht, wie Barrieren im Wohnbereich den Lebensalltag beeinträchtigen
können, weshalb es kein rein akademisches, sondern unter Berücksichtigung der
bereits feststehenden demographischen Entwicklung der nächsten Jahrzehnte
insbesondere für die Daseinsvorsorge ein sehr lebenspraktisches Interesse ist,
als Kommune möglichst umfassende Kenntnisse über Art und Umfang der
Barrierefreiheit im Wohnungsbestand zu haben. Wohnungsverbleib Hochbetagter,
Altersmischung in Quartieren, Vermeidung von Fremdunterbringung (Slogan: Daheim
statt Heim), Rückkehr in die Wohnung nach bleibender Mobilitätseinschränkung
z.B. durch Unfall seien als Stichworte genannt. Vor diesem Hintergrund ist
die Bedeutung des bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
angesiedelten 3jährigen Projektes „Mobilität für alle“ zu sehen,
das in allen Bezirken umgesetzt wird und zwei Teilbereiche umfasst: Die Erfassung von Barrieren a) im Gebäudebestand der
Stadt (grundsätzlich alle Arten
von Gebäuden und Einrichtungen inklusive Geschäften aller Art) durch den Träger
Albatros und b) im öffentlichen
Straßenland der Stadt durch den Träger agens e.V. Das Projekt begann Anfang
2009, in Kürze ist also Halbzeit. Für das Teilprojekt a)
konnten die Bezirke Tätigkeitsschwerpunkte benennen. Unmittelbar nach
Bekanntwerden des Projektes wurde seitens des Bezirksbehindertenbeauftragten
die Wohnraumerfassung benannt (September 2008). Ebenfalls im Herbst 2008 bat
der seinerzeitige Landesbeauftragte, Herr Marquard, als landesweiten
Schwerpunkt um Ermittlung zum Stand der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen. Auf Anregung des
Behindertenbeauftragten wurde das Projekt im Januar 2009 in einer Sitzung dem
Behindertenbeirat vorgestellt und im Februar in kleiner Runde mit den
Projektverantwortlichen Detailabsprachen vorgenommen. Im August 2009 erfolgte
wunschgemäß ein Informationsgespräch zum Zwischenstand. Zu diesem Zeitpunkt
waren seitens Albatros umfängliche Gespräche mit dem Landesamt für Gesundheit
und Soziales und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführt worden um
die in beiden Häusern vorhandenen Daten zu in der Vergangenheit geförderten
barrierefreien Wohnungen nutzen zu dürfen. Des weiteren war ein Erfassungsbogen
zur Vermessung von Wohnraum erstellt worden. Um die bezirksbezogene
Anbindung des Projektes und die Erfassung zu beschleunigen wurde dem Träger im
Herbst vergangenen Jahres angeboten, eine praktische Zusammenarbeit mit einem
im Bezirk im Sinne der barrierearmen Umgestaltung vorhandenen Wohnraumes
einschlägig tätigen Unternehmen zu vereinbaren, auch um einschätzen zu können,
wie ein derartiges Projekt von Vermieterseite angenommen wird und wie
praxistauglich es ist. Nach gemeinsamem Bekunden verläuft die Zusammenarbeit
bisher fruchtbar und beidseitig nutzbringend. Da bald Projekthalbzeit ist, muss
der praxisbezogene Erfassungsteil stärker in den Vordergrund rücken. Verkehr und Mobilität Bezugnehmend auf die
allgemeinen Ausführungen zum Projekt „Mobilität für alle“
nachfolgend näheres zum Teilprojekt der Erfassung von Barrieren im öffentlichen
Straßenland der Stadt. Projektträger ist agens e.V.
Der Projektverantwortliche war dem Behindertenbeauftragten bereits aus einer
früheren Projekt-Zusammenarbeit bekannt. Im Februar 2009 fand nach
praktischem Projektstart sowie vorher erfolgter Projektvorstellung im
Behindertenbeirat des Bezirkes eine erste Abstimmungsrunde mit dem
Behindertenbeauftragten statt. Der Träger konnte auf in der Vergangenheit
entwickelte und angewandte Erfassungsprofile zurückgreifen, die z.B. um Angaben
zur Straßenbeleuchtung und vorhandener Sitzmöbel ergänzt wurden. Zwischen Projektträger und
Behindertenbeauftragtem wurde außerdem vereinbart, die Praxistauglichkeit der
Erfassungsmuster und den erwarteten Nutzen für das Aufzeigen wesentlicher
Barrieren zunächst modellhaft in einem begrenzten Gebiet auszuprobieren und bei
diesem Probelauf die Fachkundigen und Betroffenen und das Fachamt von
vornherein einzubeziehen. So fand Ende Februar 2009 beim zuständigen
Bezirksstadtrat eine Informations- und Abstimmungsrunde statt, in der das
Projekt inhaltlich erläutert und einvernehmlich das Gebiet zwischen
Granitzstraße im Norden, Wisbyer Straße im Süden, Berliner Straße im Westen und
Prenzlauer Allee im Osten, also das Kissingenviertel und das südlich
anschließende Schwedenviertel aufgrund seiner straßenbaulich heterogenen
Struktur und des höheren Altersdurchschnitts der Bewohner als geeignete
Modellregion von den Anwesenden (BzStR, Vertreter Tiefbauamt, Vertreterinnen
Seniorenvertretung, Mobilitätsdienst sowie Geriatrie- und
Altenhilfekoordination, Projektträger u. Behindertenbeauftragter) ausgewählt
wurde. In einer etwa gleichbesetzten
Auswertungsrunde Anfang Mai des Jahres wurden die Zwischenergebnisse der fast
abgeschlossenen Erhebung im ausgewählten Gebiet vorgestellt und erläutert. Die
Vorgehensweise und Ergebnisse wurden einhellig als sinnvoll und geeignet
bewertet. Im Juni folgte nach Abschluss der Modellgebietserhebung eine
Vorstellung der Ergebnisse vor zuständigen Bezirksstraßenbauingenieuren. Seit Sommer 2009 ist nach
Abschluss des Probelaufes und Beteiligung und Prüfung durch Sachkundige die
flächendeckende und systematische Erhebung aller Barrieren im Gange. Gebiete in
Alt-Pankow sind ebenso wie im Prenzlauer Berg abschließend erfasst; z.Zt. wird
beginnend im Bötzowviertel der östliche Bereich des Ortsteiles Prenzlauer Berg
hoch nach Weißensee und nachfolgende dieser selbst begangen. Die nördlichen
Ortsteile sollen bis zum Beginn des kommenden Winters abgeschlossen sein. Die Qualität des Projektes
rechtfertigte, es auf Initiative des Bezirksstadtrates dem zuständigen
Referatsleiter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorzustellen, der
wiederum von dem pragmatischen Ansatz und Vorgehen im Bezirk so angetan war,
das es Anfang diesen Jahres in der Sitzung der Berliner Tiefbauamtsleiter
vorgestellt wurde. Pragmatischer Ansatz heißt
hier, ausgehend von den ermittelten Barrieren in den betrachteten Gebieten
diejenigen mit dem Ziel der Beseitigung zu identifizieren, deren Abbau den
größtmöglichen Nutzen erzielt. Ausgehend von der blockorientierten Betrachtung
heißt Nutzen hier, dass jeder (Wohn-)Block wenigstens über einen barrierefreien
Zu-/Abgang verfügt um auf möglichst kurzem Weg z.B. zu übergeordneten Straßen
und dort z.B. zu einer Einkaufsmöglichkeit, einem Ärztehaus, einer
ÖPNV-Anbindung zu gelangen. Dieser Ansatz erscheint
angesichts stets endlicher und voraussichtlich bleibend zu knapper Mittel
sachlich angemessen. Außerdem ist er systematisch und damit weniger anfällig
für Entscheidungen, die im Auge des (wechselnden) Betrachters liegen.
Selbstredend sind somit keine allseits zufrieden stellenden Wegebeziehungen zu
erzielen, aber teilweise würden mit der Umsetzung etliche Wohnblöcke erstmals
überhaupt eine barrierefreie Anbindung an andere Straßen erhalten. Um es
nochmals zu betonen: Die Rede ist hier von Veränderungen im Bestand, für den
Neubau gelten andere Maßstäbe. Mit dem dargestellten
systematischen Ansatz wurde für 3 Gebiete aus den Daten des Projektträgers eine
Prioritätenliste erstellt und geprüft, wie eine möglichst große
Flächenerschließung erzielt werden kann. Der Projektverlauf des
ersten Jahres wurde dem Behindertenbeirat des Bezirks in einer Sitzung
vorgestellt. Dieser billigte das Verfahren der Selektion und
Prioritätensetzung, beriet die erste Prioritätenliste und verabschiedete sie.
Nach Ablauf einer Einspruchsfrist wurde die Liste dem Tiefbauamt zugeleitet.
Weitere werden als Ergebnis fortschreitender Erfassung folgen. Der
Verkehrsausschuss der BVV ist letztens ebenfalls zum Projekt und seinem
aktuellen Stand informiert worden. Da die Liste zum
Berichtszeitpunkt dem Tiefbauamt noch nicht lange vorliegt, kann hier nicht
mehr über Ergebnisse berichtet werden. Die Tiefe der hier endenden
Darstellung des Projektes „Mobilität für alle“ ist dessen Dauer und
Bedeutung geschuldet. Daneben gab es weitere
erwähnenswerte Projekte im Bereich Verkehr: Anlässlich der Planungen zur
Neugestaltung der Gehwege der Kastanienallee im Ortsteil Prenzlauer Berg fand
im Januar 2009 auf Einladung des Bezirksstadtrates eine Begehung und Berollung
mit zahlreichen Betroffenen aus dem Behindertenbeirat statt, die die dringliche
Erneuerungsbedürftigkeit der Gehwege anschaulich machte. Die nachfolgenden
Planungserörterungen verliefen unter Berücksichtigung der auch vom Allgemeinen
Blinden- und Sehbehindertenverband (ABSV) vorgebrachten Einwendungen positiv. Zuletzt zeigten sich die
Vorteile einer frühzeitigen Einbeziehung am Beispiel der Entwurfsplanung für
die Umgestaltung der Wiltbergstraße im Ortsteil Buch in einer Begehung der
Straße zusammen mit den Planungsverantwortlichen, bei der mit den Eindrücken vor
Ort einige Veränderungen als sinnvoll erkannt und gleich in den Plänen
festgehalten werden konnten. Zum Bericht für das
vergangene Jahr gehört auch das Thema Shared Space, die gemeinsam genutzte
Verkehrsfläche. Während Shared Space Anfang 2009 noch die Gemüter bewegte und
insbesondere bei den Sehbehinderten und Blinden Befürchtungen und auch Ängste
hervorrief, dass die etablierte Berliner Gehwegstruktur mit ihren
Orientierungsmöglichkeiten (Oberstreifen, Gehbahn, Unterstreifen)und ihrer
klaren Abgrenzung zur Fahrbahn
großflächig infrage gestellt werde, ist rückblickend betrachtet relative
Ruhe eingekehrt, was nicht heißen muss, das die Ideen zu einer
Verkehrsmischfläche in den Schubladen abgelegt wurden. Im Bezirk war es gelungen,
in der März-Sitzung des Behindertenbeirates zum Thema Shared Space eine
fachlich gut besetzte und auch gut besuchte Anhörung durchzuführen. Eine
Wertung des Pro und Contra stand jedem Zuhörendem frei – jedenfalls
nutzte der Behindertenbeirat die Anhörung um in einer nachfolgenden Sitzung den
Beschluss zu fassen, sich mit Ideen und Veränderungen der
Verkehrsflächengestaltung dann kritisch auseinanderzusetzen, wenn sie die
erreichten Standards der Sicherheit und Orientierungsmöglichkeiten garantieren.
Einen Rückschritt darf es hier auch künftig nicht geben. BVG Das vollständig
barrierefreie Angebot der Busflotte war bereits oben im Teil I erwähnt worden.
Die BVG hat ihre Zusage damit fristgerecht eingelöst. Mit der auch im Teil I
erwähnten Planung der BVG, die dort genannten U-Bahnhöfe mit
Orientierungsmerkmalen für Blinde und Sehbehinderte nach dem heute geltenden
Standard auszurüsten war zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zu rechnen. Sie geht nicht zwingend mit dem Einbau eines
Aufzuges einher. Nach Realisierung würden alle im Bezirk liegenden U-Bahnhöfe
barrierefrei nutzbar sein. Zu erwähnen ist die sehr
gute Zusammenarbeit mit der BVG und der S-Bahn. Nachdem in vergangenen
Jahren bereits angekündigt und nicht vollzogen, nimmt nunmehr der Einbau eines
Aufzuges am neuen Nordausgang des S-Bahnhofes Karow wirklich Gestalt an. Im Bezirk ist dann nur noch
der S-Bahnhof Buch ohne Aufzug, wobei die vorhandene Rampe am Südausgang
faktisch als Hemmnis wirkt, die Notwendigkeit des Einbaus eines Aufzuges
geltend zu machen. Es wird ein Versuch mit
ungewissem Ausgang werden, die besonderen und von anderen vergleichbar
ausgestatteten Bahnhöfen abweichenden Gegebenheiten darzulegen, die dennoch
eine von der geltenden Vereinbarung abweichende Entscheidung rechtfertigen. Hierfür war die Unterschriftensammlung
ein erster Schritt. Der bisher verbalen Unterstützung im Ortsteil präsenter
Institutionen müssen z.B. dergestalt Taten folgen, dass diese aus ihrer
fachspezifischen Sicht, z.B. belegt durch Zahlen zu den
Mobilitätseinschränkungen ihrer Klienten bzw. Besucher die besondere
Notwendigkeit der Ausstattung des Bahnhofes mit einem Aufzug dokumentieren. Barrierefreiheit im
Baubereich und in Einrichtungen Erhebungen zur
Barrierefreiheit im Gebäudebestand werden öffentlich gefördert weiterhin durch
Albatros e.V. erhoben und in der Datenbank Mobidat für alle Interessierten
veröffentlicht. Der Datenbestand umfasst jetzt etwa 27 Tsd. Objekte in der
Stadt. Der Schwerpunkt der Erhebung
im vergangenen Jahr war das Gesundheitswesen. In Pankow wurden von den etwa
1100 Praxen und Einrichtungen bisher etwa 60% erfasst. Eine Zwischenauswertung
erfolgte in der Sitzung des Behindertenbeirates im Januar 2010. Die aus Bauvorhaben
resultierenden Kontakte zu Architekten und Bauherren im vergangenen Jahr sind
bezüglich der Aufgeschlossenheit für und des Wissens um die Anforderungen des
barrierefreien Bauens durchweg als positiv zu bewerten; auf jeden Fall besser
als noch vor Jahren. Große Projekte werden heute in der Mehrzahl von
Architekten des Bauherren etwa zum Zeitpunkt der Planfertigstellung und
gleichzeitig mit oder vor dem Einreichen des Bauantrages durch Vorstellung und
Erläuterung des Vorhabens angezeigt. Die Nutzungsmöglichkeit für
Rollstuhlfahrer ist regelmäßig gegeben, im gestalterischen Bereich sind Hinweise
bezüglich der Berücksichtigung der Belange Sehbehinderter (Kontraste,
Markierung verglaster Bereiche) noch häufiger notwendig. Die häufigsten und oft nicht
lösbaren Probleme treten regelmäßig im Altbaubestand insbesondere im Ortsteil
Prenzlauer Berg auf, standardgemäß bei Nutzungsänderung kleinerer im
Erdgeschoss bzw. Hochparterre aber auch im Souterrain gelegener Ladengeschäfte.
In der Regel liegen die Höhenunterschiede zwischen Gehweg und Geschäft
außerhalb des Bereiches, der sich noch mit einer „kleinen
Rampenlösung“ überbrücken lässt. Höhere Kosten verursachende Lösungen
sind in der Regel dem künftigen Betreiber wirtschaftlich nicht zumutbar, da
dessen Bauinvestitionen, die als Maßstab der wirtschaftlichen Zumutbarkeit
zugrunde zu legen sind, aufgrund der regelmäßig eher kleinen Ladenfläche häufig
niedrig sind. Denkbare Rampenlösungen
bedürfen der Zustimmung des Tiefbauamtes. Neu war im vergangenen Jahr in 3
Fällen die Versagung des Aufstellens einer Rampe mit stadtplanerischen
Begründungen. 2 Fälle betrafen kleinere Ladeneinheiten, der dritte eine größere
Filiale eines Finanzdienstleisters, der gegen die Versagung Widerspruch
einlegte. Die Rampe wurde nicht abgebaut und wird rege genutzt. Abschließend ist zu 2
Baumaßnahmen des Bezirksamtes selbst zu berichten: Im Rathaus Pankow werden die
Räume neu durchnumeriert, die Türschilder werden ersetzt. Im Foyer wird eine
Infosäule aufgestellt, ergänzt um Wandtafeln in Flurbereichen zur Orientierung.
Der im Mai 2009 vorgestellte Entwurf der Gestaltung der Infosäule war vorher
mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden, nicht aber mit dem
Behindertenbeauftragten, der dem Entwurf alleine schon deshalb nicht zustimmen
konnte, weil der Grundsatz des 2-Sinne-Prinzips nicht beachtet worden war, also
die heute bei Informations- und Leitsystemen gültige Regel, eine Information so
anzubieten, dass sie mittels zweier Sinne zum Ausgleich einer bestehenden
Sinnesbeeinträchtigung erfasst werden kann. Auch der Behindertenbeirat
lehnte den vorliegenden Entwurf ab. In den folgenden Monaten wurde in
langwierigen und kleinteiligen, stets aber konstruktiven Gesprächen mit dem
Fachamt unter zeitweiser Einbeziehung des ABSV der Entwurf so modifiziert, das
die Informationen gelesen und abgehört werden können, zusätzlich wird die
Kubatur des Hauses - ergänzt um Bereichsangaben - ertastet werden können. Die
Infosäule wird interessanterweise nicht so wesentlich anders aussehen, so dass
die Optik den Anforderungen des Denkmalschutzes weiterhin genügen dürfte. Informations-, Leit- bzw.
Orientierungssysteme machen bei ihrer Planung und Gestaltung offenbar ein sehr
kleinteiliges und komplexes Vorgehen notwendig, da viele Aspekte zu
berücksichtigen sind, die aufeinander einwirken und bereits kleine Fehler das
Ergebnis ungeahnt beeinflussen können. Die andere im letzten Jahr
begonnene Baumaßnahme betrifft die in Abschnitten erfolgende Umgestaltung der
Verkehrsflächen auf dem Gelände der Fröbelstraße. Die Entscheidung für
Kopfsteinpflaster als Oberflächenbeleg ist aus Sicht der barrierefreien
Nutzbarkeit vorsichtig formuliert nicht gerade die erste Wahl. Dies zeigte sich
beim Versuch, den Vorplatz vor Haus 6 in Gehwegbreite in Richtung Zugang zum
Aufzug durch annährende Vollverfugung für Rollstuhl-/Rollatorennutzer
passierbar zu machen. Auch das nachfolgende Anschleifen der Kopfsteinbuckel
ergab zwar bei Nässe eine günstige höhere Rauhigkeit, aber keine wirklich
erschütterungsarme Oberfläche. Für die noch zu gestaltenden
Abschnitte ist vom Landschaftsarchitekten deshalb grundsätzlich eine klassische
Trennung von Fahr- und Gehbahn vorgesehen, die Fahrbahn soll mit
Kopfsteinpflaster, die Gehbahn mit Kleinsteinpflaster belegt werden; die
Trennung beider Bereiche soll mittels Bordsteinkante erfolgen. Diese Struktur
reduziert das Problem auf die barrierefreie Ausführung der notwendigen
Querungen, wofür erste Ideen vorliegen. Auch die Möglichkeiten der Orientierung
für Blinde und Sehbehinderte sind noch zu schaffen. IV. Konkrete Maßnahmen bis
zur Vorlage der nächsten Fortschreibung Unabhängig von der
Notwendigkeit, dass die „Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk
Pankow“ integraler Bestandteil der Arbeit des Bezirksamtes werden
sollten, konzentriert sich das Bezirksamt für das kommende Jahr auf klar
definierte konkrete Vorhaben, deren Umsetzung kontrollierbar sein wird. a) Mit der Bestandsaufnahme wurde für das Rathaus Pankow
im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Leit- und Informationssystems
begonnen. Eine Teilumsetzung konnte bei der Markierung der dem Brandschutz
dienenden Glastüren im Gebäude umgesetzt werden. Die Abstimmung mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde ist noch nicht abgeschlossen. In diesem Jahr sollen
weitere Verbesserungen realisiert werden. b) Die Beschilderung im Rathaus Pankow wird durch die
Serviceeinheit Immobilien begonnen. c) JFE „Der Alte“, Wiltbergstraße 27 d) Prater, Kastanienallee 7/9
Mit den Konjunkturprogrammen des Bundes werden
folgende Maßnahmen umgesetzt: a) Hufeland-Oberschule, Walter-Friedrich-Straße 16/18 Schulgebäude
1 und 2 Behindertengerechter
Ausbau zur Senkundarschule b) Zukünftiger Grundschulstandort, Mendelstraße 54 Behindertengerechter
Um- und Ausbau c) Grundschule in Französisch-Buchholz, Hauptstraße 66 Neubau
einer Sporthalle in 2 Hallenteilen Barrierefreie
Zugänglichkeit, Behinderten WC d) Max-Delbrück-Schule (Gymnasium), Kuckhoffstr. 2-22 e) Hagenbeck-Oberschule, Gustav-Adolf-Str. 60 f)
Rosa-Luxemburg-Oberschule
(Gymnasium), Kissingenstr. 12 g) Heinz-Brandt-Oberschule, Langhansstr. 120 h) Turnvater-Jahn-Grundschule, John-Schehr-Str. 38
V.
Stellungnahme des Behindertenbeirates zu I. – IV. Allgemein Der Behindertenbeirat stimmt
der Vorlage des Bezirksamtes im wesentlichen zu. Es ist ein Bericht über das im
abgelaufenen Jahr Geleistete, der den gegenwärtigen Stand umfassend darstellt. Angemerkt werden sollte
allerdings, daß etwas 'weniger' mitunter 'mehr' wäre (Umfang des Berichtes);
dem Betrachter würde das Lesen erleichtert und eine schnellere Übersicht
gewährt. Was vorwiegend Bericht ist
könnte dann überschaubarer Konzeption werden. Daß der ,Bauanteil’
nach wie vor ein Übergewicht hat, ergibt sich daraus, daß hier die Probleme und
damit die Betätigungsfelder entstehen,
die Menschen mit Behinderung tagtäglich berühren, womit sie sich
auseinandersetzen müssen. Sinnvoll würde sich
erweisen, wenn der Begriff ,barrierefrei’ wirklich entsprechend verstanden
und unterlegt würde, die Spezifik der unterschiedlichen Behinderungsarten
sichtbar würde, nicht wie umgangssprachlich und in der Öffentlichkeit üblich
,behindertengerecht’ gleichgesetzt wird mit ,für Rollstuhlfahrer
geeignet’. Aufzüge und Blindenleitstreifen
allein sind noch nicht Barrierefreiheit im umfassenden Sinn. Behinderungsarten
sind vielfältig. Nennenswerte Beispiele
positiver und negativer Art der
Umsetzung dafür gibt es im Bezirk: - Blindenwohnstätten Weißensee, Berliner Allee
- Blinde und Sehbehinderte; - Seniorenstiftung Prenzlauer Berg, Gürtelstr.
- Hörbehinderte und Gehörlose. Negatives Beispiel: Aufzüge ohne akustische
Geschoßangabe (Parkklinik Weißensee); Positives Beispiel: mit
Akustik Rathaus Weißensee, Berliner Allee. Für einen barrierefreien
Bezirk Pankow gibt es noch viel zu tun! Es wäre wünschenswert, wenn
das Straßenbauprogramm in der Ausführung dem Anspruch
"Barrierefreiheit" voll Rechnung tragen würde. Gute Ansätze sind
vorhanden wie z.B. als Vorarbeit die Aufnahme von Schwachstellen bzw. Barrieren
im umfassenden Sinn im öffentlichen Straßenland, und die daraus abzuleitenden Prioritäten für die Reihenfolge
der entsprechenden Baumaßnahmen. Zu I. und II. Der Bericht orientiert sich
an den 'Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow' des
Behindertenbeirates. Sinnvoll wäre auch, wenn
einzelne Gruppen, die in den Leitlinien explizit genannt werden, geschlossen
und untereinander abgestimmt auftreten würden und nicht ihre vermeintlich spezifischen,
einzelnen Gruppeninteressen vordergründig ohne Bezug zu anderen Gruppen
vertreten würden. Spezielle Fragen von Senioren werden auch in anderen
Behinderungsarten angesprochen; sie sind damit allgemeiner Natur (wie Anordnung
von Warenträgern im Supermarkt; Schriftart, -größe und –stärke;
Anbringung von Hinweisschildern, Preisen, Ansagen). Im Bericht sollten künftig
Probleme der Hörbehinderten und Gehörlosen stärker berücksichtigt werden
(Induktionsschleifen, Sprachmittler, Gebärdendolmetscher usw.) Zu III. soll an dieser Stelle nicht
weiter ausgeführt werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem
Behindertenbeauftragten, Herrn Thormann,
und dem Behindertenbeirat, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn
Hammer, ist gut. Anstehende Fragen werden gemeinsam erörtert. Zu IV. Es wäre zu wünschen,
daß künftig alles der Planung
entsprechend erfüllt werden kann und der
Behindertenbeirat auch weiterhin in die Planung von Baumaßnahmen einbezogen
würde, um so Reibungsverluste zu vermeiden. Der Behindertenbeirat wird die
benannten Maßnahmen kritisch begleiten. Der Bericht
in Gänze ist letztlich auch
ein Anhaltspunkt, um den Erfüllungsstand
der gestellten Aufgaben verfolgen zu können. Einzelhinweise Nichts ist so gut, daß es
nicht noch Ansatzstellen böte, Verbesserungen anzubringen. Die Behindertenkonzeption
sollte klarer sichtbar sein und jährlich fortgeschrieben werden. Der Bericht über das
Erreichte und den aktuellen Stand könnte
u.U. in längeren Zeitabschnitten erfolgen. Nach Diskussion regt der
Behindertenbeirat einvernehmlich an, die bisherige Fortschreibung ausdrücklich
in die Teile Bericht und Konzeption zu trennen. Da konzeptionelle
Überlegungen nach einer eher retrospektiv ausgerichteten Berichterstattung
erfolgen sollten und durch diese angeregt und befruchtet werden können, die
Trennung insgesamt aber einen vermutlich höheren Aufwand bedeutet, wäre der
Beirat mit einem zweijährigen Berichts‑ und Fortschreibungsturnus
einverstanden. Sicherlich sollten die
Punkte, deren Erfüllung noch nicht vollständig ist und in der Fortschreibung zu
berücksichtigen wären, klar hervorgehoben werden. Zu I. „Besonderes Augenmerk
gilt Menschen mit Migrationshintergrund, die von einer Behinderung betroffen
sind.“ (S. 2 unten) Anmerkung: Der Förderverein
der Gehörlosen der neuen Bundesländer e. V. bemüht sich, kommunikativ
behinderte Migranten (Polen, Russen usw.) in seinen Arbeits‑ und
Betreuungsprojekten unterzubringen und ihnen durch befristete Arbeitsplätze zur
Betreuung behinderter Menschen auf den Gebieten Kultur, Soziales, Jugend‑
und Seniorenarbeit usw. Möglichkeiten zur Gestaltung eines eigenständigen
Lebens zu geben und sie im Rahmen von ÖBS, MAE usw. einzusetzen. Auch in
Ehrenämtern können die kommunikativ behinderten Migranten für andere
kommunikativ Behinderte tätig sein. „Im Bezirk leben
derzeit ca. 1.730 Personen, die über einen Schwerbehinderten-parkausweis
verfügen. Aus diesem Personenkreis wurde für 564 Bürgerinnen und Bürger ein
Behindertenparkplatz eingerichtet.“ (S. 3 unten) Anmerkung: Vom Förderverein
wurde ein Antrag auf 3 Behindertenparkplätze beim BA Pankow gestellt. Behindertengerechte
Ausstattung der bezirklichen Sportstätten (S. 4) Anfrage: Wie werden die
gehörlosen und hörbehinderten Freizeit‑ und Sportfreunde eingebunden, wo
können sie sich sportlich betätigen? Besucherplätze im Velodrom
(S. 5) Die Angaben zur Anzahl der
Rollstuhlplätze im Velodrom klingen widersprüchlich: In der Ebene 148 Plätze,
insgesamt 56 Plätze ‑ oder beziehen sich die 56 nur auf den Umlauf in der
Ebene 1? Über Induktionsschleifen für
blinde Menschen in Sportstätten findet sich kein Hinweis. Zu den Wohnungen (S. 5): 15 Wohnungen für
Schwerbehinderte, 133 Rollstuhlwohnungen ‑ wo ist der Unterschied? Zu II. „b. Das Bezirksamt
sichert, dass in seiner Öffentlichkeitsarbeit die Belange von Menschen mit Behinderungen
verstärkt berücksichtigt werden.“ (S. 9) Anfrage: Auch die
Freizeiteinrichtung der gehörlosen/hörbehinderten Menschen des Stadtbezirks
Pankow ‑ das Wilhelm‑Mertens‑Haus
der Gehörlosen bedarf einer finanziellen Unterstützung durch das Bezirksamt
Pankow im Interesse der kommunikativ behinderten Menschen. Gibt es da
Möglichkeiten? „c. Öffentlich
zugängliche Bereiche und Angebote des Bezirksamtes sind für Menschen aller
Behinderungsarten barrierefrei zu gestalten. Behindertengerechte Informations- und
Leitsysteme sind in allen Ämtern zu schaffen.“ S. 10 ff) Zu den Dienstgebäuden des
Bezirksamtes Bezirksamtsgelände
Fröbelstraße: Wegebeziehung zwischen Haus 6 und Haus 7 nicht sehr gut! Probleme
Kopfsteinpflaster, fehlendes Leistsystem. „Im Zuge der
Überarbeitung des Kultur- und Bildungsentwicklungsplanes rückt das Kulturareal im Ernst
– Thälmann - Park stärker in den Fokus. Im Rahmen eines in Kürze zu erstellenden
Gesamtnutzungs- und Sanierungskonzeptes wird die derzeit
verbesserungsbedürftige Situation im Sinne einer weitgehenden Barrierefreiheit Berücksichtigung
finden.“ (S. 12 unten) Anfrage: Inwieweit können
die gehörlosen/hörbehinderten Menschen in dieses Konzept eingebunden werden,
wenn z.B. das Wilhelm‑Mertens‑Haus der Gehörlosen aus finanziellen
Gründen nicht mehr gehalten werden kann? „Die
Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung ist nach wie vor angespannt.“
(S. 15) Anmerkung: Der Förderverein
und das Jobcenter Pankow bzw. die Bundesagentur für Arbeit Nord arbeiten bei
der Vermittlung von kommunikativ behinderten Menschen zusammen. Leider
verringerten sich Jahr für Jahr die Anzahl der bewilligten ÖBS/MAE für die
gehörlosen/hörbehinderten Menschen. „h. Der Bezirk wirkt
darauf hin, dass Geschäftsleute und Gewerbetreibende ihre Einrichtungen zunehmend
barrierefrei gestalten.“ (S. 17 oben) Anmerkung: Besteht die
Möglichkeit, mehr Griffe im Treppenhaus des Turms der Kulturbrauerei
anzubringen, damit Behinderte sicherer die Treppen auf- und abwärts kommen? Man
kann dafür einfache und kostengünstige Lösungen im Interesse aller finden, ohne
das unter Denkmalschutz stehende Objekt zu ,verschandeln’. „Die Angebote für
Ältere einerseits und für Menschen mit Behinderung andererseits, sind jeweils spezifische
Betreuungsformen.“ (S. 22) Anfrage: Wo sind
Hörbehinderte eingebunden? Lobend erwähnt werden
muss: Der Bereich Kultur ist diesmal vertreten. Ergänzung zu den
Werkstattstandorten gemäß Anlage 3: Name: Stephanus‑Werkstätten
Berlin gGmbH, Werkstatt Weißensee Detailangaben: Förder‑
und Beschäftigungsbereich; Tagungsbereich Adresse: Albertinenstr. 20,
13086 Berlin Anlage 1: Gesetz
zur Vereinfachung des Berliner Baurechts § 51 Barrierefreies Bauen (1) In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen
müssen die Wohnungen eines Geschosses über den üblichen Hauptzugang
barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und
Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem
Rollstuhl zugänglich sein. § 39 Abs. 4 bleibt unberührt. (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich
zugänglich sind, müssen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von
Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern über
den Hauptzugang barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend
genutzt werden können. In diesen baulichen Anlagen sind neben den Rettungswegen
im Sinne von § 33 zusätzliche bauliche Maßnahmen für die Selbstrettung von
Behinderten im Rollstuhl nur dann erforderlich, wenn die Anlage oder Teile
davon von diesem Personenkreis überdurchschnittlich, bezogen auf den
Bevölkerungsanteil der Behinderten, genutzt werden. Anderenfalls genügen
betriebliche Maßnahmen, die die Rettung mittels fremder Hilfe sicherstellen. (3) Bauliche Anlagen nach Absatz 2 müssen
durch einen Hauptzugang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90
m stufenlos erreichbar sein. Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche
vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 Prozent geneigt sein; sie müssen
mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren
Handlauf haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein
Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m
haben. Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über
Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen
sind. Die Treppen müssen Setzstufen haben. Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein.
Bei der Herstellung von Toiletten muss mindestens ein Toilettenraum auch für
Menschen mit Behinderungen geeignet und barrierefrei erreichbar und nutzbar
sein; er ist zu kennzeichnen. § 39 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit weniger als
fünf oberirdischen Geschossen, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos
erreichbar sein müssen. (4) Sollen rechtmäßig bestehende bauliche
Anlagen nach Absatz 2 in ihrer Nutzung oder wesentlich baulich geändert werden,
gelten die in Absatz 2 genannten Anforderungen entsprechend; bei einer
wesentlichen baulichen Änderung bleiben im Übrigen die in § 85 Abs. 3
aufgestellten Voraussetzungen unberührt. (5) Von den Absätzen 1 bis 4 dürfen
Abweichungen gemäß § 68 Abs. 1 nur zugelassen werden, soweit die Anforderungen 1. wegen schwieriger Geländeverhältnisse, 2. wegen des Einbaus eines sonst nicht
erforderlichen Aufzugs oder 3. wegen ungünstiger vorhandener Bebauung
nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Anlage 2: Übersicht über die Zugänglichkeit von Jugendfreizeiteinrichtungen für
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Anlage 3: Übersicht über die anerkannten Werkstätten im Bezirk
Pankow (Stand Februar 2010)
* Alle hier genannten Zahlen stammen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales und beziehen sich auf den Stichtag 31.12. 2008. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |